KETTE WEG!

Anbindehaltung beenden!

Ziel: Vollständige Abschaffung der Anbindehaltung für Rinder in Deutschland 

Noch immer werden in Deutschland geschätzte zehn Prozent der Jung-, Mast- und Milchrinder an einem festen Platz im Stall angebunden gehalten. Damit sind sie die letzte Tierart in der Landwirtschaft, bei der Individuen weiterhin dauerhaft angebunden leben. Dies bedeutet einen massiven Einschnitt bezüglich der Auslebung arteigener Bedürfnisse und der körperlichen wie auch mentalen Gesundheit. 

Was bedeutet Anbindehaltung? 

Die Anbindehaltung ist eine Haltungsform, bei der Rinder über längere Zeit an einem festen Platz fixiert sind. Meist geschieht dies mit einem Halsriemen, der über eine Leine oder Kette im Stall verankert ist oder über einen starren Metallrahmen. Die Tiere stehen nebeneinander aufgereiht, häufig auf Betonboden, teilweise mit Gummimatten und/oder etwas Einstreu. 

Unterschieden wird zwischen der ganzjährigen Anbindehaltung und der saisonalen Anbindehaltung. Bei dieser Form erhalten die Tiere in der wärmeren Jahreszeit in der Regel vier Monate oder mehr Weidegang. Hinzu kommt eine verharmlosend als „Kombinationshaltung“ bezeichneten Zwischenform. Hier wird vollständig oder teilweise nur Freigang in einem Auslauf oder einem Stallbereich gewährt.  

Auch in der ökologischen Landwirtschaft ist die Kombinationshaltung als Ausnahme für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren zulässig, wobei hierbei vorgeschrieben ist, dass die Rinder im Sommer Weidegang erhalten und ansonsten mindestens zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden Auslauf erhalten (EU-Öko-Verordnung 2018/848, Art. 15 und Anhang II, Teil III).

Die Kernprobleme:

Die Anbindehaltung schränkt die grundlegenden Bedürfnisse von Rindern massiv ein. Sie verhindert das Fortbewegungs-, Komfort- und Körperpflegeverhalten-, Sozial- und Erkundungsverhalten der Tiere. Kühe gebären zum Teil in der Anbindung und können keinerlei Kontakt zum Kalb aufnehmen. 

„Aber sie dürfen doch raus?“ – Der große Irrtum 

Klingt besser, als es ist 

Oft heißt es, Kühe in Anbindehaltung dürften zumindest zeitweise auf die Weide. Gemeint ist damit die sogenannte saisonale Anbindehaltung oder die Kombinationshaltung. 

Tatsächlich verbringen die Tiere dabei den Großteil des Jahres angebunden im Stall. Nur in den wärmeren Monaten – meist für vier Monate, teilweise länger – haben sie Zugang zur Weide. Den Rest der Zeit stehen sie angebunden im Stall, so dass maximal ein Schritt vor und zurück möglich sind. 

Auch mit Weidegang bleibt die Anbindung im Stall eine massive Einschränkung: Gehen, sich frei und arttypisch Hinlegen und Aufstehen, Tiefschlaf in bequemer Seitenlage, soziale Kontakte pflegen oder auch den Nachbarn mal aus dem Weg gehen sowie dem eigenen Erkundungs- und Bewegungsdrang nachgehen – all das ist über Monate hinweg nicht möglich. Der gesamte Bewegungsapparat wird stark belastet und Muskeln sowie andere wichtige Strukturen geschwächt oder abgebaut. 

Weidegang kann Anbindehaltung nicht ausgleichen. Er unterbricht sie nur zeitweise. 

Mehr Infos über die Bedürfnisse von Rindern  

Mehr Infos zu den gesundheitlichen Problemen, die die Anbindehaltung verursacht

Ist das (noch) erlaubt? 

Nein. Aber: Trotz Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist es gängige Praxis. 

Die Anbindehaltung von Rindern ist mit den grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar und stellt zugleich eine erhebliche Beeinträchtigung des Tierwohls dar. Sie führt zu massiven und dauerhaften Einschränkungen zentraler Grundbedürfnisse wie Bewegungsfreiheit, artgerechtes Ruhen, Sozialkontakte und Körperpflege – Bedürfnisse, die nach § 2 TierSchG uneingeschränkt zu gewährleisten sind. 

