PROVIEH fordert das Ende der Anbindehaltung: Legalisierte Tierqual beenden!

Überarbeitung des Tierschutzgesetzes jetzt: Rinder von den Ketten befreien!

Berlin, 06.10.2023: Die Bundesregierung befindet sich aktuell in der wichtigen Phase der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. PROVIEH, die Organisation für Nutztierschutz, fordert die vollständige und schnellstmögliche Beendigung der Anbindehaltung. Fast jede zehnte Kuh in Deutschland verbringt ihr Leben fixiert und angebunden in dieser qualvollen Haltung, in der fast alle Bedürfnisse und Verhaltensweisen massiv eingeschränkt sind. Die Landtagswahl in Bayern, dem am stärksten betroffenen Bundesland in Deutschland, wird den Ausstieg aus der Anbindehaltung genauso tangieren wie die aktuellen Verhandlungen der Bundesregierung. PROVIEH und die Wissenschaft ist sich einig: Diese Haltungsform ist tierschutzwidrig und fordert den Ausstieg aus der Anbindehaltung. 

„Die Anbindehaltung ist genau wie der Kastenstand bei Sauen und der Käfig bei Legehennen eindeutig als tierschutzwidrig zu bewerten und muss deshalb schleunigst beendet werden. Jede zehnte Kuh hat 2023 noch immer keinerlei Möglichkeit zur Fortbewegung und kann Grundbedürfnisse im Rahmen von Sozialverhalten, Körperpflege und Erkundung nicht ausleben. Die Anbindehaltung wird entgegen der wissenschaftlichen Bewertung in Bayern noch immer beschönigt. Hiervon darf sich die Politik nicht beeindrucken lassen, sondern muss sich gemäß dem Grundgesetz für den Tierschutz einsetzen“, fordert Anne Hamester, Leiterin der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Entscheidungsträger:innen in Bayern und in Berlin zum Handeln auf.

PROVIEH setzt sich vehement dafür ein, die Anbindehaltung in Deutschland vollständig und unverzüglich zu beenden. Die Bundesregierung hat das Ende der Anbindehaltung bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Doch ein kursierender Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wirft Zweifel auf. Dieser sieht vor, lediglich die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten, während die saisonale Anbindehaltung für etwa die Hälfte des Jahres mit punktueller Bewegung geduldet werden soll. PROVIEH bewertet auch diese Form der Anbindehaltung als tierschutzwidrig und betont, dass Tiere das ganze Jahr über die Möglichkeit zur Bewegung und artgemäßen Verhaltensauslebung haben müssen. Dazu muss die Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag in die Tat umsetzen und die Anbindehaltung in der Nutztierhaltung endgültig beenden.

Die Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern bei der Umstellung der Tierhaltung ist von großer Bedeutung für den Erhalt der bäuerlichen Betriebe und der Weidehaltung. Finanzielle Förderungen, Bürokratieabbau und umfassende Beratungen sind für eine erfolgreiche Umstellung unerlässlich.

Weitere Informationen zu den Forderungen von PROVIEH im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!„.

Ansprechperson

Kathrin Kofent 
Referentin Tiere in der Landwirtschaft
Telefon:  0431. 24828-16 
Mail: kofent@provieh.de

Pressestelle

Ada Brandt 
Pressereferentin 
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de

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