Gesetze allein schützen keine Tiere

Sorge um Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten 

Mit dem Ruhestand von Dr. Madeleine Martin zum 1. August 2026 verliert der Tierschutz – nicht nur in Hessen – eine seiner prägendsten und beständigsten Stimmen. Seit 1992 hat sie dort das Amt der Landestierschutzbeauftragten mit sehr viel Herzblut, überragendem Engagement und großer Fachkompetenz ausgeübt. Für dieses außerordentliche Engagement über 34 Jahre danken wir ihr ausdrücklich und von Herzen. Ihr Ausscheiden gibt uns Anlass, einen besorgten Blick auf die Situation der Tierschutzbeauftragten in Bund und Ländern zu werfen. 

„Gesetze allein schützen keine Tiere“, sagte Dr. Madeleine Martin kürzlich. Tatsächlich ist vielfach entscheidend, ob der Tierschutz auch unabhängig, wirksam und mit ausreichendem politischem Gewicht vertreten wird. Und genau daran wachsen derzeit die Zweifel – nicht nur bezüglich der allgemeinen Tierschutzpolitik, sondern zusätzlich auf der so wichtigen Ebene der Tierschutzbeauftragten in Bund und Ländern. 

Blick auf den Bund 

Mit Ariane Kari stand ab 2023 erstmals eine parteilose, fachlich hochkompetente und unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz an der Spitze eines neuen Amtes, das den Tieren auf Bundesebene eine starke Stimme geben sollte. Doch mit dem Regierungswechsel beendete Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die Zusammenarbeit mit ihr und besetzte die Stelle aus den eigenen Reihen: Mit Silvia Breher rückte im September 2025 die parlamentarische Staatssekretärin der CDU nach – eine Personalunion, die aus Tierschutzsicht höchst problematisch ist. Wie kann eine Beauftragte die Regierung (ehrlich und zum Wohle der Tiere) kontrollieren, wenn sie selbst Teil ebendieser ist? Es besteht ein Interessenskonflikt, der zum Nachteil für die Tiere wird. 

Blick auf die Länder 

Hier zeigt sich in einem Teil der 11 Bundesländer, die überhaupt dieses Amt anbieten, statt eines erhofften Ausbaus ein uneinheitliches und – beunruhigend – oftmals rückläufiges Bild:  

In Berlin wurde die bisher hauptamtliche Stelle wieder in ein Ehrenamt überführt, in Baden-Württemberg steht die Unabhängigkeit der sehr starken Tierschutzbeauftragten aufgrund des politischen Wechsels aktuell zur Debatte. Auch in Punkto Wirksamkeit stehen Ehrenamt gegenüber Hauptamt und bestehen Bedenken in Punkto Expertise und Schwerpunktsetzung. So beschränkt sich in Schleswig-Holstein die ehrenamtliche Beauftragte nur auf Heim- und Wildtiere. Hier soll die ebenfalls ehrenamtliche Stelle der Vertrauensperson für Tierschutz in der Landwirtschaft Ausgleich schaffen. Fakt ist, dass (auch zwei) Ehrenämter niemals so wirksam sein können, wie ein festes Amt mit Budget, Team und festen Befugnissen.   

Als Gesamteindruck bleibt anstelle eines stabilen Tierschutzbeauftragten-Wesens, vielmehr der eines alarmierenden Rückschritts – hin zu weniger Einfluss, Verbindlichkeit und Unabhängigkeit. 

Tierschutz braucht starke, unabhängige Stimmen 

Unsere Forderungen: 

  1. Gesetzliche Verankerung der Ämter der Tierschutzbeauftragten auf Bundes- wie einheitlich auf Länderebene 
  1. Gesetzlich festgelegte Unabhängigkeit: Tierschutzbeauftragte müssen weisungsfrei und frei von Interessen sein, die sich nachteilig für die Tiere auswirken könnten – auf Bund- und Länderebene. Die Besetzung dieser Ämter darf auch nicht von Parteizugehörigkeiten abhängen. 
  1. Hauptamtlichkeit in allen Bundesländern: Ehrenämter sind kein Ersatz für professionelle Vertretung. Jedes Bundesland braucht eine hauptamtliche, voll finanzierte Stelle mit ausreichend Personal und Budget für Forschung, Aufklärung und Lobbyarbeit. 
  1. Prüf- und Kontrollrechte: Tierschutzbeauftragte müssen eigenständige Befugnisse erhalten, um Missstände aufzudecken – ohne Abhängigkeit von Ministerien oder Behörden. 
  1. Bundesweite Vereinheitlichung: Ein Mindeststandard für alle Länder, der Unabhängigkeit, Ausstattung und Kompetenzen regelt.  