Zudem haben Gerichte in mehreren Entscheidungen (u. a. VG/OVG Münster 2019–2025) festgestellt, dass die Anbindehaltung nahezu alle wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen verhindert und damit regelmäßig gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt. Die Rechtsprechung bestätigt damit, was aus tierschutzfachlicher Sicht seit Langem unstrittig ist: Diese Haltungsform ist rechtlich nicht haltbar. 

Trotzdem ist ein konkretes Verbot durch Festlegung im Tierschutzgesetz in Deutschland bislang nicht umgesetzt worden.  

Keine halben Sachen 

Aus Sicht von PROVIEH ist ein konkretisiertes, vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Rindern unerlässlich. Denn grundlegende Bedürfnisse wie Bewegung, soziale Interaktion und selbstbestimmtes Verhalten lassen sich nicht auf wenige Stunden pro Woche begrenzen, wie bislang in der Biohaltung praktiziert und in der Politik diskutiert. Tiergerechte Haltung braucht Platz, kontinuierliche Bewegungsmöglichkeiten und Freiheit – nicht dauerhafte Fixierung. 

Mehr Infos zur historischen Entwicklung

Warum wir jetzt handeln müssen 

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass es Rindern schadet, dauerhaft fixiert zu sein. Jeder, der schon mal längere Zeit an einer Stelle (sitzend oder stehend) verbringen musste, ohne sich zwischendurch die Beine vertreten zu können, kann dies nachvollziehen. Dennoch wird die Praxis für Rinder weiterhin geduldet. Politische Ausnahmen, lange Übergangsfristen und fehlender Handlungsdruck sorgen dafür, dass sich kaum etwas ändert. 

Was fehlt, ist ein klarer politischer Wille. Solange Anbindehaltung erlaubt bleibt, bleibt auch das Leid unsichtbar – und bestehen. Tierschutz duldet keinen Aufschub. Jetzt ist es Zeit, die Ketten zu sprengen und die Anbindehaltung vollständig zu verbieten!

Unsere Forderungen 

PROVIEH setzt sich für ein verbindliches Ende der Anbindehaltung ein – planvoll, fair und verlässlich – für Tiere und für die landwirtschaftlichen Betriebe. 

Unsere zentralen Forderungen:

Ein gesetzlich festgeschriebenes Ende der Anbindehaltung

Bis zum vollständigen Verbot Mindestanforderungen zu Platz und Auslauf

Verbindliche, geringstmögliche Übergangsfristen, die Leid schnellstmöglich beenden und für Betriebe Planungssicherheit schaffen

Gezielte Unterstützung für Tierhalter:innen beim Umbau hin zu rindergerechten Haltungssystemen 

Eine Landwirtschaft mit Zukunft braucht klare Leitplanken. Die dauerhafte Fixierung von Tieren darf kein akzeptierter Standard bleiben. 

Jetzt handeln – für Kühe ohne Ketten 

Anbindehaltung endet nicht von selbst 

Solange die Anbindehaltung noch gängige Praxis ist, stehen Rinder Tag für Tag angebunden im Stall – oft über Jahre hinweg. Sie können nicht laufen, sich nicht frei hinlegen, nicht selbst entscheiden, wie sie ihren Tag verbringen. Dieses Leid bleibt meist unsichtbar. Denn Kühe schreien zwar, wenn sie hungrig und durstig sind, aber nicht für ihre Freiheit. 

PROVIEH verleiht den vielen Milchkühen, Mast- und Jungrindern an den Ketten, Gurten oder in den Metallrahmen eine laute Stimme. Wir setzen uns tierschutzfachlich und politisch dafür ein, dass Anbindehaltung beendet wird – sachlich, konsequent und mit langem Atem. Damit sich etwas ändert, braucht es Menschen, die hinschauen und Verantwortung übernehmen. 

Mit Ihrer Unterstützung lassen Sie stellvertretend die Stimme der Rinder kraftvoll wachsen. Sie helfen dabei, dass die Schmerzen und Leiden, die hinter einer dauerhaften Fixierung von Tieren stehen, gesehen und endlich nicht länger hingenommen werden. 

Weiterführende Infos: