Anbindehaltung von Rindern
Tierschutz im Konflikt mit Tradition
Von früh bis spät stehen die 45 Milchkühe auf dem kleinen bayerischen landwirtschaftlichen Betrieb in ihrem Stall an ein und demselben Platz. Sie alle können sich kaum bewegen, nicht umdrehen, nicht laufen, sich nicht aus der Gruppe zurückziehen – tagein tagaus. Sie leben in Anbindehaltung.
Was versteht man unter Anbindehaltung?
Die Anbindehaltung ist eine Haltungsform, bei der Rinder über einen längeren Zeitraum an einem festen Platz fixiert sind, meist durch einen Halsriemen, der mit einer Leine oder Kette fest an einem Platz im Stall verankert ist. Die Tiere stehen nebeneinander aufgereiht auf Betonboden, zum Teil mit Gummimatten und etwas Einstreu. Unterschieden wird zwischen der ganzjährigen und der saisonalen Anbindehaltung (verharmlosend auch als Kombinationshaltung bezeichnet), bei der die Tiere in der wärmeren Jahreszeit und vier Monte und mehr Weidegang erhalten. Auch in der Biohaltung ist – als Ausnahme für Kleinbetriebe (unter 50 Tieren) – die saisonale Anbindehaltung zulässig. Bedingung ist, dass die Rinder zweimal wöchentlich mindestens zwei Stunden Auslauf erhalten.
Historische Entwicklung
Die Anbindehaltung ist eine sehr alte Haltungsform, die in der Rinderhaltung seit Jahrhunderten praktiziert wurde. Die Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück. In dieser Zeit war es üblich, die wertvollen Helfer in der Landwirtschaft und lebenswichtigen Lieferanten vom Milch, Fleisch und Fell in kleiner Anzahl in Ställen zu halten. Mensch und Tier lebten sehr eng zusammen. Die Stallungen grenzten meist unmittelbar an den Wohnbereich. So gaben die Rinder, ebenso wie Pferde, Schweine und andere “Nutztiere”, wertvolle Wärme dorthin ab.
Im 19. und 20. Jahrhundert wurde die Anbindehaltung vor allem in Regionen mit kleinen, traditionellen Familienbetrieben populär. Während die Tierzahlen wuchsen, galt diese Haltungsform lange Zeit als platzsparend und kostengünstig, da sie es Landwirt:innen ermöglichte, ihre Tiere in einem begrenzten Raum zu halten, ohne dass große Stallungen erforderlich waren.
Mit der Industrialisierung der Landwirtschaft wurden im Bereich der Milchrinder Laufställe mit Liegeboxen, wie auch feste Melkstände und maschinelle Entmistungstechniken popular, weil sie arbeitswirtschaftlich besser zu den wachsenden Herdengrößen passten. Mastrinder wurden immer mehr auf Betonspaltenböden in Buchten aufgestallt.
Relikt Anbindehaltung heute
Insbesondere in kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, die oft in bergigen oder strukturschwachen Regionen liegen, bleiben Kühe sowie Jung- und Mastrinder an der Kette. Der Schwerpunkt liegt in Deutschland im Süden, in Bayern und Baden-Württemberg. In diesen beiden Bundesländern hält mehr als die Hälfte aller Betriebe ihre Rinder in Anbindehaltung. Der Grund: In Bergregionen erschweren häufig die steilen und begrenzt verfügbaren Flächen den Bau moderner und größerer Ställe, weshalb die Anbindehaltung oft die praktikabelste Lösung ist. Hinzu kommt, dass insbesondere kleinere Betriebe nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um in Umbaumaßnahmen oder neue Stallanlagen zu investieren. Insgesamt waren 2020 immer noch rund 10,9 Prozent der 11.3 Millionen Rinder in Anbindehaltung untergebracht. Bei den konventionellen Rinderhaltungsbetrieben lag der Anteil 2020 bei 30 Prozent. Aber auch im Öko-Landbau ist diese Haltungsform 2020 noch bei rund neun Prozent aller ökologischen Rinderhaltungsbetriebe in Deutschland zu finden. Möglich macht dies das EU-Öko-Recht (Artikel 39 VO (EG) 889/2008) im Rahmen der „Kleinerzeugerregelung“.
