Tierschutzverbände begrüßen Niedersachsens Entscheidung zur Anbindehaltung
Gemeinsame Pressemitteilung von Deutsche Tier-Lobby, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und PROVIEH
Berlin, 5. Februar 2026 – Tierschutzverbände fordern bundesweites Verbot der Anbindehaltung – Niedersachsens Ausstieg muss Signalwirkung für den Bund entfalten. Anlässlich der heutigen Ankündigung von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, die Anbindehaltung von Rindern ausnahmslos zu beenden, fordern die Deutsche Tier-Lobby e.V. (DTL), der Nutztierschutzverband PROVIEH e.V. und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) die Bundesregierung auf, diesem Schritt zu folgen. Die Anbindehaltung ist eine überholte und nachweislich tierschutzwidrige Haltungsform, die schnellstmöglich bundesweit verboten werden muss. Niedersachsen zeigt, dass ein klarer politischer Ausstieg möglich und fachlich geboten ist – nun ist der Bund in der Verantwortung.
Anbindehaltung verstößt gegen Tierschutzrecht und tierschutzfachliche Mindestanforderungen
Die Anbindehaltung von Rindern ist mit den grundlegenden Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar und stellt zugleich eine erhebliche Beeinträchtigung des Tierwohls dar. Sie führt zu massiven und dauerhaften Einschränkungen zentraler Grundbedürfnisse wie Bewegungsfreiheit, artgerechtem Ruhen, Sozialkontakten und Körperpflege – Bedürfnisse, die nach § 2 TierSchG uneingeschränkt zu gewährleisten sind. Gerichte haben in mehreren Entscheidungen (u. a. VG/OVG Münster 2019–2025) festgestellt, dass die Anbindehaltung nahezu alle wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen verhindert und damit regelmäßig gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt. Die Rechtsprechung bestätigt damit, was aus tierschutzfachlicher Sicht seit Langem unstrittig ist: Diese Haltungsform ist rechtlich nicht haltbar.
Barbara Felde, Stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT ), stellt klar: „Die Anbindehaltung von Rindern steht in klarem Widerspruch zu den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und führt systematisch zu Verstößen gegen § 2 TierSchG. Die Gerichte haben dies wiederholt bestätigt. Spätestens jetzt ist der Gesetzgeber verpflichtet, diese Praxis zu beenden. Alles andere untergräbt nicht nur den Tierschutz, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.“
Auch aus Sicht der Deutschen Tier-Lobby e.V. ist die Rechtslage eindeutig – und politisches Zögern nicht länger zu rechtfertigen. Lukas Feldmeier, Deutsche Tier-Lobby e.V., erklärt: „Die Anbindehaltung ist ein fortgesetzter Rechtsbruch und eine der schlimmsten in Deutschland existenten Qualhaltungsformen. Tiere werden monatelang oder sogar ganzjährig fixiert und daran gehindert, selbst grundlegendste Verhaltensweisen auszuleben. Aus tierschutzfachlicher Perspektive ist die Anbindehaltung seit Jahren nicht mehr vertretbar. Die betroffenen Tiere leiden dauerhaft unter Bewegungsmangel, fehlender Beschäftigung und sozialer Isolation.“
Kathrin Kofent, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH e. V., betont: „Rund eine Million Rinder leben in Deutschland in Anbindehaltung – viele von ihnen nahezu ihr gesamtes Leben lang. Diese Praxis bedeutet dauerhafte Bewegungslosigkeit, fehlende Sozialkontakte und chronisches Leiden. Das ist kein Randproblem, sondern systematische Tierquälerei. Fachlich ist seit Langem klar: Die Anbindehaltung widerspricht den elementaren Bedürfnissen von Rindern. Dass sie dennoch weiter geduldet wird, ist nicht zu rechtfertigen.“
Niedersachsen geht voran – doch der Bund muss jetzt verbindlich nachziehen
Ein niedersächsisches Verbot von Anbindehaltungen ist bei Milch- und Mastrindern für Neubauten bereits seit längerem geregelt. Des Weiteren gelten auch Regelungen für bestehende Haltungen bezüglich Auslaufs und Weidegang bzw. dürfen Mastrinder maximal sechs Monate angebunden werden.
Mit der jetzigen Vorlage konkreter Eckpunkte für den vollständigen Ausstieg aus der Anbindehaltung geht Niedersachsen nun allerdings als erstes Bundesland sogar noch einen Schritt weiter. Umgesetzt werden sollen nun weiterhin:
- das Verbot der kombinierten Anbindehaltung mit lediglich minimalem Auslauf,
- das Verbot der saisonalen Anbindehaltung mit Weidegang,
- das Verbot der Anbindehaltung von Masttieren für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
Die Landesregierung begründet diesen Vorstoß ausdrücklich mit der Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung sowie mit der Verfügbarkeit wirtschaftlich tragfähiger Alternativen.
