Tierhaltungs-Kennzeichengesetz – Systematische Verschleppung statt Reform?
19.12.2025: Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 693 Millionen Hühner, Puten und Enten, etwa drei Millionen Rinder und 45 Millionen Schweine geschlachtet. Viele von ihnen lebten unter tierschutzwidrigen Bedingungen in enger Stallhaltung, ohne ausreichend Platz, Beschäftigung oder Zugang zu Frischluft, geschweige denn Auslauf ins Freie. Die auch im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschriebene Einführung einer gesetzlichen Haltungskennzeichnung gab Verbraucher:innen und Tierschützer:innen Hoffnung auf mehr Transparenz und als Folge bessere Haltungsbedingungen. Doch diese Hoffnung wird erneut auf eine harte Probe gestellt:
Der Elefant einer erneuten Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) um fast ein weiteres Jahr steht im Raum: Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THKG vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben. Dieser wurde in einer ersten Lesung am 18. Dezember im Bundestag debattiert.
Silvia Breher (1. Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Cloppenburg-Vechta sowie Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung) begründete die Verschiebung folgendermaßen: „Die notwendigen inhaltlichen Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz können nicht bis März 2026 umgesetzt werden. Deshalb ist die Verschiebung auf den 1. Januar 2027 unvermeidbar. Wir brauchen diese Zeit, um die Konstruktionsfehler des Gesetzes gemeinsam mit der Wirtschaft zu beheben und eine praxisgerechte Lösung zu finden.“
Verschleppung als System?
PROVIEH macht sich schon lange für eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung aller tierischen Produkte stark. Regelmäßig nahmen wir im Verlauf Stellung und brachten Verbesserungen ein. Ohne Zweifel weist das THKG Schwächen auf. Aber statt ins Tun zu kommen nun die aktuelle Verschiebung, welche bereits die zweite innerhalb weniger Monate ist. Ursprünglich sollte das THKG ab August 2025 gelten, doch selbst der nach hinten korrigierte Termin März 2026 wurde nun verworfen. Die Begründung der Koalition – mehr Zeit für eine „rechtskonforme Umsetzung“ zu benötigen – wirkt konstruiert und lässt an eine Verschleppungstaktik denken.
Dabei hat bereits die Stellungnahme des Verbändebündnisses (Tierschutz-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbände – darunter PROVIEH) vom September 2025 gezeigt, dass eine zügige Umsetzung möglich und notwendig ist: Weiterentwicklung des THKG – Stellungnahme des Verbändebündnisses (PDF). Aus Tierschutzreihen mehrt sich ein Unverständnis, weshalb das THKG nicht zumindest für Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel zum März 2026 eingeführt werden kann, sondern das Gesamtpaket verschoben werden „muss“.
Die Folgen der Verzögerung: Tierleid, Verbrauchertäuschung und wirtschaftliche Risiken
- Tierleid: Millionen “Nutztiere” bleiben in Haltungsformen, die nicht den Ansprüchen einer modernen, tiergerechten Landwirtschaft entsprechen. Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen)brachte es in der Bundestagsdebatte auf den Punkt: „Tiere haben Emotionen. Sie empfinden Angst, Stress, Schmerz – und sie dürfen auch Freude empfinden. Wer über Landwirtschaft spricht, darf eines niemals vergessen: Die Grundlagen vieler unserer Lebensmittel sind fühlende Lebewesen, deren Schutz uns anvertraut wurde. […] Während diese Regierung hier vertagt, verzögert und verschiebt, entsteht mit jedem Tag und jeder Stunde Tierleid.“
- Verbraucherverunsicherung: Ohne verbindliche Kennzeichnung fehlt Verbraucher:innen die Grundlage für informierte Kaufentscheidungen. Der Aufschub verlängert diesen Zustand unnötig – und selbst dann bleibt unklar, ob die Kennzeichnung wirklich transparent und klar verständlich sein wird.
- Wirtschaftliche Risiken: Betriebe, die in bessere Haltungsbedingungen investiert haben oder dies tun würden, stehen vor Planungsunsicherheit. Die verschobene Einführung des THKG untergräbt ihre Wettbewerbsfähigkeit, führt zu zusätzlichen Kosten beziehungsweise verhindert den Fortschritt beim Umbau der Tierhaltung erheblich.
- Vertrauensverlust auf ganzer Linie: Die Glaubwürdigkeit der Politik leidet, wenn versprochene Reformen immer wieder verschoben werden.