Denn klar ist: Ohne verbindliche Strukturen droht auch hier ein gewaltiges Rollback für den Tierschutz, wie insgesamt seit Amtsantritt von Landwirtschaftsminister Alois Rainer.  

INFOBOX  Tierschutzstrukturen in Deutschland  

In allen Bundesländern gibt es Tierschutzreferate, die den Landwirtschaft- bzw. Umweltministerien zugeordnet sind. In elf Ländern kommt zusätzlich eine Landestierschutzbeauftragte oder ein Landestierschutzbeauftragter als fachliche und politische Ansprechstelle hinzu, wobei Ansprechbarkeit, Einflussnahme und eingebrachte Arbeitskraft sehr stark variieren; in den anderen Ländern wird der Tierschutz nur über die reguläre Ministerial- und Behördenstruktur sowie gegebenenfalls ergänzend/beratend über Runde Tische bzw. Tierschutzbeiräte organisiert. Diese arbeiten ehrenamtlich und handeln auf Weisung der Ministerien oder können Tierschutzthemen an die Tierschutzreferate herantragen, Leitfäden zur verbesserten Tierhaltung erarbeiten, etc. Sie kommen mehrmals im Jahr zusammen. In ihnen sind Vertreter:innen aus dem Tierschutz, dem Handel, der Landwirtschaft, Transport- und Zuchtunternehmen, Veterinärbehörden, Landesämter für Landwirtschaft, etc. Mitglied. Auch PROVIEH ist hier in mehreren Bundesländern aktiv.

-> Bundesländer ohne Landestierschutzbeauftragte 

-> Bundesländer mit Landestierschutzbeauftragten mit unterschiedlichen Standards bzgl. Unabhängigkeit, Einfluss und Vergütung  (Stand Juli 2026, ohne Gewähr) 

  • Baden-Württemberg: Dr. Julia Stubenbord, Fachtierärztin, seit 01.06.2017 Stabsstelle im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz; hauptamtlich und derzeit noch unabhängig, aber neue Landesregierung will das Amt an das Landwirtschaftsministerium angliedern. 
  • Berlin: Lutz Zengerling, Tierarzt, seit 01.05.2026 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz; ehrenamtlich, fachlich und politisch unabhängig. 
  • Brandenburg: Dr. Anne Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz, seit 15.12.2022 weisungsfreies Referat im Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. 
  • Bremen: Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Tierärztin seit August 2022, bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; hauptamtlich, unabhängig. 
  • Hessen: Bis Ende Juli 2026 Dr. Madeleine Martin, Tierärztin, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat; derzeit Nachfolge und Ausgestaltung ungewiss. 
  • Niedersachsen: Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting, Veterinärmedizinerin, seit Mai 2024 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; hauptamtlich, unabhängig. 
  • Nordrhein-Westfalen: Dr. Gerlinde von Dehn, Fachtierärztin für Tierschutz, seit 01.12.2020, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz; hauptamtlich, unabhängig. 
  • Saarland: Dr. Arnold Ludes, Tierarzt, seit 12.10.2022, Tierärztekammer des Saarlandes; ehrenamtlich, nicht weisungsgebunden. 
  • Sachsen: Carina Heinrich, Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen, seit 01.01.2024 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt; hauptamtlich, unabhängig. 
  • Sachsen-Anhalt: Dr. Marco König, Tierarzt, seit 2016, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten; hauptamtlich, unabhängig. 
  • Schleswig-Holstein: Katharina Erdmann, Grafikerin und Leiterin eines Wildtier- und Artenschutzzentrums, seit Dezember 2018, Landesregierung Schleswig-Holstein; ehrenamtlich, unabhängig. 

Kathrin Kofent 

31.07.2026

Der Text wurde unter Einbeziehung von KI erstellt 

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Bleibt der Tierschutz unabhängig? Pläne der BW-Landesregierung – SWR Aktuell 

Die Landestierschutzbeauftragte | tierschutz.hessen.de 

Jahresbericht 2025 | tierschutz.hessen.de 

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