Der Allgäuer Tierschutzskandal – ein Systemversagen
Memmingen, 24.04.2026: Aktuell wird einer der vielleicht schlimmsten bisher bekannt gewordenen Tierschutzfälle Deutschlands, in welchem zahlreiche Rinder über viele Jahre unvorstellbares Leid erfahren haben, im bereits dritten Prozess verhandelt. Begonnen hatte der 3. Verhandlungsmarathon im Januar mit einer fast zweistündigen Verlesung der Anklage. Seitdem wurden bereits Gutachter, Kriminalbeamte und Tierärzte als Zeugen vernommen. Im Verlauf der Verhandlung wird dabei das Leid der konkret betroffenen 58 Milchrinder immer deutlicher. Die Verteidigung der Beschuldigten zieht dieses Leid in Zweifel. Ursprünglich sollte nach 15 Verhandlungstagen Ende Mai 2026 ein Urteil verkündet werden. Nun wurden bereits weitere Verhandlungstermine bis Ende August angesetzt und ein Ende ist nicht absehbar.
Hintergründe: Die Dimension des Skandals
Der als „Allgäuer Tierschutzskandal“ bekannt gewordene Fall erschüttert seit 2019 die Öffentlichkeit. Im Zentrum standen dabei ursprünglich sechs Angeklagte: zwei Landwirte aus Bad Grönenbach – darunter der Landwirtschaftsmeister Franz Endres und sein Sohn Martin Endres – sowie vier ehemalige Angestellte ihres Milchviehbetriebs. Zwei der Mitarbeiter wurden nach Geständnissen bereits zu Geldstrafen verurteilt. Den übrigen Angeklagten wird weiterhin vorgeworfen, über längere Zeit hinweg systematische Vernachlässigung, Gewalt gegen Tiere und das Unterlassen notwendiger medizinischer Versorgung bei insgesamt 58 Rindern in Kauf genommen zu haben.
Aufdeckung und Vorwürfe
Aufgedeckt wurde der Fall im Sommer 2019 – wie so oft im Tierschutz- nicht durch Veterinärbehörden oder die Polizei, sondern durch investigativen Tierschutz. Hinweise eines damaligen Verpächters führten dazu, dass die Zustände auf dem Betrieb näher untersucht wurden. Mithilfe verdeckter Aufnahmen und weiterer Zeugenaussagen wurden dabei selbst für hartgesottene Tierschützer erschreckend schwere Verstöße dokumentiert:
- Insgesamt 58 schwer verletzte oder kranke Rinder, die keine tierärztliche Versorgung erhielten.
- Brutale, unangemessen gewaltsamer Umgang mit den Tieren, darunter der Einsatz eines Radladers und einer Seilwinde zum Transport festliegender Kühe.
- Schlechte, mangelhafte Fütterung und Versorgung: Schwer kranke Kühe lagen tagelang leidend in eigenen Exkrementen, erhielten kein Wasser und wurden nicht oder nicht ordnungsgemäß notgetötet. Dabei wurde die „Krankenbox“, in der sterbende Tiere untergebracht wurden, von den Angestellten zynisch als „Paradies“ bezeichnet.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, das Leid der Tiere aus wirtschaftlichen Gründen bewusst in Kauf genommen zu haben.
Verfahrensstand
Bereits 2020/2021 wurden zwei Angestellte nach Geständnissen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Ein zweites Verfahren gegen Vater und Sohn sowie zwei weitere Angestellte wurde 2023 eröffnet, jedoch unter anderem aufgrund von Befangenheitsanträgen und der komplexen Beweislage nicht abgeschlossen.
Im aktuellen, dritten Prozess wurden bereits zahlreiche Zeugen vernommen, darunter Ermittlungsbeamte, Veterinäre und Gutachter sowie ein Vertreter der Tierschutzorganisation SOKO Tierschutz. Als zentraler Belastungszeuge tritt zudem der Investigativjournalist und Tierrechtler Philipp Hörmann auf.
58-faches Leiden soll nicht zählen
Die Beweislast der vorsätzlichen Tierquälerei und der unterlassenen Hilfeleistung scheint erdrückend. Dennoch ziehen die acht versierten Verteidiger im dritten Prozess erneut sämtliche Register. Sie setzen Mittel wie Verzögerungstaktiken ein, indem sie unter anderem die Standards bei tierärztlichen Gutachten in Zweifel ziehen, Zeugen wieder und wieder dieselben Fragen stellen oder versuchen durch anderweitige Einschüchterungen mögliche Unstimmigkeiten zu erzeugen. Die Schuldfrage in Zweifel zu ziehen, erscheint angesichts der Beweislage absurd. Zwar ist diese Vorgehensweise, um Vorteile für die Angeklagten zu erzielen, in Prozessen durchaus üblich, macht angesichts des teilweisen unfassbaren Leidens und der brutalen Umgangsweise mit zum Teil schwerstkranken Lebewesen jedoch sprachlos.
Die Schwächen des deutschen Tierschutzrechts
Der Allgäuer Tierschutzskandal ist kein Einzelfall, sondern steht exemplarisch für ein Versagen des deutschen Tierschutzrechts. Denn trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz (Art. 20a GG) und der theoretischen Aufwertung von Tieren als „keine Sachen“ (§ 90a BGB), dominieren insbesondere im Nutztierschutz wirtschaftliche Interessen ganz klar. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkretisiert zwar bereits für viele Tierarten bzw. -gruppen Mindestvoraussetzungen. Allerdings werden durch Ausnahmeregelungen wiederum „eigentlich tierschutzwidrige Praktiken“ (Schwanzkupieren, Enthornen, Schnabelkürzen) legitimiert. Zudem gibt es beispielsweise weder für Milch- noch für Mastrinder Vorschriften in der TSchNutzVO.
Insgesamt lassen sich zahlreiche Probleme erkennen. Hier seien nur einige erläutert:
1. Geringe strafrechtliche Verfolgung:
Die wenigsten Tierschutzvergehen kommen überhaupt vor Gericht.
Eine umfassende Analyse zur Strafverfolgung von Tierschutzverstößen (Hoven/Hahn-Studie, 2022) belegt, dass Staatsanwaltschaften die überwiegende Mehrheit der Verfahren wegen § 17 Tierschutzgesetz (Tierquälerei) einstellen. Häufige Begründung: „Geringfügigkeit“ oder „fehlendes öffentliches Interesse“. Selbst bei schweren Verstößen in der Nutztierhaltung kommt es selten zu Anklagen. Die Autoren sprechen von einer „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“, die durch folgende Faktoren begünstigt wird:
- Fehlende Fachkenntnis: Viele Staatsanwält:innen und Richter:innen haben keine Expertise im Tierschutzrecht und scheuen den Aufwand, sich in komplexe tiermedizinische Gutachten oder Vorschriften einzuarbeiten.
- Arbeitsüberlastung: Staatsanwaltschaften sind, wie auch Veterinärbehörden personell unterbesetzt und priorisieren dann eher andere Delikte.
- Psychologische Hürden: Bei „Nutztieren“ wird Tierleid oft als „üblicher Verlust“ heruntergespielt. Die Studie zeigt, dass Staatsanwälte häufig keine Ermittlungen aufnehmen, wenn nur „ein paar Tiere“ betroffen sind – selbst bei schweren Verstößen.
- Politischer Druck: In ländlich geprägten Regionen wird Tierschutz oft als „Störung der Agrarwirtschaft“ wahrgenommen. Staatsanwaltschaften (wie auch Veterinärbehörden) scheuen dann Konflikte mit lokalen Persönlichkeiten/ Einflussnehmern und stellen Verfahren ein.
2. Vollzugsdefizit und mangelnde Kontrollen
Wie bereits angesprochen sind auch die Veterinärämter zum Teil massiv unterbesetzt. Kontrollen erfolgen fast nur anlassbezogen und je nach Bundesland sehr selten. Dabei wäre laut Untersuchungen jede fünfte Kontrolle auffällig. So finden sich in der Datenbank www.tierschutz-skandale.de über 214 aufgedeckte Tierschutzfälle. Dabei wurden nur 20 Prozent behördlich und 80 % Prozent durch Privatpersonen oder Tierschutzorganisationen aufgedeckt. Die Hoven/Hahn-Studie unterstreicht zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften oft unzureichend ist: Gutachten werden spät oder gar nicht erstellt, und Beweismaterial wird nicht verwertet.
3. Fehlendes Verbandsklagerecht: Tierschutz ohne Klagemöglichkeit
Tierschutzorganisationen können nur sehr begrenzt im Namen der Tiere klagen, da sie nicht als „in eigenen Rechten verletzt“ gelten. Bestehende Klagemöglichkeiten im Rahmen des Verbandsklagerechtes sind nur in wenigen Bundesländern möglich. Dabei beschränken sich die Klagemöglichkeiten je nach Bundesland teilweise nur auf einzelne Bereiche, wie Stallbauvorhaben. Zudem können die im Fall einer Klage schnell fünfstelligen Verfahrenskosten von den oft gemeinnützigen Verbänden nicht ohne Weiteres gestemmt werden.
Tierschutz also ein zahnloser Papiertiger?
Der Allgäuer Rinderskandal zeigt besonders anschaulich, wie Tierschutz in Deutschland eben NICHT funktioniert.
Für eine wirkliche Verbesserung wären beispielsweise folgende Reformen dringend nötig:
- Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Tierschutzrecht, um Fachwissen Bundesweites, umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
- Mehr Personal und bessere Ausbildung für Staatsanwälte, Richter und Veterinärämter.
- Tierschutzschulungen für Tierhalter:innen sowie insbesondere für Auszubildende und Angestellte in der Landwirtschaft.
Der Allgäuer Tierschutzskandal steht stellvertretend für ein strukturelles Versagen des Tierschutzrechtes und stellt zudem nur die Spitze eines enormen Eisberges an vermeidbaren Leiden in der Nutztierhaltung dar.
Kathrin Kofent
24.04.2026
Quellen:
- Hoven/Hahn (2022): Strafrechtliche Verfolgung von Tierschutzkriminalität in der Landwirtschaft, Eine empirische Untersuchung (aab2f43a-2cc3-3b99-81d5-db60bbe3695c)
Bild zeigt nicht den tatsächlichen Skandal und dient nur der Verdeutlichung.