Minister Özdemir, vergessen Sie die Ferkel nicht!  

PROVIEH kämpft für würdige gesetzliche Haltungskennzeichnung und reicht Kernforderungen an den Gesetzentwurf beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein.  

Berlin, 28.06.2022: Das vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Eckpunktepapier zur gesetzlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung weist umfangreiche Defizite auf. Insbesondere aus Tierschutzsicht ist das Konzept bislang leider völlig unzureichend und fällt hinter dem bestehenden privatwirtschaftlichen Haltungsform-Label sogar zurück. PROVIEH verlangt mehr Einsatz und Mut für eine zukunftsweisende Haltungskennzeichnung im Sinne der Tiere.  

Die wichtigsten Kritikpunkte und daraus folgende fünf Kernforderungen im Überblick: 

  1. Gesamter Lebenszyklus 

Die Haltungskennzeichnung bezieht nur einen Teilabschnitt des Lebens mit ein, nämlich die Mast. Die Haltung während der Aufzucht bleibt außen vor. Für die Tierart Schwein bedeutet dies, dass zunächst Ferkel- und Sauenhaltung keine Berücksichtigung finden und hiermit die wichtigsten Tierschutzprobleme in Form der „3K“ (Kupieren, Kastrieren und Kastenstand) ausgeklammert werden. Die Folge im bisherigen Modell: Selbst in den höheren Stufen könnten die Ferkel chirurgisch kastriert werden, ihnen könnte der Ringelschwanz abgeschnitten werden und auch der trostlose Kastenstand könnte sich hiermit in höhere staatliche Haltungsstufen einschleichen. 

PROVIEH fordert: Der gesamte Lebenszyklus und nicht nur der sogenannte produktive Lebensabschnitt muss gekennzeichnet werden.  

  1. Haltungskriterien nachbessern: Wenigstens Grundbedürfnisse der Tiere befriedigen! 

Die geplante gesetzliche Haltungskennzeichnung fußt auf gerade einmal zwei Kriterien, nämlich Platz und Öffnung des Stalls.  

PROVIEHs Forderung: Die Haltungskriterien müssen nachgebessert werden und insbesondere in den höheren Stufen die Grundbedürfnisse der Tiere befriedigen. Das Angebot einer weichen Liegefläche, Einstreu, Beschäftigung, Futter und Tränkestellen oder der Ausschluss von Amputationen in höheren Stufen sind das Mindestmaß an Kriterien, die im Gesetzentwurf zwingend eingefügt werden müssen. 

  1. Höchste Stufe für alle Tiere öffnen! 

In den bisherigen Plänen erreichen konventionell gehaltene Tiere auch bei einer sehr anspruchsvollen Haltung maximal die zweithöchste Haltungsform, weil die höchste Stufe Bio-Betrieben vorbehalten ist. Hierdurch werden sie ohne tierschutzfachliche Begründung diskriminiert und es erreichen strukturell weniger Tiere die höchste Haltungsform. 

PROVIEHs Forderung: Höchste Stufe muss für konventionell gehaltene Tiere geöffnet werden! 

  1. Haltungsniveau im Kennzeichen intuitiv illustrieren 

Das Eckpunktepapier zur Haltungskennzeichnung weist noch keinen Vorschlag für das Bildkennzeichen auf. Hierdurch ist unsicher, inwiefern das Haltungsniveau auf einen Blick ersichtlich wird. Hiervon hängen die Signalwirkung und dadurch der Erfolg der Kennzeichnung ab. 

PROVIEHs Forderung: Mittels klarer Abstufungen durch Anordnung und Farben, Zahlen oder Buchstaben muss das Haltungsniveau auf einen Blick ersichtlich sein. 

  1. Mit klarem Zeitplan verpflichtende Kennzeichnung auf wichtigsten Ebenen einführen 

Das Eckpunktepapier beschreibt nur, dass die verpflichtende Kennzeichnung nach der Einführung im Lebensmitteleinzelhandel im Laufe der Legislatur auch für verarbeitete Produkte und für Restaurants und Co. eingeführt werden soll. Ein verbindlich zeitlicher Fahrplan wird jedoch nicht beschrieben. 

PROVIEHs Forderung: Die Verpflichtung der Kennzeichnung mit klarem Zeitplan für alle tierischen Produkte mit einem zielführenden Zeitplan umsetzen! 

Umbau der Tierhaltung  

Zudem fordert PROVIEH das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, parallel zur gesetzlichen Haltungskennzeichnung schnellstmöglich ein ganzheitliches Konzept für den Umbau der Tierhaltung vorzulegen. Für flächendeckende Verbesserungen des Tierschutzniveaus sind Anpassungen im Ordnungsrecht, die finanzielle Förderung und eine Erleichterung der notwendigen Stallumbauten mit Blick auf die Baugenehmigungen notwendig. 


Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Eckpunktepapier für die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung, die all unsere Forderungen an den Gesetzentwurf aufschlüsselt. 

Und hier geht es zu PROVIEHs Kritik am vorgestellten Eckpunktepapier vom 07.06.2022:

Bundeslandwirtschaftsminister stellt Haltungskennzeichnung vor | PROVIEH


Mehr Informationen finden Sie auch in PROVIEHs Kernforderungen an die gesetzliche Haltungskennzeichnung sowie auf unserer Kampagnenwebseite und in unserem ausführlichen Konzept zur gesetzlichen Haltungskennzeichnung. 

Ansprechperson
Anne Hamester
Hauptstadtreferat
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de 

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