Freiwillige Kennzeichnung des Handels
2019 startete in Deutschland mit der Haltungsform-Kennzeichnung ein freiwilliges, einheitliches System zur Kennzeichnung von Fleisch- und Milchprodukten in Deutschland. Heute findet sich das zunächst vier- später fünfstufige Siegel auf zahlreichen tierischen Produkten von Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl und Rewe. Es hilft bei der Kaufentscheidung und honoriert durch höhere Preise bessere Tierhaltungen. Allerdings genügt dies nicht, damit der Umbau der Tierhaltung richtig Fahrt aufnimmt.
Deshalb wurde das THKG initiiert, um darüber hinaus gehend bundesweit geltende Maßstäbe vorzugeben und somit sichere, langfristige Standards zu setzen. Dieses einstmals klare Vorhaben scheint ins Stocken geraten zu sein und greifbare Verbesserungen rücken wieder in die Ferne.
Forderungen an die Politik: Konsequentes Handeln statt leerer Ankündigungen
PROVIEH fordert die Bundesregierung auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und das THKG schnellstmöglich auf stabile Gleise Richtung Umsetzung zu bringen.
Wir werden weiterhin – gemeinsam mit einem starken Verbändebündnis – darauf drängen, dass die längst überfällige Reform vollumfänglich und schnellstmöglich umgesetzt wird.
Kathrin Kofent
Chronologie des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG)
1. Vorläufer und erste Initiativen (2013–2020)
- 2013–2019: Diskussionen über eine freiwillige Haltungskennzeichnung für Fleisch, initiiert von Tierschutzorganisationen und Verbraucherzentralen.
- 2019: Einführung des staatlichen Tierwohlkennzeichens (freiwillig) für Schweinefleisch durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) – als Vorläufer des späteren THKG.
2. Gesetzgebungsprozess (2020–2023)
- Juni 2020:
- Die Bundesregierung kündigt im Koalitionsvertrag an, ein verbindliches Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu erarbeiten.
- Ziel: Transparenz für Verbraucher:innen durch eine 5-stufige Kennzeichnung (von „Stall“ bis „Bio“).
- Dezember 2022:
- Erster Gesetzentwurf (20/4822) wird im Bundestag eingebracht:
- Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch ab 1. August 2025.
- Fünf Haltungsstufen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio.
- Kritik: Beschränkung auf Schweinefleisch, keine Einbeziehung der Gastronomie.
- April 2023:
- Beschluss des Bundestags: Das THKG wird verabschiedet.
- Starttermin: 1. August 2025.
- Geltungsbereich: Zunächst nur für unverarbeitetes Schweinefleisch deutscher Herkunft.
- Ausweitung geplant: Später auf Rindfleisch, Geflügel und verarbeitete Produkte.
- Juni 2023:
- Bundesrat stimmt zu – das Gesetz tritt in Kraft.
- Übergangsregelung: Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 produziert wurden, dürfen noch ohne Kennzeichnung verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
3. Erste Verschiebung (2024–2025)
- März 2025:
- Agrarministerkonferenz fordert eine Verschiebung des Starttermins auf 1. März 2026.
- Begründung: Umsetzungsprobleme in den Ländern (z.B. fehlende Kontrollstrukturen). Wirtschaftsbeteiligte (Fleischindustrie, Handel) brauchen mehr Zeit für Anpassungen.
- Kritik von Tierschutzverbänden: Die Verschiebung verzögert notwendige Verbesserungen für Tierwohl.
- Juni 2025:
- Bundestag beschließt die erste Verschiebung (Drucksache 21/327):
- Neuer Starttermin: 1. März 2026.
- Übergangsregelung verlängert: Produkte ohne Kennzeichnung dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verkauft werden.
4. Debatte: Zweite Verschiebung (Dezember 2025)
- November 2025:
- Silvia Breher (parlamentarische Staatssekretärin, BMEL) kündigt an, dass eine weitere Verschiebung notwendig sei, da die inhaltlichen Änderungen bis März 2026 nicht umsetzbar seien.
- Begründung: „Konstruktionsfehler“ im Gesetz (z.B. Downgrading-Regelungen, Kennzeichnung ausländischer Ware). Forderung nach grundlegender Reform vor Inkrafttreten.
- 18. Dezember 2025:
- Erste Lesung im Bundestag zum Entwurf einer zweiten Verschiebung (Drucksache 21/3292):
- Geplanter neuer Starttermin: 1. Januar 2027.