Blick in andere europäische Länder
Die Regelungen und Sichtweisen zur Anbindehaltung von Rindern variieren innerhalb Europas erheblich. Während einige Länder bereits strenge Regelungen umgesetzt haben, sind andere noch in der Übergangsphase oder arbeiten an entsprechenden Gesetzesänderungen. In anderen Ländern ist sie weiterhin kaum kritisierte gängige Praxis. So ist die ganzjährige Anbindehaltung in der Schweiz, Schweden und Österreich verboten. In Dänemark wird derzeit an einer Gesetzesregelung gearbeitet, die die Anbindehaltung einschränken oder sogar verbieten könnte. Frankreich und Italien halten 30 bzw. 40 Prozent ihrer Rinder angebunden. In Norwegen sind es weit mehr als 50 Prozent. Hier ist allerdings ein Verbot ab 2034 beschlossen und in der Umsetzung.
Natürliches Rinderverhalten
Rinder sind von Natur aus Herdentiere, die in freier Wildbahn weite Strecken im langsamen Schritt zurücklegen, um Futter zu suchen. Zwischendurch sind ein Trab oder Galopp und auch Bocksprünge zu beobachten. Ihr Erkundungsverhalten ist stark ausgeprägt und sie sind sehr aufmerksam und interessiert an ihrer Umwelt. Bewegung ist für Kühe von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur ihre körperliche Gesundheit fördert, sondern auch ihr psychisches Wohlbefinden. Die Weidehaltung ermöglicht es ihnen ihre artgemäßen Verhaltensweisen vollumfänglich auszuleben. Hierzu gehören das Grasen, Erkunden und das Pflegen sozialer Kontakte. Diese Aktivitäten sind essenziell für die Förderung einer gesunden Lebensweise und tragen zur Reduzierung von Stress bei.
Charakteristisch für Rinder ist die hierarchische Herdenstruktur aus bis zu 80 Tieren, inklusive Cliquenbildung sowie langjährige feste Freundschaften. Dabei regeln die Herdenmitglieder ihre Rangordnung mithilfe von Rangkämpfen. Als Distanztiere halten sie individuell, je nach Rang und Freundschaftsgraden innerhalb in der Herde zwischen 0,5 und 5 Metern Abstand zueinander. Arttypisch ist auch die besondere Form des Ablegens- und Aufstehens, welche beispielsweise durch einen Ausfallschritt und einen ausladenden Kopfschwung gekennzeichnet ist.
Gesundheitliche Probleme in der Anbindehaltung

Zahlreiche Studien und Gutachten haben die Anbindehaltung beleuchtet und insbesondere die ganzjährige Anbindehaltung als tierschutzwidrig eingestuft (siehe unten). Eine feste Fixierung der Rinder durch Anbindung am Hals bedeutet für die Tiere eine erhebliche bis vollständige Einschränkung sämtlicher natürlicher Verhaltensweisen und führt nachweislich zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen. Die erheblich eingeschränkte Bewegungsfreiheit kann zu Muskelabbau, schlechter Durchblutung und Gelenkproblemen wie Arthrosen führen. So wird der gesamte Bewegungsapparat geschwächt. Im Falle saisonaler Weidehaltung, oder wie in der Biohaltung vorgeschrieben zweimal wöchentlichen Auslauf, besteht nach langen Anbindeperioden ein erhöhtes Verletzungsrisiko, nicht zuletzt auf Grenzstandorten (steiler, unwegsamer Auftrieb, unwegsames Gelände), die eigentlich eine gute Bemuskelung und regelmäßiges Lauftraining voraussetzen, sowie durch Rangordnungskämpfe. Die lange soziale Trennung von den anderen Kühen, kann bei Wiederzusammenführung der Herde insbesondere auf begrenztem Platz in Laufhöfen zu schweren sozialen Auseinandersetzungen führen, da rangniedrige Tiere bei dem geringen vorgeschriebenen Platzangebot nicht ausweichen können. Die Folge können schwere Stoßverletzungen unter den Tieren sein, welche zu Schmerzen und Leiden führen.
