Klöckner will Kükentöten ab 2022 verbieten

das Ziel ist richtig, das Mittel ist falsch

Gemeinsam mit den anderen Mitgliedsorganisationen des Bündnisses für Tierschutzpolitik hat PROVIEH eine Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung verfasst, durch welche die tierschutzwidrige Praxis des Kükentötens endlich abgestellt werden soll.

Berlin 12.10.2020 – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt bei der geplanten Gesetzesänderunghierbei einseitig auf eine technische Lösung: die Geschlechtserkennung im Ei. Doch dadurch werden kaum Verbesserungen im Tierschutz erreicht. Stattdessen wird ein tierschutzwidriges System weiterhin zementiert und das Problem des Kükentötens nur symptomatisch kaschiert: Das Problem des Kükentötens wurde durch die Aufteilung der Hühnerrassen in spezielle Lege- und Masthybride ausgelöst. PROVIEH fordert daher statt der Geschlechtsbestimmung im Ei die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn und als Übergangslösung die Bruderhahnaufzucht. Dazu braucht es eine grundlegende Neuausrichtung der Geflügelwirtschaft.
 
Seit gut fünf Jahren wird der deutschlandweite Ausstieg aus dem Kükentöten bereits von der Bundespolitik angekündigt, anfangs noch vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Im Juni 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die tierschutzwidrige Praxis nur noch vorrübergehend legitimiert und das BMEL sowie die Geflügelbranche so zum Handeln gezwungen. Während die Branche mehrere Alternativen zum Beenden des Kükentötens anwenden will, setzt der von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner veröffentlichte Gesetzesentwurf nur auf eine einzige Lösung: die Geschlechtsbestimmung im Ei. Das Problem grundlegend angehen wollen hingegen beide Parteien nicht. Denn auch mit der geplanten Gesetzesänderung werden die Ursachen nicht beseitigt, die überhaupt erst zum Problem des Kükentötens führten.
 
Dazu Ludwig Krüger, Leiter des Hauptstadtreferats von PROVIEH: „Der Kardinalfehler bei der geplanten Gesetzesänderung liegt darin, dass das Problem der getrennten Zuchtlinien und Hochleistungszuchten nicht angegangen wird. Stattdessen ist das Gesetz einseitig auf eine technische Lösung ausgerichtet und lässt tierschutzkonforme Alternativen gänzlich unberücksichtigt. Es gibt aber schon längst eine viel bessere Alternative, nämlich das Zweinutzungshuhn. Diese Alternative hat zudem über viele Jahrhunderte ihre Praxistauglichkeit schon bewiesen.“
 
Die jetzige Geflügelwirtschaft basiert auf getrennten Zuchtlinien, wobei in der sogenannten „Legelinie“ die Hühner einzig zum Eierlegen gezüchtet werden, aber zu wenig Fleisch für die Mast ansetzen. Das führt dazu, dass die männlichen Küken der Legelinie wirtschaftlich nicht so rentabel wie die für die Mast gezüchteten Masthybriden sind und direkt nach dem Schlupf getötet werden. Darüber hinaus kommt es bei diesen Hochleistungszuchten oftmals zu enormen gesundheitlichen Problemen bei den Tieren. Legehennen leiden oft an Osteoporose, Brustbeinveränderungen und Erkrankungen der Legeorgane, während Masthühner von zucht- und haltungsbedingten Herz-Kreislaufschwächen, Fußballenentzündungen und Beinschwächen betroffen sind.
 
Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei PROVIEH, erklärt: „Die Geschlechtsbestimmung im Ei versucht ein aus dem Ruder gelaufenes Geflügelwirtschaftssystem zu reparieren. Für die Tiere hat der geplante Gesetzesentwurf jedoch keinen wahren Mehrwert. Mit dem Zweinutzungshuhn würden stattdessen sowohl die Gesundheitsprobleme der Hochleistungszuchten als auch das höchst problematische Kükentöten endlich beendet.“

PROVIEH fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung der Geflügelwirtschaft und die flächendeckende Etablierung des Zweinutzungshuhns. Dieses legt sowohl Eier und setzt genügend Fleisch an, wenn auch nicht so viel wie die dafür gezüchteten Hochleistungstiere. Für die Übergangszeit befürwortet PROVIEH zudem die Bruderhahnaufzucht – bei dieser werden zwar vorrübergehend die getrennten Linien fortgeführt, die Brüder der Legehennen aber zumindest nicht mehr sofort nach dem Schlupf getötet.
 
Lesen Sie hier unsere ausführliche Stellungnahme. Das Bündnis für Tierschutzpolitik finden Sie hier.


Ansprechperson

Anja Höhne
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Schwerpunkt Geflügel
Telefon: 0163. 2315846
E-Mail: hoehne@provieh.de

Pressestelle
PROVIEH e.V.
Küterstraße 7-9 | 24103 Kiel
Telefon: 0431-248 28 0
Mail: info@provieh.de

Beitrag teilen