Tierhaltungskennzeichen und Umbau der Tierhaltung – eine (Miß-)Erfolgsgeschichte?
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde im Koalitionsvertrag der vorangegangenen Ampel-Regierung beschlossen und soll zunächst für Schweinefleisch umgesetzt werden. Schweinemäster werden damit zu einer Kennzeichnung ihrer Tierhaltung verpflichtet. Dadurch soll für Verbraucher:innen eindeutig und leicht erkennbar hervorgehen, wie die Schweine gelebt haben, dessen Fleisch sie kaufen. Ziel war es, mehr Transparenz für Verbraucher:innen in Bezug auf Tierschutzstandards zu schaffen und insgesamt eine In-Wert-Setzung von höheren Tierwohlstandards anzuschieben. PROVIEH setzt sich bereits seit langem für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung ein und begleitete fachlich fundiert die Erarbeitung des geplanten Kennzeichnungsgesetzes. Beim Entwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir wurden schnell erhebliche Schwächen deutlich: Das nichtssagende, eintönig in schwarz-weiß gehaltenes Siegel, welches auch noch umgekehrt zur Eierkennzeichnung und dem Schulnotensystem kategorisiert wurde, ist wenig geeignet, Verbraucher:innen gut zu informieren. Von Seiten des Tierschutzes gelang es uns zwar, zumindest einige Verbesserungen im Bereich Beschäftigungsmaterial und Bodenbeschaffenheit zu erzielen, dennoch startete das Gesetz holperig und mit erheblichen Lücken.
Das Gesetz setzte unklare Standards und hatte in Bezug auf den Tierschutz noch viel Luft nach oben. So blieb zum Beispiel die Haltung der Muttersauen sowie die Aufzuchtphase der späteren Mastschweine unberücksichtigt. Mit der Gültigkeit nur für Frischfleisch würde zudem nur ein kleiner Teil gekennzeichnet werden. Ein unscheinbares Label mit einer für Verbraucher:innen unklaren Bezeichnung der Haltungsform ist wenig anwenderfreundlich und kann keine verlässliche Orientierung in puncto Tierwohl bieten. Zudem ist bislang unklar, wie die dafür zuständigen Bundesländer die Einordnung der Betriebe sowie regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung umsetzen sollen. Der erste Entwurf zur ebenfalls geplanten Kategorisierung von Rindfleisch wies im Übrigen dieselben Schwächen auf wie beim Schwein.
Mit dem Regierungswechsel wurden zahlreiche Tierschutzbelange neu bewertet, so auch das TierHaltKennzG. Im Juni 2025 wurde bereits die Frist für die Einführung des Gesetzes verschoben. Ursprünglich sollte ab dem 1. August 2025 zunächst auf frischem Schweinefleisch verbindlich sichtbar gemacht werden, unter welchen Bedingungen die Tiere in der Mastphase gehalten wurden. Die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD beschlossen allerdings, die verpflichtende Kennzeichnung auf den 1. März 2026 zu verschieben. PROVIEH sah diese Verschiebung mit gemischten Gefühlen, barg sie doch die Gefahr, dass der neue Landwirtschaftsminister Alois Rainer die geplante Transparenz in der Nutztierhaltung zurückschraubt und negative Folgen für das Wohl von hunderten Millionen “Nutztieren” entstehen. Eine Verschiebung könnte ein tierschutzpolitisches Rollback kennzeichnen, aber auch eine große Chance eröffnen, um die vielfach umstrittene Umsetzung des TierHaltKennzG anwenderfreundlicher, klarer und in Hinblick auf Tierschutz wirksamer umzugestalten:
Das Tierwohllabel hat das Potenzial, zu einem echten Orientierungspunkt für Verbraucherinnen und Verbraucher zu werden – und Landwirt:innen auf dem Weg zu mehr Tierwohl wirksam zu unterstützen. PROVIEH plädiert für echten Tierschutz und rief Minister Rainer wie auch die Agrraminister:innen der Bundesländer auf, den geschaffenen Zeitrahmen bestmöglich zu nutzen und für eine klare und mutige Weiterentwicklung eines chancenreichen Tierwohllabels einzustehen.
