EU-Kommission kritisiert die deutsche Tierhaltungs-Kennzeichnung

Tierschutz erneut in Gefahr? 

Brüssel, 28. August 2026: Die EU-Kommission (KOM) hat erhebliche unionsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) vorgebracht. In einer im Rahmen des EU-Notifizierungsverfahrens abgegebenen ausführlichen Stellungnahme zum Dritten Gesetz zur Änderung des THKG (Notifizierungsangaben | TRIS – European Commission) beanstandet die Kommission insbesondere die dort neu aufgenommene Regelung zur verpflichtenden Kennzeichnung von Schweinefleisch aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Auch mehrere EU-Mitgliedstaaten – darunter Lettland, Polen, Österreich, Tschechien, Frankreich und Spanien – haben ausführliche kritische Stellungnahmen abgegeben.  

Tierschutz in Gefahr  

Der Gesetzentwurf muss nun europarechtlich nachgebessert werden. Denn anderenfalls könnte bei einer unionsrechtswidrigen Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren folgen. PROVIEH sieht eine akute Gefahr für die seit Jahren strauchelnde Umsetzung der THKG. Die europarechtlichen Bedenken müssen ohne Frage ernst genommen werden. Aber keinesfalls dürfen sie als Vorwand für eine weitere Verzögerung, Verwässerung oder gar einen vollständigen Rückbau der Haltungskennzeichnung genutzt werden. Denn die Tiere in der Landwirtschaft benötigen dringend bessere Lebensbedingungen, Konsument:innen wünschen sich Transparenz bei den Haltungsbedingungen und Betriebe, die in höhere Haltungsstufen investieren würden, benötigen Verlässlichkeit. 

Kritik der EU-Kommission 

Die Bundesregierung hatte die geplante Gesetzesänderung zum THKG im Mai 2026 der KOM zur Prüfung vorgelegt. Im Entwurf waren die seitens Politik sowie unterschiedlicher Interessenverbände geforderten Änderungen eingeflossen: So soll eine bislang freiwillige Teilnahme ausländischer Anbieter an der deutschen Tierhaltungskennzeichnung (THK) darin nun durch eine verpflichtende Kennzeichnung ausländischer Produkte ersetzt werden. Wer Schweinefleisch auf dem deutschen Markt anbietet, müsste dieses entsprechend der deutschen THK ausweisen. Des Weiteren sollen verarbeitete Lebensmittel sowie Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung mit einbezogen werden.  

Die unionsrechtlichen Probleme sieht die KOM bei der Einbeziehung ausländischer Produkte. Dabei stehen Fragen des freien Warenverkehrs, der Verhältnismäßigkeit und der Ausgestaltung der Anforderungen für ausländische Marktteilnehmer im Mittelpunkt der Kritik.  

EU-Recht einhalten – Tierwohl nicht zurückbauen 

Die Notifizierung 2026/0234/DE sieht aufgrund der ausführlichen Stellungnahmen eine verlängerte Stillhaltefrist bis zum 12. November 2026 vor. In dieser Zeit darf Deutschland das Gesetz nicht beschließen. Stattdessen müssen nun die Einwände geprüft und der Entwurf angepasst werden. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich zum Wohle der Tiere eine europarechtskonforme Lösung finden lässt. Extrem unwahrscheinlich ist allerdings der für Januar 2027 geplante Start der Tierhaltungskennzeichnung. Hier ist erneut mit einer Verschiebung zu rechnen, die ohnehin bereits befürchtet wurde. Dieser Aufschub könnte neben den EU-rechtlichen Erfordernissen wiederum auch den Raum für Nachbesserungen öffnen. Bereits im Frühjahr 2026 hatte PROVIEH in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf folgendes gefordert:  

  • Deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegende und klar voneinander abgegrenzte sowie sich steigernde Haltungsanforderungen in den einzelnen Haltungsformen, 
  • regelmäßige und wirksame Kontrollen, 
  • keine Ausnahmeregelungen, die beispielsweise Betrieben der Haltungsform „Auslauf/Weide“ den Verzicht auf tatsächlichen Auslauf ermöglichen, 
  • eine gut sichtbare und allgemeinverständliche Kennzeichnung mit hohem Wiedererkennungswert, 
  • die verbindliche Planung zur zukünftigen Einbeziehung weiterer Tierarten wie Rinder und Geflügel. 

Die Tierhaltungskennzeichnung kann jedoch nur ein Baustein des dringend notwendigen Umbaus der Tierhaltung sein. Dafür braucht es zugleich strengere gesetzliche Vorgaben und verlässliche Förderprogramme, die insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei Investitionen in bessere Haltungsbedingungen unterstützen. Entscheidend ist, dass politische Rahmenbedingungen künftig konsequent auf mehr Tierwohl ausgerichtet werden – und nicht auf die Festschreibung des Status quo. 

Kathrin Kofent 


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