Regierung verabschiedet Tierschutzgesetz: Grausame Anbindehaltung bleibt weiter bestehen!
Echte Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt aus – Legalisierte Tierqual beenden!
Berlin, 24. Mai 2024: Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren den Entwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Die tierquälerische Anbindehaltung soll weiterhin zulässig bleiben. Auch Verstümmelungen sind gesetzlich weiterhin legalisiert. Die Ampel-Regierung bricht damit ihren eigenen Koalitionsvertrag. PROVIEH bedauert das Ergebnis und fordert nun von den Parlamentarier:innen, dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Tierschutz nachzukommen und umfassende Verbesserungen im weiteren Verfahren zu erwirken. Legalisierte Tierqual muss 2024 beendet werden!
„Diese Halbherzigkeit auf Kosten der Tiere ist inakzeptabel und widerspricht dem Ziel der Fortschrittskoalition diametral. Um seinem Namen gerecht zu werden, muss das Tierschutzgesetz umfassend angepasst werden”, bilanziert Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH, den Gesetzentwurf. „Die Anbindehaltung ist eine der grausamsten Praktiken in der Nutztierhaltung. Hunderttausende Kühe werden ihr Leben lang fixiert gehalten. Die physischen und psychischen Belastungen sind enorm. Folgerichtig wurden die Anbindehaltung von Kälbern und Pferden sowie vergleichbare Haltungssysteme wie die Käfighaltung bei Hühnern und die Kastenstandshaltung bei Sauen bereits verboten – das parlamentarische Verfahren muss dieses Haltungssystem ausnahmslos beenden.“
Der Gesetzesentwurf enthält auch einige positive Ansätze: Die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ist ein echter Meilenstein für den Tierschutz. Auch das schmerzhafte Kupieren der Ringelschwänze bei Ferkeln und das Enthornen von Kälbern sollen strenger geregelt werden. Hier fordert PROVIEH jedoch die konsequente Beendigung der Eingriffe. Auch beim Thema Qualzucht, das neben Haustieren auch nahezu alle Nutztiere betrifft, setzt die Novelle an und bringt echte Fortschritte. Zudem werden Kontrollen und Sanktionen erweitert. Schwere Tierschutzverstöße sollen damit künftig ernsthafte Strafen nach sich ziehen.
Der Entwurf geht nun zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. PROVIEH setzt sich für umfassendere Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des Tierschutzes ein.
Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH, steht für weitere Einschätzungen und Fragen zur Verfügung: 0157/ 519 573 41.
Weitere Informationen finden Sie auf PROVIEHs Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“.
Pressestelle
Ada Brandt
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: presse@provieh.de