Konkret fordern wir:
- Tierschutzstandards müssen nachgeschärft und klarer differenziert werden.
- Neben dem jeweiligen Haltungssystem müssen auch Tiergesundheit und Tierbetreuung miteinbezogen werden.
- Auch verarbeitetes Fleisch sowie der gesamte Bereich der Außer-Haus-Verpflegung muss miteinbezogen werden.
- Fördermittel und unabhängige Beratung für Betriebe müssen bereitgestellt und umgesetzt werden.
- Für die Überprüfung der Kategorisierung und amtliche Kontrollen muss genügend geschultes Personal langfristig bereitstehen.
- Aktualisierte gesetzliche Mindestanforderungen über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie ein novelliertes Tierschutzgesetz müssen flankierend klare Standards und Planungssicherheit schaffen.
In einem gemeinsamen Verbändepapier „Tierhaltungskennzeichnung: Weiterentwickeln statt abwickeln!“ anlässlich der Agrarministerkonferenz untermauerte PROVIEH die Wichtigkeit einer bestmöglichen Umsetzung. Weiterentwicklung-des-THKG.pdf
Pünktlich zur Herbst-Agrarminister:innenkonferenz vom 24. bis 26. September kommt nun der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: THKG-Ref_Entwurf.pdf
Dieser beinhaltet u.a. folgende Änderungsvorschläge:
- Das Logo der Tierhaltungskennzeichnung muss künftig nicht mehr zwingend auf der Verpackung stehen. Entscheidend ist, dass die Tierhaltungsform richtig deklariert wird.
- Künftig soll die verpflichtende Kennzeichnung auch für ausländische Lebensmittel gelten.
- Ausländische Akteure haben bei der Kennzeichnung mit der Haltungsform „Stall“ nachzuweisen, dass der deutsche gesetzliche Mindeststandard eingehalten wurde. Auch wenn dieser teilweise über das EU-Recht hinausgeht
- Wird dieser Standard nicht eingehalten, muss das ausländische Lebensmittel mit Haltungsform „unbekannt“ gekennzeichnet werden.
- Wegfallen soll die Vorgabe der geschlossenen Flächen im Stall und im Auslauf. Der Landwirt muss künftig die Funktionsfähigkeit der Buchten sicherstellen.
- Die Auswahl von drei Strukturelementen in der Haltungsform Stall + Platz ist auch für die Haltungsformen Frischluft und Auslauf/Weide geplant.
- Nicht mehr möglich soll sein, den Platz im Frischluftstall ohne Auslauf zu reduzieren. Das war bisher möglich, soweit keine Gründe des Tierschutzes dagegensprachen.
- Wer seine Tiere nicht in den Haltungsformen „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ hält, muss die Haltungsform nicht mitteilen. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall davon aus, dass der deutsche Mindeststandard umgesetzt wird. Ziel dieser Neuregelung ist es, den Bürokratieabbau voranzutreiben.
- Der Referentenentwurf sieht die Möglichkeit des „Downgradings“, also der Herabstufung von Ware, vor. Der Lebensmittelhändler kann also eine weniger tiergerechte Haltungsform als die tatsächlich umgesetzte Haltungsform ausweisen. Der Händler entscheidet dabei selbstständig, wie er kennzeichnet. Laut Referentenentwurf soll so mehr Flexibilität bei der Vermarktung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs geschaffen werden.
PROVIEH sieht den Referentenentwurf kritisch. Auch wenn er einige strittige Punkte klärt und beispielsweise ausländische Produkte einbezogen werden sollen, bleiben viele wichtige Ergänzungen offen (siehe Forderungen oben und im gemeinsamen Schreiben der Verbände). Außerdem würde an Stelle eines gut sichtbaren Siegels nur eine Deklaration im Kleingedruckten erfolgen.
