Mehr Tierschutz bei der Schlachtung: Verbände fordern Erleichterung beim Kugelschuss

Offener Brief zur erweiterten Nutzung des Kugelschusses für Rinder an Bundesminister Rainer übergeben 

Gemeinsame Pressemitteilung von PROVIEH e. V. und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. 

Kiel, Berlin, 23. Januar 2026 – Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin hat die Vorstandsvorsitzende des Nutztierschutzverbandes PROVIEH e. V. Dr. Ricarda Dill, gestern Abend einen von insgesamt 21 Tierschutzorganisationen unterzeichneten Brief übergeben. Adressiert ist das Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sowie an die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz, Silvia Breher, und fordert eine Erleichterung der Nutzung des Kugelschusses. 

Mit dem Brief fordern die Tierschutzorganisationen Lockerungen in den Rechtsvorgaben für die Anwendung des sogenannten Kugelschusses für zu schlachtende Tiere. Insbesondere Rinder, die auf der Weide mit einem Kugelschuss betäubt und getötet werden dürften, müssten nicht mehr unter großem Stress in einen Schlachtbetrieb transportiert werden, um dort in einer fremden Umgebung und oft unter großen Qualen und nach einer extrem stress- und angstauslösenden Fixierung zur Betäubung geschlachtet zu werden. 

Bislang ist die Betäubung mittels Kugelschuss in Deutschland nur bei Rindern erlaubt, die ganzjährig im Freien gehalten werden. Tiere, die nur zeitweise (saisonal) auf einer Weide gehalten werden, müssen immer noch den Transport in einen Schlachtbetrieb und die dortigen Behandlungen über sich ergehen lassen. Das EU-Tierschutzrecht ist insofern tierfreundlicher und erlaubt den Kugelschuss ohne Beschränkung auf eine bestimmte Haltungsform. Eine Angleichung des deutschen Tierschutzrechts an die europäischen Vorgaben wäre unproblematisch möglich.  

„Die Erweiterung der Zulässigkeit des Kugelschusses wäre rechtlich möglich und würde nur eine kleine Änderung in der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung bedeuten“, so die Vorsitzende von PROVIEH, Dr. Ricarda Dill. „Zudem wäre ein großer Fortschritt für den Tierschutz damit bewirkt. Denn es ist bereits gerichtlich festgestellt worden, dass ein Kugelschuss bei korrekter Anwendung dem tierschutzrechtlichen Gebot einer möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr entspricht als die herkömmliche Betäubung per Bolzenschuss in einem Schlachtbetrieb“, so Dill weiter. 

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem wegweisenden Urteil hervorgehoben, dass die Anwendung des Kugelschusses auf der Weide dem betroffenen Tier Aufregung und Ängste erspart. Diese entstünden andernfalls durch Einfangen und Fixieren des Tieres zur Vorbereitung des Bolzenschusses – gegebenenfalls nach einem langen Transport in den Schlachtbetrieb in fremderUmgebung – wodurch sein Wohlbefinden massiv eingeschränkt werde. Das Gericht kommt daher zu dem Schluss, dass der Kugelschuss bei korrekter Anwendung dem Gebot einer möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1099/2009 in höherem Maße entspricht als die herkömmliche Bolzenschussbetäubung (VG Koblenz, Urteil vom 24. Juli 2023 – 3 K 39/23.KO, Bl. 11 d. amtlichen Umdrucks). 

Die Reaktionen auf die Verbändeforderungen waren positiv. Tierschutzbeauftragte Breher erachtet den Kugelschuss als „sinnvolle“ Sache und habe sich bereits selbst ein Bild der Methode machen können. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer sagte bei der Übergabe seine Unterstützung zu und stufte das Anliegen der Verbände als „wichtig“ ein. Nun heißt es handeln. Bundesminister Rainer ist dazu aufgerufen, den Tierschutz im Rahmen der Schlachtung weiter zu fördern. Derzeit steht für das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Focus, die Videoüberwachung in Schlachthöfen verpflichtend einzuführen. In diesem Zusammenhang stellt die Erweiterung der Zulässigkeit des Kugelschusses einen sehr wichtigen zusätzlichen Baustein zur Vermeidung von Tierleidsowohl beim Transport als auch der Schlachtung dar.   

Offener Brief: Erweiterung der Regelungen zum Weideschuss 

Ansprechperson PROVIEH e.V.
Kathrin Kofent
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft
Telefon: 0431. 2482805
Mail: kofent@provieh.de

Pressestelle 
PROVIEH e.V.
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Mail: info@provieh.de

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