Ein Jahr Bundesminister Alois Rainer
Chronik eines Tierschutz-Rollbacks mit klitzekleinen Lichtblicken
Berlin, 7. Mai 2026: Vor einem Jahr wurde – nach dem frühzeitigen Regierungswechsel – Alois Rainer (CSU, gelernter Metzgermeister) zum neuen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ernannt. Von Anfang an befürchteten Tierschutzorganisationen, dass nun eine Ära der Stagnation und des Rückgangs im Tierschutz eingeläutet werden sollte.
Anfangs versprach der „schwarze Minister“ in Anlehnung an den Koalitionsvertrag unter anderem den Umbau der Tierhaltung umfassend finanziell zu sichern. Doch dann kippte erfederführend das wichtigste Förderprogramm für tiergerechtere Schweinehaltungen, ersetzte eine starke, unabhängige Tierschutzbeauftragte durch eine CDU-Lobbyistin und verschleppte die dringend notwendige Tierhaltungskennzeichnung. Während rund 700 Millionen „Nutztiere“ leiden und umstellungsbereite Tierhalter:innen warten, fassenLandwirtschaftsministerium und Bundesregierung die im Koalitionsvertrag verankerten und lange diskutierten Tierschutzthemen nur zögerlich und scheibchenweise an. Dadurch wird das Staatsziel Tierschutz verfehlt und jeglicher Fortschritt hin zu besseren Haltungsbedingungen ausgebremst. Einige wichtige Entscheidungen stehen aktuell noch aus beziehungsweise sind Gesetzesentwürfe im parlamentarischen Verfahren. Hier heißt es für PROVIEH und andere Tierschutzverbände ganz klar: wachsam bleiben und nicht lockerlassen, um das Bestmögliche für Rind, Schwein, Huhn und Co zu erkämpfen.
Ein chronologischer Blick auf 12 Monate (Nicht)-Tierschutz
Mai 2025: Der enttäuschende Start
Gleich zu Beginn seines Amtsantritts zeigte Rainer, dass der Tierschutz für ihn keine Priorität hat. In seiner Regierungsankündigung im Bundestag nannte er zwar die Förderung von „Tierwohlställen“, doch konkrete Maßnahmen zu Tiertransporten, dem Tierschutzgesetz oder der Nutztierhaltungsverordnung fehlten vollständig. Stattdessen machte er vage Versprechungen, rief dazu auf, den deutschen Landwirt:innen wieder mehr zu vertrauen und bei allem auch die Marktwirtschaft im Blick zu haben.
August 2025: Die Entmachtung einer wichtigen Tierschutzinstanz
Ein schwerer Schlag für den Tierschutz war die Nicht-Verlängerung des Vertrages von Ariane Kari als Bundestierschutzbeauftragte. Die (partei)unabhängige Veterinärmedizinerinverfügte über eine umfassende Fachexpertise. Seit Juni 2023 setze sie sich fachlich kompetent und hoch engagiert für die Rechte der Tiere ein. Ersetzt wurde sie durch Silvia Breher (CDU) – eine ehemalige Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta, einer Hochburg der industriellen Nutztierhaltung. Breher blieb zudem weiterhin Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH). Dies stellt einen klaren Interessenkonflikt dar. Statt als unabhängige Stimme für die Tiere zu sprechen, vertritt sie nunvielmehr die Linie des BMLEHs – und damit vielfach auch die Interessen der Agrarlobby.
September 2025: Das Ende des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT)
Ein weiterer schwerwiegender Rückschritt war die Ankündigung, die finanzielle Förderung besserer Schweinehaltungen im Rahmen des BUT vorzeitig zu beenden. Begründet wurde dies mit „nicht ausreichendem Mittelabruf“ und später mit der „insgesamt schlechten Haushaltslage“. Aufgrund massiver Kritik seitens des Tierschutzes und des Haushaltsausschusses wurde die Frist für noch mögliche Förderanträge schließlich um vier Monate verlängert.
Oktober 2025: Verschleppung statt Fortschritt in der Tierschutzpolitik
Im Oktober 2025 wurde in Verbändegesprächen mit Rainer und Breher die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung deutlich, verbindliche Tierschutzmaßnahmen umzusetzen. Trotz eines breiten Konsenses der Verbände zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde das Gesetz weiter verzögert. Statt die längst überfällige Kennzeichnung voranzutreiben, die Verbraucher:innen endlich Transparenz über die Haltungsbedingungen und Landwirt:innen Planungssicherheit geben würde, folgte eine weitere Verschiebung des überarbeiteten Gesetzes.
Auch beim Austausch zur Zukunft der Tierhaltung mit über 30 Verbänden wurde klar: Rainer verabschiedet sich von den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die konkrete Schritte für den Umbau der Tierhaltung gefordert und umfassend aufgezeigt hatte. Stattdessen wird auf fehlende Bundesmittel und angeblich mangelndes Interesse der Landwirt:innen verwiesen – eine Ausrede, die die Verantwortung des Staates für das Staatsziel Tierschutz ignoriert.
Kleine Lichtblicke: Seitens der Bundestierschutzbeauftragten wurde die Einführung einer gesetzlich verpflichtenden Videoüberwachung von Schlachthöfen angekündigt, und es gab eine Andeutung zur möglichen Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern sowie beim Stopp von Tierexporten in Drittländer. Nichts wirklich Neues, aber immerhin.