Des Weiteren ist die Gefahr von Verletzungen durch das Anbinden selbst zu bedenken. Ein artgemäßes Abliegen und Aufstehen sind nicht möglich, da die Enge und örtliche Fixierung dies stark einschränken. Will sich eine Kuh hinlegen, verlagert sie ihr Gewicht zunächst auf die Karpalgelenke und legt sich dann schwungvoll nach hinten ab. Zu kurze Stände führen dabei unter anderem zu schmerzhaften Prellungen im Euter- und Hinterhandbereich. Der typische Kopfschwung nach vorn beim Aufstehen wird ebenso durch zu wenig Platz im Kopfbereich und durch die Anbindevorrichtung begrenzt. So müssen die Tiere andere nicht artgemäße Bewegungsabläufe wie einen schrägen Kopfschwung, den Hundesitz oder das pferdeartige Aufstehen wählen. Durch diese abnormen Bewegungsabläufe wird der gesamte Bewegungsapparat negativ beeinflusst.
Die Liegefläche ist häufig zu hart und durch die unzureichende Größe eingekotet. Dies ist in der Anbindehaltung besonders fatal, weil die Tiere nicht ausweichen können, sondern örtlich fixiert sind. Insgesamt kommt erschwerend hinzu, dass viele Stallungen in ihren Abmessungen veraltet sind. So sind die Liegeflächen zu kurz für die mittlerweile größeren Rinderrassen. Die Tiere können nicht bequem liegen, da die Flächen zu schmal und insbesondere zu kurz sind. Dadurch besteht ein erhöhtes Risiko für Druckgeschwüre und andere Verletzungen. Auch ein erholsamer REM-Schlaf kann in besonders engen Ställen behindert werden, wenn eine vollständigem bequeme Seitenlage nicht möglich ist. Das alles führt dazu, dass die Kühe weniger gern liegen und vermindert dadurch auch den zeitlichen Umfang des essenziellen Wiederkäuerns. Dies kann zu Stoffwechselproblemen führen. Fehlender Klauenabrieb, der ungeeignet harte Boden und das anteilig längere Stehen machen Rinder in Anbindehaltung anfällig für Klauenprobleme. Mangelnde Hygiene aufgrund schmutziger oder fehlender Einstreu begünstigt Euterentzündungen und weitere Infektionen. Der Bewegungsmangel und der damit verbundene Stress schwächen zudem das gesamte Immunsystem der Tiere.
Verhaltenseinschränkungen
Ein weiteres gravierendes Problem ist die erhebliche Einschränkung bzw. Unterdrückung der artgemäßen Verhaltensweisen. In der Anbindung ist das Rind fest fixiert und somit das natürliche Bewegungs-, Erkundungs- und Futteraufnahmeverhalten nicht möglich. Es sind weder ein frei gewählter Abstand noch Ausweichen zu den Tieren rechts und links möglich und rangniedere Rinder können durch Unterdrückung der Individualdistanz erheblichen Stress erleiden. Auch Komfort- und Körperpflegeverhalten wie das Scheuern an Gegenständen oder Sich-Lecken oder Beknabbern sind nicht möglich oder extrem beschränkt, da der Kopf kaum zur Seite bewegt werden kann und eine Drehung ummöglich ist. Die sozialen Kontakte und Interaktionen wie gegenseitiges Belecken sind nur auf das jeweilige Nachbartier und den kleinen Radius, die die Anbindung überhaupt möglich macht, begrenzt. Der Mangel an Bewegung und Umweltnreizen und das unterdrückte Erkundungsverhalten führen zu Monotonie und Langeweile, was sich negativ auf das Verhalten und die Psyche der Tiere auswirkt. Rinder sind als Wiederkäuer perfekt auf die Verwertung von Grünfutter ausgelegt. Als selektive Fresser möchten sie zudem ihr Futter nach Schmackhaftigkeit und auch Frische selber wählen. In der Anbindung müssen sie das fressen, was ihnen direkt vor die Nase gelegt wird. Dies führt zu Stress bishin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Nicht zu vergessen, auch das Sexual- und Geburtsverhalten sowie die Mutter-Kind-Bindung werden im Anbindestand stark beschränkt. Während der Brunst sind Kühe besonders unruhig und bewegungsaktiv und leben ihre Brunst aus. Und auch rund um die Geburt, das heißt einige Stunden zuvor und insbesondere die ersten Tage nach der Kalbung, ist freie Bewegung entscheidend. All dies ist vollständig ausgeschlossen. Die Milchkuh kann ihr Kalb zudem nach der Geburt weder lecken noch ihm folgen. Dies ist, ebenso wie eine Fixierung unter der Geburt eine massive Einschränkung und ist vergleichbar mit dem Leiden einer Sau im Kastenstand.
