PROVIEH-Stellungnahme zur Videoüberwachung auf Schlachthöfen eingereicht

Berlin, 01.04.2026. Heute läuft die Frist für die Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) zur Videoüberwachung von Schlachteinrichtungen ab. Der Entwurf sieht vor, dass Schlachthöfe tierschutzrelevante Vorgänge per Kamera aufzeichnen müssen. Doch der Gesetzesentwurf greift dabei leider in einigen Bereichen zu kurz. PROVIEH hat deshalb eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, in der Schwachstellen des Entwurfs benannt, konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht sowie wichtige Zusatzforderungen formuliert werden. 

Hintergrund 

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Millionen Tiere geschlachtet. Trotz bestehender Tierschutzvorschriften kommt es dabei immer wieder zu gravierenden Tierschutzverstößen – oft nur durch Zufall oder durch geheime Ermittlungen aufgedeckt. Dieses Leid wäre größtenteils vermeidbar, wenn ein festes und verbindliches Kontrollsystem etabliert werden würde. Deshalb fordern Tierschutzverbände seit Langem eine verpflichtende Videoüberwachung für ausnahmslos alle Schlachtbetriebe in Deutschland. Andere europäische Länder, wie Großbritannien oder die Niederlandehaben diese Regelung bereits vor Jahren erfolgreich umgesetzt und sollten als Vorbild genommen werden. 

Was passiert jetzt mit den Stellungnahmen? 

Nach Ablauf der Frist heute werden alle eingereichten Stellungnahmen vom BMLEH gesichtet und ausgewertet. Im nächsten Schritt folgt die Überarbeitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium – unter Einbeziehung der Kritik und Vorschläge der Verbände. Anschließend wird der Entwurf als Regierungsentwurf in das Kabinett eingebracht. 

Danach folgt das langwierige parlamentarische Verfahren. Dabei berät der Bundestag den Entwurf in mehreren Lesungen, Ausschüsse hören Sachverständige an, und es können weitere Änderungen beschlossen werden. Erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat tritt das Gesetz in Kraft – voraussichtlich frühestens 2027. 

Fazit & Ausblick 

Mit der Einreichung der Stellungnahme ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, der hoffentlich zu Nachbesserungen nach unseren Vorschlägen führt. Nun beginnt ein weiterer wichtiger Prozess. Wir werden uns in Gesprächen mit Politik, Behörden und Bündnispartnern für starke Nachbesserungen einsetzen, damit das Gesetz seinem Ziel gerecht wird: mehr Transparenz, mehr Kontrolle und weniger Tierleid auf Schlachthöfen. 

Fazit & Ausblick 

Mit der Einreichung der Stellungnahme ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, der hoffentlich zu Nachbesserungen nach unseren Vorschlägen führt. Nun beginnt ein weiterer wichtiger Prozess. Wir werden uns in Gesprächen mit Politik, Behörden und Bündnispartnern für starke Nachbesserungen einsetzen, damit das Gesetz seinem Ziel gerecht wird: mehr Transparenz, mehr Kontrolle und weniger Tierleid auf Schlachthöfen. 

Kathrin Kofent 


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