Ausschuss diskutiert über Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Berlin, 14.04.2026 Gestern fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat statt, in der der Antrag1 der Fraktion Die Linke „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ diskutiert wurde. Die Fraktion stellte den Antrag vor fast einem Jahr, nun hörte der Ausschuss dazu eingeladene Sachverständige an, die den Inhalt des Antrags bewerten sollten. In den Debatten wurde deutlich, dass zwei Lager aufeinandertrafen. Die, die den Antrag begrüßten und den Tierschutz in den Fokus rückten und diejenigen, die den Tierschutz vor allem in Abwägung mit der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit verfolgen. Für PROVIEH nahm unsere neue Kollegin vom Hauptstadtbüro, Sophie-Madlin Langner, teil. 

Hintergrund 

Am 13. Mai 2025 stellte die Fraktion Die Linke einen Antrag mit Forderungen an den Bundestag, um eine „echte Novellierung des Tierschutzgesetzes“ anzugehen. Das aktuelle Tierschutzgesetz schütztdie Tiere nicht ausreichend davor, dass ihre Bedürfnisse zugunsten von Profitinteressen missachtet werden. In dem Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, unter anderem folgende Änderungenvorzunehmen: 

  • Der im Tierschutzgesetz aufgeführte „vernünftige Grund“ soll konkretisiert werden, um auszuschließen, dass ökonomische Gründe keinen vernünftigen Grund darstellen. 
  • Die gesetzliche Festlegung einer/eines unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten. 
  • Die Abschaffung der Anbindehaltung in fünf Jahren. 
  • Qualzuchten bei „Nutztieren” sollen mithilfe einer Symptomliste verboten werden. 
  • Abschaffung von Akkordlöhnen und Stückzahlprämien in Schlachthöfen. 
  • Es sollen Vorgaben für den Brandschutz in Ställen entwickelt werden. 
  • Zootechnische Eingriffe sollen reduziert werden (dazu gehören beispielsweise das Schwanzkürzen bei Ferkeln und das Enthornen von Rindern; beide Eingriffe finden ohne Betäubung statt).  
  • Lebendtiertransporte in Tierschutzhochrisikostaaten und solche über vier Stunden sollen verboten werden. 
  • Die Haltung von sogenannten Nutztieren soll nicht mehr von der Erlaubnispflicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall müsste jede landwirtschaftliche Tierhaltung der zuständigen Behörde gemeldetund genehmigt werden. 
  • Das Verbandsklagerecht soll für anerkannte Tierschutzorganisationen auf Bundesebene eingeführt werden. Aktuell gibt es das Verbandsklagerecht nur in einzelnen Bundesländern. 

Damit greift der Antrag wichtige und aktuelle Tierschutzprobleme auf, die endlich von der Bundesregierung korrigiert werden müssen. Die Themen stehen zum Teil seit vielen Jahren in der Kritik, ohne dass seitens der Politik tatsächliche Verbesserungen für Rinder, Schweine, Hühner und Co erreicht wurden. 

Ökonomische Ziele vs. Tierschutz 

Während der Sitzung und der Befragung der eingeladenen Sachverständigen wurde deutlich, dass die Auffassung von Tierschutz und wie dieser im Verhältnis zur ökonomisch ausgerichteten Tierhaltung steht weit auseinander gehen. Ein praktizierender Tierarzt und selbständiger Berater von tierhaltenden Betrieben forderte zwar beispielsweise, mehr Tierwohl aus Sicht der Tiere anzustreben. Dennoch behauptete er trotz zahlreicher Aufdeckungen über die dramatischen Zustände während der Tiertransporte, dass nicht die Transportdauer das Problem sei, sondern lediglich das Auf- und Abladen Stressmomente für die Tiere darstellen. Auch der Vertreter des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. betonte, dass Gesetzesänderungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen sollen, aber in Abstimmung mit der Praktikabilität. Hier stehen dann die Bedürfnisse der Tiere offensichtlich eher im Hintergrund. Die Sachverständige vom Bundesverband Rind und Schwein e.V. stellte klar, dass sie dem Antrag der Linken nicht zustimmen und vor allem wirtschaftliche Interessen für sie nicht im Widersprich zum Tierschutz stehen würden.  

Dem widersprechend verdeutlichte Rüdiger Jürgensen (Vier Pfoten), die wirtschaftliche Ausrichtung bei der Zucht sogenannter Nutztiere. Er bezeichnete die extreme Bemuskelung bei Masttieren, die enorme Milchproduktion von Milchkühen und die hohe Eierproduktion bei Legehennen klar als Qualzucht. Außerdem betonte er, dass 2019 mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auch gerichtlich klargestellt wurde, dass ökonomische Gründe keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen. Auch der vertretende Deutsche Tierschutzbund sieht eine Vielzahl von Tierschutzproblemen, die eine Novellierung des Tierschutzgesetzes nötig machen. Dazu zählen die Konkretisierung der Qualzuchtmerkmale, um Qualzucht zu verhindern und das Verbot der Anbindehaltung von allen Tieren. 

Wie es jetzt weitergeht 

Nachdem die letzte umfassendere Novelle des Tierschutzgesetzes mit dem Zusammenbruch der vorherigen Regierung scheiterte, ist es nun umso wichtiger, diesen Prozess wieder anzustoßen. Es ist zwingend notwendig, die bestehenden Lücken im Tierschutzgesetz zu schließen. Nach dem gestrigen Anhören der Sachverständigen berät sich der Ausschuss nun intern und formuliert eine Beschlussempfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Antrags. Die finale Entscheidung über den Antrag erfolgt dann anschließend im Plenum des Bundestages. PROVIEH wird sich in politischen Debatten einbringen, um das Thema aufzugreifen und die Dringlichkeit deutlich zu machen. Wir kämpfen dafür, dass diese relevanten Tierschutzprobleme nicht mit dem Antrag in der Schublade landen. 

Sophie-Madlin Langner 


Weiterführende Informationen 

Antrag der Fraktion Die Linke „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ 

Aktuelle Kampagne von PROVIEH zur Beendigung der Anbindehaltung von Rindern „Anbindehaltung beenden! Kette weg!“ 

PROVIEH: Stoppt das Schwanzkupieren! 

Eine aktuelle Stellungnahme von PROVIEH zum Thema Qualzucht 

PROVIEH: Tiertransporte — Millionen „Nutztiere“ unterwegs 

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