Gesetzentwurf Haltungskennzeichnung:  

Kein Fundament für Umbau der Tierhaltung! 

Berlin, 28.07.2022: Der nächste Schritt hin zu einer gesetzlich verpflichtenden Haltungskennzeichnung ist getan: Ein Gesetzentwurf liegt vor. Auch weiterhin sieht PROVIEH die Pläne zur Kennzeichnung kritisch und fordert den Bundestag auf, das Grundgerüst um entscheidende Kriterien zu erweitern. Ein solides Fundament für den dringend notwendigen Umbau der Tierhaltung wird andernfalls verfehlt.

„Die Einführung der Haltungskennzeichnung hat das Potenzial eines Wegweisers hin zu mehr Transparenz und Tierwohl. Diesem Ziel kommen wir jedoch nur näher, wenn entscheidende Anpassungen wie die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus und die Ergänzung von Haltungskriterien entsprechend den Grundbedürfnissen der Tiere im vorliegenden Gesetzentwurf erfolgen”, so Anne Hamester, Fachreferentin für Nutztiere bei PROVIEH. „Zum jetzigen Zeitpunkt werden die aus tierschutzfachlicher Sicht kritischen Lebensbereiche des Schweins im Ferkelalter wie die Aufzucht im sogenannten Ferkelschutzkorb mit ihren Muttersauen, das Ringelschwanzkürzen und auch die Kastration völlig ausgeklammert. Zudem muss ersichtlich werden, ob die Haltung dem Tier eine weiche Liegefläche, Einstreu und Beschäftigungsmaterial bietet oder es womöglich auf Vollspalten leben musste.“

Forderung

PROVIEH fordert den Bundestag auf, sich mindestens für das Einbeziehen des gesamten Lebenszyklus der Tiere und für die Erweiterung der Haltungskriterien auszusprechen. Durch die Reduzierung der Kennzeichnung auf einen Lebensabschnitt gehen andernfalls Anreize für Verbesserungen in der Aufzucht verloren. Mit dem Gesetz der Haltungskennzeichnung für das Schwein wird der Grundstein für weitere Tierarten gelegt: Die Aufzucht von Ferkeln, Kälbern oder die Haltung von Junghennen muss mit einbezogen werden.

Weiter keine Klarheit für den Umbau der Tierhaltung

Die reduzierten Kriterien eignen sich nicht als Grundlage für den Umbau der Tierhaltung. Insbesondere für die Finanzierung des Umbaus und für erleichterte Baugenehmigungen auf Grundlage höherer Tierschutzstandards werden zwingend weitere Kriterien erforderlich. Durch die hieraus zu erwartenden Unterschiede in der Grundlage der gesetzlichen Haltungskennzeichnung einerseits und der noch immer unklaren Förderkulisse für den Umbau andererseits ist die dringend notwendige Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe noch immer nicht gegeben. PROVIEH wertet dies als weitreichendes Versäumnis. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Chance verpasst, mit den Kriterien der Haltungskennzeichnung das Fundament für den Umbau der Tierhaltung zu legen. 

PROVIEHs Konzept und Forderungen für die gesetzliche Haltungskennzeichnung finden Sie auf unserer Webseite


Ansprechperson
Anne Hamester
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de

Pressestelle
Ada Brandt 
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de 

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