Videoüberwachung auf Schlachthöfen – Entwurf enthält gravierende Lücken
Stellungnahme eingereicht: Kleinbetriebe dürfen nicht ausgenommen werden
Pressemitteilung
Berlin, 01.04.2026 – PROVIEH begrüßt die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachteinrichtungen. Es ist ein längst überfälliger Schritt für mehr Tierschutz. Doch der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) enthält gravierende Schwachstellen, die die Schlagkraft des Vorhabens gefährden. PROVIEH hat heute im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMLEH eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, in der konkrete Nachbesserungen gefordert werden.
„Verdeckte Ermittlungen zeigen, dass ohne Kontrolle Tierleid oft unentdeckt bleibt“, sagt Kathrin Kofent, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH e.V.. „Die Einführung der Videoüberwachungspflicht kann hier Abhilfe schaffen – aber nur, wenn sie lückenlos und für alle Betriebe gilt. Wir brauchen eine längere Speicherdauer zur Beweissicherung, regelmäßige Kontrollen durch Behörden, personelle Aufstockung der Veterinärämter, Sanktionen bei Manipulation und eine Verbesserung der Betäubungsmethoden, um wirklich alle Tiere bestmöglich wirksam zu schützen.“
Warum Videoüberwachung dringend nötig ist
Jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Millionen Tiere geschlachtet. Trotz bestehender Tierschutzvorschriften kommt es immer wieder zu gravierenden Verstößen – von unsachgemäßer Betäubung bis hin zu gezielten Misshandlungen. Oftmals werden diese Missstände nur durch verdeckte Ermittlungen offenbart.
In Ländern wie Großbritannien oder Dänemark ist die Überwachung bereits erfolgreich umgesetzt – Deutschland hinkt hinterher.
PROVIEHs Kernkritik: Fünf zentrale Schwachstellen des Entwurfs
- Ausnahme für Kleinbetriebe ist sachlich nicht gerechtfertigt
- Der Entwurf sieht vor, dass nur Betriebe mit über 1.000 Großvieheinheiten (GVE) oder 150.000 Stück Geflügel pro Jahr überwacht werden müssen.
- Das bedeutet: Bis zu 95 Prozent der Schlachthöfe wären ausgenommen – obwohl gerade in Kleinbetrieben besonders häufig Verstöße dokumentiert werden.
- PROVIEH fordert: Alle Betriebe müssen überwacht werden – denn jedes Tier verdient gleichen Schutz.
- Lückenlose Überwachung fehlt
- Der Entwurf lässt kritische Bereiche wie das Eingeweideband unberücksichtigt.
- Verstöße, wie die Schlachtung hochträchtiger Tiere, würden so oft erst nachträglich erkannt.
- PROVIEH fordert: Alle tierschutzrelevanten Prozesse müssen erfasst werden – inklusive technischer Mindeststandards.
- Speicherdauer von 30 Tagen ist zu kurz
- Die geplante Frist reicht nicht aus.
- Veterinärbehörden benötigen aufgrund der derzeitigen Überlastung mehr Zeit, um Tierschutzverstöße bestmöglich ermitteln zu können.
- PROVIEH fordert: 90 Tage Speicherdauer – wie in Großbritannien.
- Keine harten Sanktionen bei Manipulation
- Vorsätzliche Löschung von Aufzeichnungen soll kein Straftatbestand werden.
- Das schwächt die Abschreckungswirkung und untergräbt die Wirksamkeit der Videoüberwachung insgesamt.
- PROVIEH fordert: Manipulation muss wirksam strafrechtlich belangt und nicht nur als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
- Zu lange Übergangsfrist und zu spätes Inkrafttreten
- Übergangsfrist beträgt 15 Monate
- Jeder zusätzliche Monat ohne verpflichtende Videoüberwachung bedeutet, dass bestehende Missstände in Schlachthöfen weiter unentdeckt bleiben können.
- PROVIEH fordert: Damit das Gesetz schnellstmöglich unnötiges Tierleid verhindern kann, sollten nicht mehr als sechs Monate als Übergangsfrist gewährt werden.
- Personalmangel in Veterinärämtern ignoriert
- Ein Großteil der Ämter leidet unter Personalnot
- Ohne zusätzliche Stellen droht die Überwachung wirkungslos zu bleiben.
- PROVIEH fordert: Mindestens 200 neue Stellen für die Auswertung der Aufnahmen.
Was jetzt passiert: Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Nach Ablauf der Verbändefrist heute wird das BMLEH die Stellungnahmen auswerten und den Entwurf überarbeiten. Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren.
„Die Einreichung unserer Stellungnahme ist nur der erste Schritt“, betont Kofent. „Jetzt beginnt die entscheidende Phase: Wir werden uns in Gesprächen mit Abgeordneten, Medien und Bündnispartnern für Nachbesserungen einsetzen – denn Tierschutz darf nicht an halbgaren Kompromissen scheitern.“
PROVIEHs Forderungen im Überblick
| Thema | Aktueller Entwurf | PROVIEHs Forderung |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | Nur ab 1.000 GVE/Jahr oder 150.000 Stück Geflügel/Jahr | Alle Betriebe |
| Speicherdauer | 30 Tage | 90 Tage |
| Sanktionen | Keine Straftat bei Manipulation | Strafbar nach § 18a TierSchG |
| Übergangsfrist Personal | 15 Monate Keine Vorgaben | 6 Monate 200 zusätzliche Stellen |
| Betäubungsmethoden | Keine Reform | Verbot der CO₂-Betäubung ab 2030 |
Ansprechpersonen und Pressekontakt
Kathrin Kofent
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Schwerpunkt Rinder und Pferde
Tel.: 0431. 248 28 05
E-Mail: kofent@provieh.de
Sophie-Madlin Langner
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Hauptstadtbüro
Tel.: 0431. 248 28 24
E-Mail: langner@provieh.de
Pressestelle
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431. 248 28 0
Mail: info@provieh.de
Weiterführende Links
- PROVIEH-Stellungnahme (PDF)
- Den Gesetzesentwurf: BMLEH – Publikationen – Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
- PROVIEH-Stellungnahme zur Videoüberwachung auf Schlachthöfen eingereicht | PROVIEH, 01.04.2026
- Mehr Tierschutz bei der Schlachtung: Verbände fordern Erleichterung beim Kugelschuss | PROVIEH, 23.01.2026
- Legalisierte Tierqual beenden! Anbindehaltung, Verstümmelungen & Qualzucht beenden! | PROVIEH-Kampagne