Wörtlich sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Ihrer heutigen Pressekonferenz: „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen Ausstiegsplan vorzulegen, der sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Tierschutzverbänden erarbeitet wurde. In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs. Diese Form der Nutztierhaltung ist seit Jahren aus Gründen des Tierschutzes untragbar, da sie die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen – insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten – der Rinder erheblich einschränkt. Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehen wir in Niedersachsen zum Wohl der Tiere einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden.“
Umgesetzt werden soll der Erlass allerdings nicht sofort, sondern es greifen folgende Übergangsregelungen:
- drei Jahre bis zur Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde, ob die Haltung eingestellt oder umgebaut wird,
- maximal fünf Jahre bis zur vollständigen Beendigung der Anbindehaltung,
- bis zu sieben Jahre für bauliche Umstellungen, mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 9 Jahre bei „unbilliger Härte“.
Forderungen der Tierschutzverbände: bundesweit, verbindlich, ohne weitere Verzögerungen
Die drei Tierschutzverbände begrüßen den niedersächsischen Vorstoß ausdrücklich, machen jedoch deutlich, dass dieser nicht ausreicht. Die Anbindehaltung ist kein regionales Problem, sondern eine bundesweite tierschutzrechtliche Fehlpraxis. Entsprechend fordern DTL, PROVIEH und DJGT:
- Ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung: Die Haltungsform muss schnellstmöglich und einheitlich im gesamten Bundesgebiet abgeschafft werden.
- Keine Verlängerung von Tierleid durch unnötig lange Übergangsfristen: Übergangsregelungen dürfen nicht dazu führen, dass rechtswidrige Zustände über Jahre fortgeschrieben werden.
- Verbindliche Mindeststandards bis zum vollständigen Verbot: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss umgehend um klare und kontrollierbare Vorgaben zu Platzangebot, Liegeflächen, Bewegungsmöglichkeiten und Sozialverhalten ergänzt werden.
Faktenlage: Warum ein bundesweites Verbot unumgänglich ist
- Rund 10 % der in Deutschland gehaltenen Rinder leben in Anbindehaltung; rund zwei Drittel davon ganzjährig ohne Auslauf (Statistisches Bundesamt 2020, Thünen-Institut 2023)
- Die Rechtsprechung bestätigt wiederholt: Die Anbindehaltung verstößt gegen § 2 TierSchG und kann den Straftatbestand des § 17 Nr. 2b TierSchG erfüllen.
- Neben der an sich untragbaren Fixierung weist ein erheblicher Anteil der kontrollierten Betriebe mit Anbindehaltung weitere gravierende tierschutzrechtliche Mängel auf; zahlreiche weitere bleiben aufgrund unzureichender Kontrollen unentdeckt
- Tiergerechtere Alternativen existieren seit Jahrzehnten: Laufstallbasierte Systeme entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, sind wirtschaftlich tragfähig und je nach Ausgestaltung und in Verbindung mit ausgiebigem Weidegang und zusätzlichen Auslaufflächen mindestens außerhalb der Weideperiode tierschutzgerechter.
Forderung an die Bundesregierung
Die Parteien müssen sich einigen, ins Handeln kommen und die Anbindehaltung schnellstmöglich bundesweit beenden. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist unverzüglich um verbindliche Mindeststandards zu ergänzen, um weiteres Tierleid zu verhindern.
Das Vorangehen Niedersachsens ist für die Tierschutzverbände ein wichtiger Schritt zu einer lang überfälligen bundesweiten Umsetzung. Der heutige Tag muss Signalwirkung haben und gibt Mut und Rückenwind für die laufenden Kampagnen zur deutschlandweiten Beendigung der Anbindehaltung.

Anbindehaltung beenden – KETTE WEG! | PROVIEH
#LasstDieKuhLos – Deutsche Tier-Lobby e.V.
PROVIEH e. V. | Deutsche Tier-Lobby e.V. | Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DjGT e.V.) Für eine Landwirtschaft ohne Tierleid.
Kontakt für Rückfragen:
Kathrin Kofent, PROVIEH e. V. | kofent@provieh.de | 0431 2482805
Lukas Feldmeier, Deutsche Tier-Lobby e.V. l.feldmeier@deutsche-tier-lobby.de | 01577 3329282
Weitwerführende Infos:
- Positionspapier „ANBINDEHALTUNG BEENDEN“ (Mai 2024)
- Rechtsgutachten Milchkuhhaltung
- BroschuereLasstDieKuhLos2024.pdf
| Ansprechperson Kathrin Kofent Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft Telefon: 0431. 2482805 Mail: kofent@provieh.de | Pressestelle PROVIEH e.V. Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel Telefon: 0431. 248 28 0 Mail: info@provieh.de |
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