Tierschutzorganisationen kritisieren Tierschutzgesetznovelle:

„Entwurf verlängert Tierleid und ist teils verfassungswidrig!“

26.09.2024: Vor Einbringung ins Parlament: Appell an Politik, Verantwortung für Tiere zu übernehmen und für ihren qua Verfassung garantierten Schutz Sorge zu tragen. 

Am 26. September wird der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz ins Parlament eingebracht. Auf seiner heutigen Pressekonferenz kritisierte ein Zusammenschluss von neun Tierschutzorganisationen den aktuellen Stand der Tierschutzgesetznovelle und forderte wesentliche Korrekturen, um Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Nach der morgigen Einbringung in den Bundestag soll das Tierschutzgesetz Ende Oktober verabschiedet werden.  

Das Tierschutzbündnis kritisierte, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu schwach und stellenweise verfassungswidrig sei. So sei der Entwurf in seiner aktuellen Form nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar, durch das sich der Staat bereits 2002 verpflichtet hat, Tiere effektiv zu schützen. Der aktuelle Entwurf sei an vielen Stellen wissenschaftlich nicht haltbar und genüge nicht dem gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierschutz. Die Gesetzgebung hinke wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Kognitionsforschung, Verhaltensbiologie, Genetik und Tierethik um Jahre hinterher – ebenso wie gesellschaftlichen Entwicklungen. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich schon lange eine bessere Behandlung von Tieren.

„Als Tierschutzbündnis fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, den Tieren gegenüber endlich Verantwortung zu übernehmen und für ihren qua Verfassung garantierten Schutz Sorge zu tragen. Wir erwarten ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdient“, so das Bündnis. Die Bundesregierung habe nach über 20 Jahren Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz die historische Chance, ein modernes, zukunftsweisendes Tierschutzgesetz zu beschließen und dem gesellschaftlichen Willen nach mehr Tierschutz zu entsprechen.

Zu den wichtigsten Forderungen gehören: 

  • Verbot der Anbindehaltung unabhängig von der Tierart
  • Chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung
  • Keine Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung
  • Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus
  • Qualzuchtregelung für die Haltung, den Handel, den Import und die Weitergabe
  • Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden
  • Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren

„Schweine, Kühe, Hühner: Hunderte Millionen Tiere, die für unsere Ernährung genutzt werden, sind durch das deutsche Tierschutzgesetz nach wie vor großen Qualen ausgesetzt. Die derzeitigen Regelungen sind unzureichend und verfassungswidrig! Schweinen wird unverändert der Ringelschwanz ohne Betäubung abgeschnitten. Unzählige Kühe bleiben auch in Zukunft ohne Möglichkeit zur Bewegung oder Sozialkontakt angebunden im Stall. Auch Tiertransporte in Drittländer setzen fühlenden Wesen weiterhin höllischen Qualen aus. Der Bundestag muss jetzt die Chance nutzen und dieses legalisierte Tierleid endlich beenden!“, sagt Anne Hamester, Geschäftsführerin der Nutztierschutzorganisation PROVIEH. 

Zum Zusammenschluss der Tierschutzorganisationen gehören die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Deutsche Tierschutzbund, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner, das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln, PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.

Hier können Sie die digitale Pressemappe zur Pressekonferenz herunterladen.

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