Meilensteine und Versäumnisse im Sauenschutz
Für deutsche Sauenhalter:innen stehen große Veränderungen an, weil die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Erste Umbaukonzepte mussten bereits eingereicht werden. Kürzlich weihte das Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp zwei neue Vorzeige-Sauenställe nach zukünftigem Standard ein. Futterkamp ist eine Einrichtung für Tierproduktion und landwirtschaftliches Bauen innerhalb der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Bislang verbringen Zuchtsauen in Deutschland fast die Hälfte ihres Lebens in Käfigen – euphemistisch „Kastenstände“ oder „Ferkelschutzkörbe“ genannt. Diese Fixierung, bei der sich die Tiere weder umdrehen noch ihr Nest bauen können, ist seit Jahrzehnten ein Symbol für Tierleid. Sie verhindert elementares Verhalten wie Bewegung, Körperpflege, Sozialkontakt und Nestbau – Grundbedürfnisse, die jedes Schwein hat. Das soll sich zukünftig ändern.
Hintergrund: Wie es zur Neuregelung kam
Die bisherige Rechtslage erlaubte es, Sauen über Wochen in engen Kastenständen zu fixieren – eine Praxis, die seit Jahrzehnten von Tierschutzexpert:innen als klar tierschutzwidrig kritisiert wird. Nach mehreren Gerichtsurteilen – darunter ein wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2016 (BVerwG 3 C 28.16) – war die Bundesregierung gezwungen, die rechtlichen Vorgaben zu überarbeiten. Letztlich legte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2020 einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vor.
Der Bundesrat – als Vertretung der Länder und zuständiges Gremium für bundesrechtliche Verordnungen im Agrar- und Tierschutzbereich – beschloss am 3. Juli 2020 nach intensiver Beratung und unter Einbeziehung zahlreicher Stellungnahmen (unter anderem von PROVIEH und tierschutzrechtlichen Fachgremien) eine geänderte Fassung. Die Bundesregierung setzte diesen Beschluss mit der „Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ schließlich um; sie trat am 9. Februar 2021 in Kraft (BGBl. I 2021 Nr. 8, S. 170).
Für die Sauen bedeutet dies konkret:
- Noch bis zum 9. Februar 2029 ist die dauerhafte Fixierung in Kastenständen im Deckzentrum erlaubt. Danach müssen Sauen in Gruppen mit mindestens 5 m² pro Tier gehalten werden und Fixierungen sind nur noch kurzzeitig, etwa bei der Besamung, erlaubt.
- Noch bis zum 9. Februar 2036 ist die dauerhafte Fixierung im Abferkelbereich erlaubt. Erst danach dürfen Sauen maximal fünf Tage rund um die Geburt fixiert werden. Danach müssen sie sich mit ihren Ferkeln frei in Bewegungsbuchten (mind. 6,5 m²) bewegen können.
Solange die Übergangsfristen laufen, leben weiterhin hunderttausende Sauen eingezwängt auf Metall- oder Kunststoffrosten – ohne Einstreu, ohne Bewegung, ohne Würde.
Die Folgen für die Tiere sind wissenschaftlich belegt:
- Psychische Leiden: Leerkauen, Weben (Kopfpendeln), Stangenbeißen, Aggressivität oder Apathie.
- Körperliche Schäden: Muskel- und Gelenkerkrankungen, Klauenschäden, Herz-Kreislauf-Schwäche, verlängerte Geburten.
- Unterdrückter Mutterinstinkt: Der natürliche Nestbautrieb wird durch Fixierung unterdrückt, das Abferkeln auf Kunststoffrosten verursacht Stress und Schmerzen.
Ein Meilenstein mit Schatten: Hochleistung bis zur Erschöpfung bleibt
Auch nach 2036 ändert sich am System der Hochleistungszucht wenig. Sauen werden auf maximale Fruchtbarkeit gezüchtet – oft müssen sie mehr als zweimal pro Jahr trächtig werden, mit bis zu 16 lebend geborenen Ferkeln pro Wurf. In nur 2,5 Jahren bringen sie im Schnitt sieben Würfe zur Welt. Die Folge: Erschöpfung, Fruchtbarkeitsstörungen, Totgeburten und Stoffwechselprobleme. Kaum eine Sau wird älter als drei Jahre.
Zudem werden Ferkel in konventionellen Betrieben meist nach nur 21 Tagen von der Mutter getrennt – viel zu früh. Das widerspricht ihrem natürlichen Bedürfnis nach Nähe und führt zu Entwicklungsstörungen, Klauenveränderungen und Immunschwäche. In Biobetrieben, wo Ferkel erst nach etwa 35 Tagen abgesetzt werden, treten diese Probleme deutlich seltener auf (FiBL, Leitfaden Tiergerechte Sauenhaltung 2022).
Zu wenig Platz, zu viele Ausnahmen
Nur zwischen Absetzen und Besamung müssen Sauen künftig 5 m² Platz haben. Danach gelten sie als tragend – und dürfen auf nur 2,25 m² pro Tier stehen. Das wird mit „geringerer Aktivität“ begründet.
Fristen in Gefahr – Tierschutz auf der KippeAktuell fordern Interessenverbände wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) und der Deutsche Bauernverband (DBV) bereits Fristverlängerungen um zwei Jahre oder mehr (topagrar.com, 14.10.2025). Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigte zwar Erleichterungen bei Förderanträgen an, doch PROVIEH warnt: Jede weitere Verzögerung bedeutet jahrelanges zusätzliches Tierleid. Bereits jetzt erhalten Sauenhalter:innen, die hier nicht mitgehen wollen oder finanziell können, einen zeitlichen Aufschub. Es könnten auf Drängen genannter Verbände jedoch weitere Ausnahmeregelung folgen.
Es geht auch anders
Viele Biobetriebe – etwa der Biohof Muhs in Schleswig-Holstein – zeigen seit Langem, dass Sauenhaltung tiergerecht möglich ist: mit Stroh, Bewegung, späterem Absetzen und Rückzugsbereichen. Dort dürfen Schweinemütter tun, was sie instinktiv wollen – sich bewegen, ihr Nest bauen und ihre Ferkel liebevoll großziehen.
Kathrin Kofent
12.11.2025
Weitere Informationen:
Sauen zwischen Instinkt und Industrie – Wenn Muttersein nicht vorgesehen ist. Artikel im PROVIEH Magazin „respektiere leben.“ 1/25