Qualvolle Lebendtierexporte jetzt verbieten! 

Lebendtierexporte nicht mehr zeitgemäß: Verbot gehört ins Tierschutzgesetz!

Berlin, 24. April 2024: Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ist gestern zum dritten Mal vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Rindertransporte nach Marokko zu stoppen. Die Ministerin appelliert nun eindringlich an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, qualvolle Lebendtierexporte grundsätzlich zu verbieten. Dabei hat sie die Rückendeckung der SPD-Landtagsfraktion. Auch PROVIEH unterstützt diesen Appell und fordert ein Exportverbot in außereuropäische Länder mit unzureichenden Tierschutzbestimmungen im Tierschutzgesetz.

“Lebendtierexporte sind nicht nur während des Transports durch Angst, Stress, Enge, Hitze oder Kälte, Durst und Hunger über lange Zeiträume gekennzeichnet, sondern auch im Zielland durch unzumutbare Haltungsbedingungen und betäubungslose Schlachtmethoden“, betont Andreas Schenk, Hauptstadtreferent von PROVIEH. „Trotz des eindeutig tierschutzwidrigen Umgangs mit den exportierten Tieren in einigen Ländern hat das Bundesministerium bisher keine Exportverbote erlassen. Dabei wäre es nach § 12 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes dazu berechtigt. Das Ministerium will einfach nicht handeln. Es ist daher dringend erforderlich, den Export von Tieren in Drittländer mit unzureichendem Tierschutz direkt im deutschen Tierschutzgesetz zu verbieten. Die bisherige Praxis ist mit dem Staatsziel Tierschutz unvereinbar.”

Die überwiegende Mehrheit der exportierten Lebendtiere wird zu Zwecken der Lebensmittelproduktion geschlachtet. Stattdessen könnte Fleisch exportiert werden, das von Tieren stammt, die unter Einhaltung der besseren deutschen Tierschutzbestimmungen gehalten und geschlachtet wurden. Selbst für züchterische Belange existieren geeignete Alternativen, wie der Versand von tiefgefrorenem Sperma oder Eizellen. PROVIEH ruft die Bundesregierung dazu auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und den Schutz von Nutztieren zur Priorität zu machen.

Alle Forderungen von PROVIEH an die Novelle des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!„. Die ausführliche Stellungnahme von PROVIEH zum Entwurf des Tierschutzgesetzes finden Sie hier

Ansprechperson
Andreas Schenk 
Hauptstadtreferent 
Telefon: 0163. 231 58 21
Mail: schenk@provieh.de 

Pressestelle
Ada Brandt 
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: presse@provieh.de 

Beitrag teilen