Tierhaltungskennzeichnung: Verschiebung nutzen, Tierschutz sichern

PROVIEH fordert rechtssichere Überarbeitung, verbindliche Umsetzung und klare Verbesserungen

Berlin, 16. Oktober 2026 – Die geplante Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch verzögert sich erneut. Statt zum 1. Januar 2027 soll das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) zum 1. Oktober 2027 in Kraft treten und mit einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2028 in die verpflichtende Umsetzung kommen.  

Bei einem fachlichen Austausch mit eingeladenen Verbänden informierten die Bundestagsabgeordneten Jens Behrens (SPD) und Christoph Frauenpreiß (CDU/CSU), die Berichterstatter ihrer Fraktionen zum THKG, über das weitere Vorgehen. Die Koalition will an dem Gesetz festhalten, die offenen Fragen der Europäischen Kommission (KOMM) klären und das laufende Notifizierungsverfahren erfolgreich abschließen, statt ein neues Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. 
PROVIEH kritisiert die erneute Verzögerung. Bedenken, wie sie die KOMM äußert, hätten unter rechtzeitiger Hinzuziehung von Expert:innen vermeiden werden können. Die Leidtragenden sind nun die Schweine. Entscheidend ist jetzt, die zusätzliche Zeit für eine rechtssichere und zugleich möglichst tierschutzgerechte Lösung zu nutzen. Die Verschiebung darf nicht zu einer Abschwächung der geplanten Verbesserungen führen.   

Rechtliche Fragen klären, Fortschritte erhalten 

Die KOMM hatte insbesondere Fragen zur Einbeziehung ausländischer Ware aufgeworfen. Die Koalition will diese offenen Punkte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie mit externer wissenschaftlicher Expertise bearbeiten. Auch die betroffenen Verbände sollen in den weiteren Prozess stärker als bislang einbezogen werden. 
Aus Sicht von PROVIEH müssen zwingend zentrale Verbesserungen gegenüber dem Ampelgesetz erhalten bleiben: die Einbeziehung weiterer Lebensphasen der Schweinehaltung, insbesondere der Sauenhaltung und frühen Ferkelaufzucht, sowie die verpflichtende Kennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung, bei verarbeiteten Lebensmitteln und bei ausländischer Ware. Das Logo muss eindeutig und die Haltungsstufen klar voneinander abgegrenzt sein. 

Verbände einbeziehen, Tierschutz stärken 

PROVIEH wird sich aktiv in den angekündigten weiteren Austausch einbringen und die Perspektive des Tierschutzes vertreten. Eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann Verbraucher:innen mehr Transparenz bieten, informierte Kaufentscheidungen unterstützen und Anreize für bessere Haltungsbedingungen schaffen. Dafür muss sie aussagekräftig, verständlich und langfristig weiterentwickelbar sein. Perspektivisch muss sie verbindlich auf weitere Tierarten, insbesondere Rinder und Geflügel, ausgeweitet werden. 

Frist nutzen – Umsetzung sicherstellen 

PROVIEHs Forderung bleibt klar: Die Tierhaltungskennzeichnung muss kommen. Die Bundesregierung muss die Rückfragen der EU-Kommission zügig beantworten, die notwendigen Anpassungen vornehmen und das laufende Notifizierungsverfahren erfolgreich abschließen. Die zusätzliche Zeit muss zu einem rechtssicheren Gesetz mit klaren, kontrollierbaren Haltungsstandards und möglichst großem Mehrwert für den Tierschutz führen. Klar ist, dass dieses Gesetz nur ein erstes klares Signal sein kann, das Tierhalter:innen Klarheit bringt und erste Verbesserungen im Bereich der Schweinhaltung anschieben kann. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier und hier.

Ansprechperson
Sophie-Madlin Langner
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Hauptstadtbüro
Telefon: 0431. 2482824
Mail: langner@provieh.de 

Pressestelle 
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431. 248 28 0
Mail: info@provieh.de

Beitrag teilen