Tierschutzgesetz: PROVIEH bezieht Stellung
Anbindehaltung, Qualzucht und Verstümmelungen eingeschränkt, aber weiterhin erlaubt
Berlin, 01.03.2024: Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Tierschutzgesetz hat PROVIEH heute seine Stellungnahme abgegeben. PROVIEH begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf als Fortschritt, allerdings reicht er noch nicht aus, um die bestehenden Missstände wie Anbindehaltung, Verstümmelungen und Qualzuchten und damit die derzeitig legalisierten Tierqualen vollständig zu beenden. Der Gesetzentwurf enthält nach wie vor zahlreiche Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher, die geschlossen werden müssen. PROVIEH fordert daher Bundesregierung und Bundestag auf, die vorliegenden Vorschläge nicht nur zu unterstützen, sondern das Tierschutzgesetz seinem Namen entsprechend im Sinne des Koalitionsvertrages und der jährlich 700 Millionen in Deutschland gehaltenen „Nutztiere“ anzupassen.
PROVIEHs Geschäftsführerin, Anne Hamester, kommentiert die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs wie folgt:
„Die Einführung eines Verbots der Anbindehaltung nach fünf Jahren ist ein wichtiger Schritt, um diese Haltungsform in Deutschland weitgehend zu beenden. Trotz dieses Meilensteins mahnt PROVIEH nachdrücklich an, auch die Kombinationshaltung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren zu verbieten. Andernfalls würden die Rindern weiterhin einen Großteil ihres Lebens in einer Umgebung verbringen, die weder Bewegungsfreiheit noch Sozialkontakte zulässt und ihren Grundbedürfnissen nicht gerecht wird.
Zur Beendigung der Qualzucht schlägt der Gesetzentwurf vor, die Zucht sowie das Ausstellen und Bewerben von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen, die erstmals in einer Liste definiert werden, zu verbieten. Dieses Verbot muss um ein Handelsverbot erweitert werden. Die Liste gilt es um weitere Qualzuchtmerkmale für landwirtschaftlich genutzte Tiere zu ergänzen, wie beispielsweise bei Mastgeflügel die übermäßige Bemuskelung, die zu erheblichen Bewegungseinschränkungen führt, oder das weggezüchtete Sättigungsgefühl, das Verhaltensstörungen und endlosen Hunger nach sich zieht.
Obwohl das Schwänzekupieren auf EU-Ebene bereits seit 1991 verboten ist, werden Ringelschwänze bei Schweinen in Deutschland aufgrund von Ausnahmeregelungen nach wie vor im Regelfall amputiert. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Kupieren auf ein Drittel des Schwanzes zu reduzieren und gleichzeitig Verordnungsermächtigungen zu erteilen, um weitere Maßnahmen zum Kupierverzicht, zum Platzangebot, zu Sanktionen und zum Import kupierter Ferkel zu ermöglichen. Aus Tierschutzsicht bleibt dieser Ansatz unzureichend. Ein generelles Verbot der Ringelschwanzamputation, verbunden mit einer finanziellen Unterstützung für die notwendigen Haltungsumstellungen, ist dringend erforderlich.
Das Schnabelkürzen bei Geflügel wird im vorliegenden Entwurf nicht behandelt, hier besteht dringender Handlungsbedarf. PROVIEH fordert ein umfassendes Verbot dieser Verstümmelung und parallel dazu einen Systemwechsel in der Putenhaltung, um das gegenseitige Picken und Verletzen bei Platz- und Beschäftigungsmangel zu beenden.“
Weiterer Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich:
- Videoüberwachung Schlachthöfe
- Brandschutz
- Tiertransporte in Drittstaaten
- Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe
PROVIEH steht für Fachgespräche zur Verfügung, um die hier angemerkten Lücken im Gesetzentwurf im Sinne der Tiere zu erläutern.
PROVIEHs ausführliche Stellungnahme können Sie hier lesen.
Darüber hinaus stellen wir weitere Fachinformationen auf PROVIEHs Kampagnenseite „Legalisierte Tierqual beenden!“ zur Verfügung.
Ansprechperson
Anne Hamester
Geschäftsführung
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de
Pressestelle
Ada Brandt
Pressereferentin
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de