PROVIEH-Stellungnahme zur Videoüberwachung auf Schlachthöfen eingereicht
Berlin, 01.04.2026. Heute läuft die Frist für die Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) zur Videoüberwachung von Schlachteinrichtungen ab. Der Entwurf sieht vor, dass Schlachthöfe tierschutzrelevante Vorgänge per Kamera aufzeichnen müssen. Doch der Gesetzesentwurf greift dabei leider in einigen Bereichen zu kurz. PROVIEH hat deshalb eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, in der Schwachstellen des Entwurfs benannt, konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht sowie wichtige Zusatzforderungen formuliert werden.
Hintergrund
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Millionen Tiere geschlachtet. Trotz bestehender Tierschutzvorschriften kommt es dabei immer wieder zu gravierenden Tierschutzverstößen – oft nur durch Zufall oder durch geheime Ermittlungen aufgedeckt. Dieses Leid wäre größtenteils vermeidbar, wenn ein festes und verbindliches Kontrollsystem etabliert werden würde. Deshalb fordern Tierschutzverbände seit Langem eine verpflichtende Videoüberwachung für ausnahmslos alle Schlachtbetriebe in Deutschland. Andere europäische Länder, wie Großbritannien oder die Niederlandehaben diese Regelung bereits vor Jahren erfolgreich umgesetzt und sollten als Vorbild genommen werden.
Was passiert jetzt mit den Stellungnahmen?
Nach Ablauf der Frist heute werden alle eingereichten Stellungnahmen vom BMLEH gesichtet und ausgewertet. Im nächsten Schritt folgt die Überarbeitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium – unter Einbeziehung der Kritik und Vorschläge der Verbände. Anschließend wird der Entwurf als Regierungsentwurf in das Kabinett eingebracht.
Danach folgt das langwierige parlamentarische Verfahren. Dabei berät der Bundestag den Entwurf in mehreren Lesungen, Ausschüsse hören Sachverständige an, und es können weitere Änderungen beschlossen werden. Erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat tritt das Gesetz in Kraft – voraussichtlich frühestens 2027.
Fazit & Ausblick
Mit der Einreichung der Stellungnahme ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, der hoffentlich zu Nachbesserungen nach unseren Vorschlägen führt. Nun beginnt ein weiterer wichtiger Prozess. Wir werden uns in Gesprächen mit Politik, Behörden und Bündnispartnern für starke Nachbesserungen einsetzen, damit das Gesetz seinem Ziel gerecht wird: mehr Transparenz, mehr Kontrolle und weniger Tierleid auf Schlachthöfen.
Ablauf von Gesetzgebungsverfahren
Erste Lesung im Deutscher Bundestag
Einbringung und kurze Grundsatzberatung des Gesetzentwurfs. Anschließend Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.
Ausschussphase
Für Tierschutzvorhaben typischerweise:
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (federführend)
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (mitberatend)
- Rechtsausschuss (bei rechtlichen Fragen)
Die Ausschüsse prüfen den Entwurf, führen Sachverständigenanhörungen durch und erarbeiten ggf. Änderungen.
Zweite und dritte Lesung
Zweite Lesung: Beratung und Abstimmung über Änderungen.
Dritte Lesung: Schlussdebatte und endgültige Abstimmung über das Gesetz.
Beteiligung des Bundesrats
- Zustimmungspflichtige Gesetze: Zustimmung erforderlich.
- Einspruchsgesetze: Einspruch möglich, der überstimmt werden kann.
Ausfertigung und Verkündung
Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Danach tritt das Gesetz in Kraft.
PROVIEHs Forderungen im Überblick
In unserer Stellungnahme fordern wir im Kern:
- Keine Ausnahmen für Kleinbetriebe: Alle Schlachthöfe müssen überwacht werden – denn jedes Tier verdient gleichen Schutz.
- Lückenlose Überwachung: Videoaufzeichnungen müssen alle tierschutzrelevanten Bereiche erfassen.
- 90 Tage Speicherdauer (statt 30 Tage), um Verstöße bestmöglich nachweisen zu können.
- Kürzung der Übergangsfrist und Inkrafttreten, damit das Gesetz schnellstmöglich unnötiges Tierleid verhindern kann
- Wirksame Sanktionen bei Manipulation und Systemausfällen für abschreckende Wirkung und um Umgehungen zu verhindern
- Regelmäßige Kontrollen der Aufnahmen durch unabhängige Veterinärbehörden sowie deren personelle Aufstockung.
Fazit & Ausblick
Mit der Einreichung der Stellungnahme ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, der hoffentlich zu Nachbesserungen nach unseren Vorschlägen führt. Nun beginnt ein weiterer wichtiger Prozess. Wir werden uns in Gesprächen mit Politik, Behörden und Bündnispartnern für starke Nachbesserungen einsetzen, damit das Gesetz seinem Ziel gerecht wird: mehr Transparenz, mehr Kontrolle und weniger Tierleid auf Schlachthöfen.
Kathrin Kofent
- PROVIEH Stellungnahme (PDF):
- Den Gesetzesentwurf: BMLEH – Publikationen – Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
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