Es bleibt zunächst abzuwarten, wie der Entwurf aufgenommen wird und ob beziehungsweise wie weit die Länderminister:innen ihn mittragen.
Aus für mehr Schweinewohl? – Bundeslandwirtschaftsminister kippt wichtiges Förderprogramm
Ebenfalls für Gesprächsstoff sorgt das Ringen um den Umbau der Tierhaltung. Kürzlich verkündete Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer überraschend das frühzeitige Aus der Bundes-Förderung (BUT). Nicht nur Tierschützer:innen, sondern auch zahlreiche verantwortungsbewusste Verbraucher:innen und reformwillige Landwirt:innen sind außerordentlich beunruhigt. Immer mehr deutet alles auf ein gewaltiges Tierschutz-Rollback hin.
Der Tierschutz darf nicht rückabgewickelt werden!
Erst 2023 war das Programm mit einem Etat von 1 Milliarde Euro unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Bereich der Schweinehaltung gestartet. Aufgrund großer bürokratischer Hürden hatten allerdings viel weniger schweinehaltende Betriebe als erhofft Förderanträge gestellt. Doch statt dies zu hinterfragen und lösungsorientiert vorzugehen, wurden die Gelder entsprechend der vorangegangenen geringen Abrufung nach anfangs noch angedachten 1,5 Milliarden Euro unter schwarz-roter Flagge schließlich nach unten angepasst. Und es kam noch schlimmer: Nach aktueller Kritik am BUT und der Forderung einer Nachbesserung im Haushaltsausschuss fiel Rainer endgültig um.
Schweinehalter:innen können nun nur noch bis Ende April kommenden Jahres Anträge stellen. Danach soll die Förderung neuer tiergerechterer Ställe wieder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) abgewickelt werden. Laufende Kosten wie erhöhter Arbeitsaufwand, etc. deckt diese jedoch nicht ab. Solche Gelder müssen dann wieder über Programme der Bundesländer beantragt werden. Diese werden aber so schnell nicht greifen und die Gefahr ist groß, dass Tierhalter:innen und vor allem die Schweine im Regen stehen gelassen werden.
Damit riskiert Alois Rainer, das Vertrauen in verlässliche Politik bei allen Beteiligten – Landwirt:innen, Tierschützer:innen und Verbraucher:innen – zu verspielen.
Das Auslaufen des BUT muss schnellstmöglich durch alternative Fördermaßnahmen ersetzt werden. Dabei sehen wir Minister Rainer in der Pflicht, hierfüreine zügige Koordinierung in die Wege zu leiten, um die angestoßenen Verbesserungen nicht zu gefährden und die Landwirt:innen nicht allein zu lassen.
Unsere Forderungen:
- Schnellstmöglich verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, Transparenz erhöhen und einen Plan vorlegen, wie Tierwohl trotz Wegfall des Programms dauerhaft finanziert und umgesetzt wird.
- Dialog mit Praxispartnern: Intensiver Austausch mit Landwirten, Züchtern, Verbänden und Tierschutzorganisationen, um Glaubwürdigkeit zu bewahren und praktikable Alternativen zu gestalten und umzusetzen.
- Transparente Kommunikation: Klar kommunizieren, welche Alternativen wie greifen sollen, welche Fristen gelten und wie Betriebe genau Planungssicherheit erhalten.
- Klare Zukunftsaussichten für verbesserte Haltungsbedingungen für alle Tierarten schaffen.
Untermauert werden die Befürchtungen durch die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN „Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung – Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten“ Drucksache 21/1004, auf die die Bundesregierung aktuell geantwortet hatte: 726-anschreiben-antwort_pstnb_21_1004-002.pdf
Kathrin Kofent
25.09.2025
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