Kein Fortschritt beim Tierschutzgesetz

Anbindehaltung und Verstümmelungen weiter erlaubt

PROVIEH fordert: Legalisierte Tierqual für Millionen Nutztiere endlich beenden! 

Berlin, 26. April 2024: In dieser Woche wurde der zweite Entwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes bekannt. Das Gesetz soll zeitnah im Kabinett und anschließend im Bundestag beraten werden. PROVIEH kritisiert, dass Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes aus der Verbändeanhörung nicht berücksichtigt wurden. Darum fordert PROVIEH das Kabinett und den Bundestag auf, den Entwurf des Tierschutzgesetzes an wichtigen Stellschrauben nachzubessern, und sicherzustellen, dass die jährlich 750 Millionen in Deutschland gehaltenen Nutztiere angemessen geschützt werden.

„PROVIEH begrüßt grundsätzlich jeden Fortschritt für den Tierschutz. Allerdings sind wir von dem neuen Entwurf des Tierschutzgesetzes enttäuscht. Praktisch alle Vorschläge, die wir Tierschutzverbände im Beteiligungsverfahren befürwortet haben, wurden nicht berücksichtigt. Das betrifft besonders das Ende der Anbindehaltung und das vollständige Verbot von Verstümmelungen an Tieren zur Anpassung an tierschutzwidrige Haltungssysteme”, kommentiert Andreas Schenk, Hauptstadtreferent von PROVIEH. “Der vorliegende Gesetzentwurf ist dennoch ein Schritt nach vorne. Von einem Gesetz, das wirklich dem Wohlergehen der Tiere und dem Staatsziel Tierschutz dient, ist er aber noch weit entfernt. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass sich das ändert.“

Der neue Entwurf bringt aus Sicht des Nutztierschutzes wenige Verbesserungen. So wird beispielsweise eine Schmerzbehandlung nach betäubungspflichtigen Amputationen vorgeschrieben. Zudem enthält er strengere Regelungen zum Kupieren von Ringelschwänzen bei Ferkeln. Dagegen wurde die Gesetzesvorlage an wesentlichen Stellen nicht angemessen verbessert oder sogar aufgeweicht. Das betrifft insbesondere die Anbindehaltung. Bei dieser tierschutzwidrigen Praxis werden Rinder fest fixiert im Stall gehalten, ohne sich artgerecht bewegen zu können. Auslauf haben die Tiere selten und oft nur für wenige Stunden in der Woche. Anstatt des von allen Tierschutzverbänden geforderten Verbots, erlaubt der neue Entwurf diese grausame Haltungsform noch für 10 Jahre und in vielen Fällen weit darüber hinaus. Das hieße für Rinder, die sich derzeitig in der ganzjährigen Anbindehaltung befinden, dass sie bis an ihr Lebensende angebunden bleiben. 

Alle Forderungen von PROVIEH an die Novelle des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!„. Die ausführliche Stellungnahme von PROVIEH zum Tierschutzgesetz finden Sie hier
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Ansprechperson
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Hauptstadtreferent 
Telefon: 0163. 231 58 21
Mail: schenk@provieh.de  ­

Pressestelle
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Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
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