Tierschutzgesetz im Bundestag – Der Tierschutzreform so nah!
PROVIEH fordert: Legalisierte Tierqual beenden – Anbindehaltung, Verstümmelung und Qualzucht müssen der Vergangenheit angehören
Berlin, 26. September 2024: PROVIEH begrüßt die heutige erste Lesung des neuen Tierschutzgesetzes im Bundestag. Die anstehende Überarbeitung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die legalisierte Tierqual. Sie bleibt dennoch hinter dem Notwendigen zurück. Millionen Tiere leiden täglich unter Anbindehaltung, Verstümmelung und Qualzucht. PROVIEH fordert den Bundestag auf, ein Tierschutzgesetz zu schaffen, das diesen Namen verdient. Die Regierungsparteien müssen dabei die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umsetzen: Die Anbindehaltung muss komplett verboten, Verstümmelungen wie das Schwänzekupieren bei Schweinen beendet und die Qualzucht gestoppt werden.
„Jetzt zeigt sich, ob die Abgeordneten der Ampel zu ihren Versprechen stehen und ein Tierschutzgesetz verabschieden, das Tiere wirklich schützt. Der Koalitionsvertrag ist so klar wie der gesellschaftliche Auftrag. Diesen Verpflichtungen darf sich die Politik nicht entziehen: Das Verbot der Anbindehaltung, die wesentliche Reduzierung von Verstümmelung und das Ende der Qualzucht müssen unverhandelbar sein. Dazu zählt auch das Ende des Schwänzekupierens bei Schweinen“, so Andreas Schenk, Hauptstadtreferent von PROVIEH.
In Deutschland leiden jährlich rund 700 Millionen sogenannte Nutztiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen. PROVIEH setzt sich seit Jahren für ein Ende der legalisierten Tierqual in der Nutztierhaltung ein. Die derzeitigen Haltungsbedingungen zwingen die Tiere in Systeme, die nicht artgerecht sind. Schweinen wird routinemäßig der Ringelschwanz amputiert, Kühe leiden in Anbindehaltung und die Hochleistungszucht führt bei vielen Tierarten zu schweren gesundheitlichen Schäden. Obwohl diese Praktiken zum Teil seit Jahrzehnten als tierschutzwidrig gelten, sind sie durch Ausnahmeregelungen weiterhin legal. PROVIEH fordert die Bundesregierung auf, endlich klare und wirksame Maßnahmen im Sinne des Artikels 20a des Grundgesetzes zu ergreifen, der den Tierschutz als Staatsziel festschreibt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“ und in unserer ausführlichen Stellungnahme zum Tierschutzgesetzentwurf.
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