Putenhaltung in Deutschland verstößt gegen Tierschutzgesetz

Agrarminister:innen müssen eine gesetzliche Haltungsverordnung für Puten unterstützen

Berlin, 25.04.2023: In einem offenen Brief anlässlich der bevorstehenden Sonder-Agrarministerkonferenz fordert die Tierschutzorganisation PROVIEH die Landwirtschaftsminister:innen der Länder auf, sich für die Etablierung eines tierschutzgerechten gesetzlichen Abschnittes für Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzusetzen. Die derzeitige Putenhaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz und geht mit schweren Tierschutzproblemen einher, unter anderem schmerzhaften Amputationen der Schnabelspitze. Seit Jahrzehnten werden Puten unter den widrigsten Bedingungen gehalten: Es fehlt an tierschutzgerechten gesetzlichen Vorgaben. Die Landwirtschaftsminister:innen tragen die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere. PROVIEH drängt: Die Agrarminister:innen müssen ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht werden und sich hinter die Eckpunkte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellen.

„Puten leiden während ihres kurzen Lebens erheblich unter Platzmangel, Beschäftigungsarmut und Stress, was zu schweren Verhaltensstörungen wie dem gegenseitigen Bepicken führt. Um dies abzumildern, wird den Tieren vorbeugend der Schnabel gekürzt. Dies verstößt jedoch gegen das Tierschutzgesetz und bekämpft lediglich die Symptome der schlechten Haltung“, kritisiert Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei PROVIEH den Status quo. „Um die tierschutzwidrigen Zustände der Putenhaltung endlich einzudämmen, fordert PROVIEH schnellstmöglich eine tiergerechte, gesetzliche Haltungsverordnung für diese Tiere. Puten muss eine unversehrte Haltung entsprechend ihrer Bedürfnisse ermöglicht werden.“

Das gegenseitige Bepicken als haltungsbedingte Verhaltensstörung zeigt laut PROVIEH deutlich, dass die Tiere sich in der jetzigen Haltung unter gravierendem Stress befinden. Die bisher existierende freiwillige Haltungsvorgabe, die Bundeseinheitlichen Eckwerte der Geflügelwirtschaft, löst die Tierschutzprobleme nicht. Die Praxis zeigt, dass eine Haltung der Puten hier den gekürzten Schnabel voraussetzt. Die durch das BMEL vorgelegten Eckpunkte für eine gesetzliche Haltungsverordnung für Puten könnten ein erster Schritt hin zu einer Putenhaltung sein, die nicht länger gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Dafür müssen zwingend die Besatzdichten reduziert sowie Aufbaummöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial geschaffen werden.

PROVIEH fordert zudem eine umfangreiche Unterstützung der Landwirt:innen für den Umbau der Tierhaltung. Solange eine europäische Lösung noch nicht absehbar ist, muss Deutschland seiner Vorreiterrolle in der EU gerecht werden und mit einer starken nationalen Verordnung voran gehen.

Hintergrund:

Ungefähr 30 Millionen Puten werden jährlich in Deutschland geschlachtet. Trotz dieser Anzahl an Tieren gibt es für Puten keine speziellen gesetzlichen Haltungsvorgaben, stattdessen gelten lediglich der allgemeine Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und das Tierschutzgesetz. Zudem hält sich die Branche an eigene sogenannte Bundeseinheitliche Eckwerte. Aus Sicht von PROVIEH ist all dies ungenügend. Die Besatzdichten sind zu hoch und die Tiere können selbst grundlegende Bedürfnisse nicht oder nur sehr eingeschränkt ausleben. Vor diesem Hintergrund schlägt PROVIEH im Rahmen seiner Kampagne eigene Empfehlungen für die Haltungsverordnung vor und fordert im Sinne des Tierschutzes das Mindestniveau der Eckwerte des BMELs keineswegs zu unterschreiten. 

PROVIEHs offener Brief an die Agrarminister:innen

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenseite “Puten jetzt schützen!”. 

Ansprechperson:

Fachreferentin Anja Höhne

Anja Höhne

Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Schwerpunkt Geflügel
Telefon: 0163. 2315846
E-Mail: hoehne@provieh.de

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