Fazit: Tierschutzwidrig
Aus den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass die Anbindehaltung einen starken Kontrast zu den natürlichen Bedürfnissen von Rindern darstellt. Sie verhindert das Fortbewegungs-, Komfort- und Körperpflegeverhalten-, Sozial- und Erkundungsverhalten. Weitere Funktionskreise des Verhaltens werden stark beschnitten. Dadurch werden vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden verursacht. Die artgemäßen Bedürfnisse und Verhaltensweisen von Rindern sind also in der Anbindehaltung stark beschnitten. Die Tiere können nur Liegen oder Stehen, jegliche Bewegung darüber hinaus ist unmöglich. Langjährige individuelle Beziehungen können sie genauso wenig ausleben, wie die Wahrung der Individualdistanz zueinander oder das präferierte, herdensynchrone Verhalten, also das gemeinsame Fressen, Bewegen und Ruhen. Die neugieren Tiere können ihre Umgebung nicht erkunden, sondern stehen kontinuierlich am gleichen Ort. Ebenso wie das ausgeprägte Sexualverhalten während der Brunst ist auch das Verhalten rund um die Kalbung massiv gestört. Tiere derart entgegen ihrem artgemäßen Verhalten unterzubringen ist gemäß §2 Nr.1 TierSchG verboten. Zudem kommt es zu Schmerzen, vermeidbaren Leiden, Schmerzen und Schäden in der fixierten Haltung, sodass auch ein Verstoß gegen § 2 Nr. 2 TierSchG gegeben ist. Diese Sachverhalte wurden mehrfach gerichtlich sowie in einer Entschließung des Bundesrates 2016 bestätigt. Vor diesem Hintergrund wird die Anbindehaltung bereits seit Jahrzehnten tierschutzfachlich abgelehnt und im Hinblick auf die eindeutigen Verletzungen des Tierschutzgesetzes ein konsequentes Verbot gefordert.
Lage und Diskussion zum Verbot der Anbindehaltung
Über die allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes hinaus, existieren keine konkreten Bestimmungen zur Haltung von Jungrindern, Milchkühen und Mastrindern beispielsweise in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dennoch ist eine Tierschutzwirdrigkeit der ganzjähtigen Anbindehaltung schon lange in der öffentlichen und politischen Diskussion angekommen. Tierschutzverbände Fordern ein Verbot.