Januar 2026: Offener Brief zum Weideschuss
Ein gemeinsamer offener Brief von 21 Verbänden, welcher federführend von der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, Uria und PROVIEH initiiert wurde, wurde im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin an Bundesminister Rainer und Bundestierschutzbeauftragte Breher überreicht. In dem Schreiben fordern die Tierschutzverbände, die Regelungen für den Kugelschuss bei der Schlachtung von Nutztieren zu lockern. Besonders Rinder könnten so direkt auf der Weide betäubt und getötet werden, ohne den belastenden Transport und die stressige Fixierung in einem Schlachthof über sich ergehen lassen zu müssen. Hintergrund: Bisher ist der Kugelschuss in Deutschland nur bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern erlaubt. Tiere in saisonaler Weidehaltung müssen weiterhin in den Schlachthof transportiert werden. Das EU-Recht ist hier bereits tierfreundlicher und erlaubt den Kugelschuss ohne Einschränkung auf die Haltungsform. Eine Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben wäre problemlos umsetzbar.
Im März erfolgte ein positiv stimmendes Schreiben aus dem BMLEH, dass man um den Wert des Kugelschusses wisse und man rechtliche Möglichkeitenprüfen wolle. Ob und wann hier tatsächlich Taten folgen werden, bleibt abzuwarten.
März 2026: BUT-Aus – die Tiere bleiben auf der Strecke
Im März 2026 bestätigte Rainer endgültig: Das BUT wird auslaufen. Die Länder müssen Stallbauförderungen dann (wieder) über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) finanzieren. Aber leere Länderkassen und bereits heute vollkommen personell ausgelastete Behörden werden dem im Weg stehen. Dies bedeutet: Keine bundesweite Planungssicherheit für umstellungsbereite Tierhalter:innen, keine verbindliche Finanzierung für laufende Mehrkosten (zum Beispiel durch höheren Arbeitsaufwand durch mehr Platz, Einstreu, etc.) und keine Garantie, dass sich Landwirt:innen die Umstellung auf verbesserte Haltungsbedingungen überhaupt leisten können. Ohne diese Förderung wird der Umbau der Tierhaltung für die meisten Betriebe unmöglich – und die Tiere müssen weiter unter unzureichenden Bedingungen leiden. Im Falle der Sauenhaltung laufen die Lobbyverbände Sturm, da die anstehenden verschärften gesetzlichen Anforderungen im Abferkelbereich sowie im sogenannten Denkzentrum viele Betriebe ohne Fördermittel aufgrund sehr hoher Stallumbaukosten zur Aufgabe zwingen würden.
April 2026: Videoüberwachung von Schlachthöfen und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – Gesetzentwürfe mit großen Lücken
Im Frühjahr 2026 erhielten die Länder und Verbände Gelegenheit, sich im Rahmen von Stellungnahmen gleich zu zwei Gesetzesentwürfen zu äußern.
Der hoffnungsvoll erwartete Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes zur bereits im Oktober angekündigten Videoüberwachung von Schlachteinrichtungen enttäuschte durch zahlreiche Schwächen und Ausnahmen, welche PROVIEH in einer umfangreichen Stellungnahme darlegte. So kritisierten wir die Ausnahme von kleineren Betrieben (jährliche Schlachtzahlen unter 1.000 Großvieheinheiten bzw. unter 150.000 Stück Geflügel pro Jahr), Lücken in der Überwachungskette, eine zu kurze Speicherdauer der Aufnahmen von nur 30 Tagen, unzureichende Sanktionen im Fall von Manipulationen, eine zu lange Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten sowie die Problematik des Personalmangels in den für die Auswertung zuständigen Veterinärbehörden.
Auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde erneut durch das BMLEH in einem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ angefasst. Auch hier machten PROVIEH und andere Tierschutzverbände zahlreiche Verbesserungsvorschläge und drängten vor allem auf eine schnellstmögliche Umsetzung. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritik ankommt und zu Verbesserungen führen wird.
Mai 2026: Putenurteil – lässt der Bund die Länder im Stich?
Am 23. April fiel für die Zukunft von Millionen Puten in Deutschland ein bahnbrechendes Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Haltung der Puten in dem betreffenden Betrieb nicht den Anforderungen des § 2 TierSchG entspricht und die Behörden zum Einschreiten verpflichtet sind. Durch dieses Urteil reichen zudem die bislang als Maßstab herangezogenen freiwilligen „Puteneckwerte“ nicht mehr aus, um die Ansprüche an das Tierschutzgesetz zu erfüllen. Besonders die Tierschutzreferate und Veterinärbehörden der Länder mit einem großen Anteil an Putenmast, wie unter anderem Niedersachsen und Baden-Württemberg, sind höchst beunruhigt und auf ein schnelles Handeln des BMLEH angewiesen. Es muss nun endlich verbindliche Mindeststandards für die Putenhaltung erarbeiten, um die Tiere in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen.Anderenfalls müssten durch Ländererlässe oder Leitlinien Regelungen für die Veterinärämter erstellt werden. Dies würde zu einem deutschlandweiten Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen führen und würde die dringend notwendigen Verbesserungen in der Putenhaltung unnötig ausbremsen.
Kathrin Kofent
Stellungnahmen und Offene Briefe | PROVIEH
Verbände fordern Erleichterung beim Kugelschuss | PROVIEH
Videoüberwachung auf Schlachthöfen – Entwurf enthält gravierende Lücken | PROVIEH
Wegweisendes Gerichtsurteil zur konventionellen Putenhaltung in Deutschland | PROVIEH