2021 – Letztes Jahr des Kükentötens

2021 soll endlich das letzte Jahr des Kükentötens sein. Ein Gesetz dazu wird voraussichtlich am 20. Januar 2021 vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Jährlich sind in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken unerwünscht. Um diese nicht töten zu müssen, will die Geflügelbranche zu allen verfügbaren Methoden greifen. Einige davon sind jedoch aus Tierschutzsicht abzulehnen. Die Geschlechtsbestimmung im Ei bietet aus PROVIEH-Sicht keine umfassende Lösung, sondern festigt ein tierschutzwidriges Geflügelsystem, welches das Problem des Kükentötens nur symptomatisch kaschiert. PROVIEH fordert daher statt der Geschlechtsbestimmung im Ei die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn. Dazu braucht es eine grundlegende Neuausrichtung der Geflügelwirtschaft.

Das Problem des Kükentötens wurde durch die Aufteilung der Hühnerrassen in spezielle Lege- und Masthybride ausgelöst. Die schnell zunehmenden Hybridrassen im Mastbereich machen die langsam wachsenden männlichen Küken der Legelinie überflüssig, weil sich ihre Aufzucht wirtschaftlich nicht lohnt. Bisher wurden sie daher kurz nach dem Schlupf getötet.

Neben dem Kükentöten gibt es noch andere Probleme im Bereich der Legehennen. Durch die hohe Leistung und eine falsche Haltung kann es zu Krankheiten wie Osteoporose, Brustbeinveränderungen und Knochenbrüchen sowie zu Verhaltensstörungen, zum Beispiel Kannibalismus, kommen. Im Masthuhnbereich leiden die Tiere zumeist unter schmerzhaften Fußballenentzündungen und Herz-Kreislauf Problemen.

2019 fällte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig jedoch das Urteil, dass das Leben der männlichen Küken schwerer wiegt als wirtschaftliche Interessen. Die Politik will dem Kükentöten deshalb nun per Gesetz einen Riegel vorschieben und setzt bei der geplanten Gesetzesänderung* vorwiegend auf eine technische Lösung: die Geschlechtsbestimmung im Ei. Hier wird das Geschlecht des Embryos vor dem Schlupf bestimmt und das Ei, im Falle von einem männlichen Tier, vor dem Schlupf entsorgt. Bisher ist dies noch nicht zu einem Zeitpunkt möglich, an dem ein Schmerzempfinden des Embryos ausgeschlossen werden kann. Zudem werden weiterhin die Hochleistungsrassen verwendet. Die größten Bio-Verbände in Deutschland (Demeter, Bioland und Naturland) haben dieser Methode bereits den Rücken gekehrt.
Die Probleme der Hochleistungsrassen können nur mit einer Neuausrichtung der Zuchtziele einhergehen. Aus Tierschutzsicht gibt es nur einen Weg das Kükentöten zu beenden: Die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn. Hier können beide Geschlechter aufgezogen werden. Zwar legen die Weibchen weniger Eier und die Männchen wachsen langsamer als ihre jeweiligen Pendants der Hochleistungslinien, jedoch sind Zweinutzungsrassen agiler, gesünder und langlebiger.

Die Bruderhahnaufzucht kann nur als Übergangslösung bis zur Etablierung des Zweinutzungshuhns angewandt werden. Hier werden die Brüder der Hochleistungslegehennen aufgezogen und geschlachtet. An den gesundheitlichen Problemen der Legehennen ändert dies jedoch nichts.

Einige Lebensmitteleinzelhändler kündigten bereits jetzt an, ihr Schaleneisegment frei vom Kükentöten zu machen. Das begrüßen wir sehr, aber es sollte dann auf der Packung auch sichtbar werden, welche Methode angewendet wird, damit eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierschutz möglich ist.

In verarbeiteten Produkten wie Mayonnaise oder Gebäck können immer noch die üblichen Eier versteckt sein. Hier fehlt nach wie vor eine Kennzeichnungspflicht. Wenn es nicht anders gekennzeichnet ist, können in verarbeiteten Produkten sogar Eier aus Käfighaltungen, auch aus dem Ausland, enthalten sein.

PROVIEH fordert:

  • Eine bundesweite, nachhaltige Lösung zur Beendigung des Kükentötens für alle Legehennenbrüder und die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn.
  • Eine Kennzeichnungspflicht auf Eierkartons, mit welcher Methode das Kükentöten vermieden wurde.
  • Eine Kennzeichnungspflicht für die Haltungsform der Legehennen und das Herkunftsland der Eier auch für verarbeitete Produkte.

Mareike Petersen, 14.01.2021

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