2016 stellte der Bundesrat in einer Erschließung fest, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes darstellt. Er hielt ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern für erforderlich, wobei eine angemessene Übergangsfrist von zwölf Jahren berücksichtigt werden sollte. Leider stoppte die damals amtierende Bundesregierung das Verbotsvorhaben mit der Begründung, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe betroffen gewesen wären. Schon damals hätten die Landwirt:innen durch Fördermittel seitens der Politik für eine Umstellung ihrer Haltungsbedingungen motiviert werden müssen. Stattdessen setzte man scheinbar weitgehend darauf, dass sich das Problem allmählich von alleine lösen und die Anbindehaltung quasi auslaufen würde. Erst im Zuge der Ampelkoalition wurde das Verbot im Rahmen einer Novelle des Tierschutzgesetzes erneut angefasst. Dieser Entwurf wurde im Mai 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Hierin war ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung vorgesehen, welches zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden sollte. Die saisonale Kombinationshaltung sollte nur für Betriebe mit bis zu 50 Tieren weiterhin erlaubt bleiben. Mit dem Scheitern der Ampelregierung kam es auch dieses Mal nicht zur rechtlichen Umsetzung der Tierschutzgesetz-Novelle. Somit bleibt die Anbindehaltung weiterhin uneingeschränkt zulässig.
Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung: Überblick über die betroffenen Funktionskreise, Probleme und Folgen
| Funktionskreis/Bereich | Problem | Folgen |
| Bewegung | Rinder sind an einem festen Platz fixiert, können sich kaum bewegen | Verhindert das natürliche Bewegungs- und Erkundungsverhalten, führt zu Stress, Muskelabbau, Gelenk- und Klauenproblemen |
| Fressen und Ruhen | Kein freies Fressen und Futterwahl, gestörtes Ruhen und Wiederkäuen | Verursacht Frustration, Langeweile, Stress und gesundheitliche Probleme |
| Schäden durch Stalleinrichtung und -beschaffenheit | Scheuerstellen, Prellungen, Druckgeschwüre, Verletzungen durch Anbindevorrichtung selbst, Bodenbeschaffenheit und unzureichend und falsch bemessene Liegeflächen | Physische Schmerzen, Verletzungsrisiko, langfristige Gesundheitsschäden |
| Hygienemängel | Schmutzige, zu kleine Liegeflächen, unzureichende Einstreu | Euterentzündungen, Infektionen, schlechter Allgemeinzustand |
| Einschränkung des Sozialverhaltens | Keine Möglichkeit zum Sozialkontakt- und interaktion sowie zur Körperpflege, keine Möglichkeit auszuweichen und soziale Hierarchien zu leben und sich zurückzuziehen | Soziale Isolation, Stress, Aggressionen, Rangkämpfe bei späterer Zusammenführung |
| Einschränkung des Sexual- und Geburtsverhaltens | Keine Bewegungsfreiheit während Brunst und Geburt, keine Mutter-Kind-Bindung | Verstoß gegen artgemäßes Verhalten, Leiden bei Geburt und Mutter-Kalb-Interaktion |
PROVIEH hofft, dass die neue Bundesregierung die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wieder aufnehmen wird und das Auslaufen der ganzjährigen Anbindehaltung endlich rechtlich zementiert wird. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sind aber weder eine Gesetzesnovellierung noch die Anbindehaltung enthalten. Nicht zuletzt aufgrund der Rücksichtnahme auf kleine, traditionelle Betriebe seitens der CSU ist kaum damit zu rechnen, dass das Thema vorrangig aufgenommen werden wird. Aber gerade die kleinen und mittleren Familienbetriebe benötigen Unterstützung, um auch zukünftig wettbewerbsfähig und tiergerecht zugleich wirtschaften zu können. Fördergelder und -programme sowie erleichterte Baugenehmigungsprozesse im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Förderung sogenannter Tierwohlställe würden hier ein wirksames Mittel darstellen. So könnten Lauftställe und Ausläufe entstehen und durch Flächentausch oder- erwerb Weideflächen in Hofnähe das Rinderleben erheblich verbessern.
PROVIEH macht sich für eine konsequente Förderung von Tierhaltungen mit Freilauf und Weidehaltung stark. Zudem muss das Tierschutzgesetz novelliert werden. Dies muss ein Verbot der ganzjährigen wie perspektivisch auch der saisonalen Anbindehaltung einschließen. Dafür werden wir kämpfen.
Kathrin Kofent
Weiterführende Infos:
- Gemeinsames Positionspapier „ANBINDEHALTUNG BEENDEN“ (Mai 2024)
Weitere Informationen rund um die Probleme in der Rinderhaltung: