Strengere Regelungen zum Schutz bei Tiertransporten

Bundesrat spricht sich für strengere Regelungen zum Schutz bei Tiertransporten und beim Export von “Nutztieren” in Drittstaaten aus 

Berlin, 26. September 2025 

Auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, welchem Brandenburg beigetreten war, wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrates mehrheitlich eine Entschließung gefasst, die den Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) sicherstellen soll. Damit stellt der Bundesrat die Forderung an die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für klare und rechtsverbindliche Regelungen einzusetzen. 

Aus dem Beschluss „Mehr Tierschutz bei Tiertransporten in Nicht-EU-Länder”:

Hintergrund ist, dass es beim Export von Nutztieren in bestimmte Drittstaaten zu gravierenden Tierschutzverstößen gekommen sei – und solche Fälle auch künftig nicht ausgeschlossen werden können. Die zuständigen Behörden seien nach geltender Rechtslage nicht in der Lage, solche Verstöße bei der Abfertigung von Tiertransporten zu verhindern. 

Mehr Kompetenzen für die EU-Kommission 

Die Länder fordern, den Transport lebender Tiere in Drittstaaten nur dann zuzulassen, wenn das betreffende Land gegenüber der EU-Kommission eine Erklärung zur Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere abgegeben hat. Die EU-Kommission müsse das Recht haben, Untersuchungsverfahren einzuleiten und Tierexporte bei Verstößen zu untersagen, bis die Mängel behoben sind. In anderen Bereichen (zum Beispiel im Abfallrecht) habe sich bereits gezeigt, dass solche europäischen Beschränkungen rechtlich möglich und verhältnismäßig seien, heißt es in der Begründung. 

Bilaterale Veterinärabkommen prüfen und wiederherstellen 

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die im Jahr 2023 beschlossene Rücknahme der bilateralen Veterinärbescheinigungen für den Export von Zuchttieren zu überdenken. Die Maßnahme sollte ursprünglich den Tierschutz stärken, indem der Austausch genetischen Materials an die Stelle lebender Tiertransporte tritt. In der Praxis habe dies jedoch dazu geführt, dass Behörden keine offiziellen Dokumente mehr nutzen konnten, was die Situation verschärft, statt verbessert habe. Die Länder fordern auch, in den Veterinärbescheinigungen künftig Tierschutzkriterien festzulegen.” 

Hintergrund 

Seit mehr als 20 Jahren existiert in der EU eine Verordnung, die den Schutz von Tieren während des Transports regelt. Jedoch ist der Umgang mit und die Durchsetzung von existierenden Vorschriften innerhalb der EU uneinheitlich und weist Lücken auf. Daten der letzten Jahre kommen zu einem dramatischen Ergebnis: Bis zu 40 Prozent der Kontrollen ergeben Verstöße gegen das Tierwohl. Besonders häufig wurden die Wasser- und Fütterungspflichten, die Reisezeiten, Ruhezeiten sowie die Kontrollen der Fahrzeugtechnik, wie die Belüftung und Temperatur missachtet. Zudem erschwert die vielfach mangelhafte Dokumentation die Überwachung zusätzlich. Die zu schwachen gesetzlichen Regelungen, die nicht eingehaltenen Vorschriften sowie die fehlenden Kontrollen führen zu nicht tolerierbaren Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren.   

Fazit: 

PROVIEH begrüßt den Entschluss im Bundesrat als positives Signal hin zu einer mehr als überfälligen möglichen EU-Reglementierungen für Drittlandtransporte und endlich mehr echtem Schutz für die betroffenen Tiere. Allerdings kann dies nur der allererste Schritt sein. Damit der Entschluss – wie leider so oft – nicht nur ein Papiertiger bleibt müssen weitreichendere Schritte folgen. Denn die Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit wird nicht genügen. Zudem sollte sich die Bundesregierung nicht auf möglichen EU-Umsetzungen ausruhen. Es müssen umgehend auch national sämtliche Einflussmöglichkeiten auf Bundes-, Länder bis hin zur Landkreisebene angepackt werden. Denn dem vermeidbaren millionenfachen Leiden auf Tiertransporten in Drittsaaten muss endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.  

Kathrin Kofent 

1057. Sitzung des Bundesrates (TOP 9)

Empfehlungen der Ausschüsse: Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –

Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen: Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“

 

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