- Zentrale Argumente der Debatte:
- Silvia Breher (CDU/CSU): „Die notwendigen inhaltlichen Änderungen können nicht bis März 2026 umgesetzt werden.“
- Ophelia Nick (Grüne): „Mit jeder Verschiebung entsteht neues Tierleid.“
- Ergebnis: Der Entwurf wird an die Ausschüsse überwiesen – ein endgültiger Beschluss steht noch aus.
- Geplante Änderungen im Entwurf 21/3292:
- Ausweitung auf die Gastronomie ab Mitte 2027.
- Überarbeitung der Haltungsstufen für mehr Transparenz.
- Einbeziehung weiterer Tierarten (Rind, Geflügel) in späteren Schritten.
5. Beschluss der Verschiebung und Dritte Änderung des Gesetzes (2026-2027)
- Januar 2026
- Der Bundestag beschließt in einer zweiten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes die Verschiebung des Starttermins auf den 1. Januar 2027
- März/April 2026
- Das BMLEH legt im März einen Entwurf für die dritte Änderung des Gesetzes vor. Im April nimmt PROVIEH im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung:
Positiv:
- Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auch auf ausländische Lebensmittel
- Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung
Kritik:
- Planung zur Einbeziehung weiterer Tierarten wie Rinder und Geflügel nicht geregelt
- Ausnahmen von Haltungsanforderungen für bestimmte Betriebe
- Haltungsanforderungen sind nicht weitreichend genug, um eine tiergerechte Schweinehaltung zu ermöglichen
- Finanzierung von Stallumbauten nicht klar geregelt
- Regelmäßige Kontrollen der Betriebe sind nicht verpflichtend vorgesehen
- Platzierung und Erläuterungen der Kennzeichnung zu ungenau geregelt
- Vage Formulierungen lassen zu viel Spielraum bei der Umsetzung
Die vollständige Stellungnahme
Es folgen die Lesungen im Bundestag und die mögliche Zustimmung des Bundesrates im Laufe des Jahres 2026.
- Mai 2026
Ein Gutachten, das von der niedersächsischen Landestierschutzbeauftragten, Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting, in Auftrag gegeben wurde und PROVIEH vorliegt, untersuchte den aktuellen Entwurf zur Gesetzesänderung: Wie sollte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ausgestaltet sein, um rechtssicher umgesetzt werden zu können? Und welche Aspekte sind dabei besonders relevant?
„Ich freue mich über dieses gelungene Gutachten. In Niedersachsen ist die Nutztierhaltung stark ausgeprägt, und der Sektor befindet sich mitten in einer umfassenden Transformation. Daher haben wir großes Interesse an einer praxistauglichen und wirksamen Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Wir brauchen tragfähige Lösungen im Sinne des Tierschutzes und der landwirtschaftlichen Betriebe“, äußerte sich Pfeiffer-Schlichting im Rahmen einer Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung.
Die Autor:innen bewerten unter anderem die rechtliche Zulässigkeit, die Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte (Importwarte) auszuweiten. Denn nur mit dieser Ausweitung können Wettbewerbsverzerrungen vermieden und eine umfassende Transparenz für Verbraucher:innen geschaffen werden, die das Ziel dieser Kennzeichnung ist. Von Kritiker:innen wurde dagegen argumentiert, dass eine solche Vorgabe ein Handelshemmnis darstelle. Denn sie würde bedeuten, dass nur noch Produkte mit Haltungskennzeichnung nach Deutschland importiert werden dürften – und solche Einschränkungen sind in der EU verboten. Das Gutachten stellte jedoch fest, dass dies aufgrund der festgelegten Ziele der Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich vertretbar sei. Positiv führt das Gutachten die Einbeziehung jüngerer Ferkel und der „Zuchtsauen“ in das Gesetz auf. Allerdings bleiben die Vorgaben dazu minimal und zwischen den verschiedenen Haltungsformen zu wenig differenziert. Zudem kritisieren die Autor:innen, dass das unionsrechtlich viel diskutierte Thema, das Schwanzkupieren bei den Ferkeln, im Entwurf nicht berücksichtigt wird und zukünftig nachgebessert werden sollte.
- 1. Januar 2027
- Geplanter Starttermin der Kennzeichnungspflicht

Weitere Informationen:
- Tierhaltungs-Kennzeichnung: Koalition verschiebt Transparenz – wieder einmal Novelle des Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetzes auf 2027 vertagt (PROVIEH, 10.12.2025)