Freihandel und Tierschutz – Freihandel, freier Handel und Freihandelsabkommen:

Welche Folgen haben sie für die Nutztiere?

Eine Welt ohne Handel kann man sich kaum mehr vorstellen: Wein aus Frankreich, Käse aus der Schweiz, die Tomaten aus Italien und Olivenöl aus Griechenland. Das ist Alltagskonsum für die meisten von uns, möglich gemacht durch freie Märkte. Mit Handelsbarrieren ist diese Vielfalt an Lebensmitteln zu außerdem relativ günstigen Preisen nicht möglich. So tragen der freie Binnenmarkt der EU, aber auch Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern maßgeblich zu unseren Einkaufsmöglichkeiten bei. 

Deutschland und vor allem die großen Agrarproduzenten gehören sicherlich zu den Gewinnern von Globalisierung und Freihandel: Deutschland ist mittlerweile weltweit der drittgrößte Exporteur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln. Der Agrarexport ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt den Export offiziell, denn gerade „angesichts stagnierender Märkte im Inland benötigt die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft weiteres Wachstum im weltweiten Export, um ihren Beitrag zu Erhalt und Steigerung von Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland zu leisten“, schreibt das Ministerium auf der eigenen Webseite. Aber was bedeutet das für die Tiere? Deutschland setzt bei Fleisch- und Milchprodukten auf Kostenführerschaft. Die Wettbewerbsfähigkeit wird nicht wie bei Autos durch Qualität sichergestellt, sondern durch möglichst geringe Produktionskosten. Es gilt: um so billiger, desto wettbewerbsfähiger. Diese Kosteneinsparungen können nur durch eine möglichst intensive Tierhaltung erreicht werden. Für die Tiere bedeutet das wenig Platz, denn je mehr Tiere pro Quadratmeter unterkommen, desto günstiger ist die Produktion. So erhält ein 100 Kilogramm schweres Schwein gerade mal 0,75 Quadratmeter Platz gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem sollen die auf Hochleistung gezüchteten Rassen so schnell wie möglich zunehmen, was beispielsweise bei den Masthühnern schmerzhafte. Die hohen Gewichtszunahmen an Brust und Schenkeln führen zu Beinschäden: die Tiere humpeln oder können sich aufgrund der Schmerzen gar nicht mehr fortbewegen. Die Qual der Tiere steht der sogenannten „Wirtschaftlichkeit“ gegenüber. Wenig Platz, schnelle Zunahmen und Hochleistung verringern die Kosten und steigern dadurch Wettbewerbsfähigkeit und Handel – so ist Deutschland Exportweltmeister im Schweinefleisch geworden. 

Der freie Binnenmarkt der EU: Tiere als Waren!

Der „single market“, also der freie Binnenmarkt der EU steht mit seinen vier Freiheiten für einen freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Obwohl die EU Tiere im Jahre 1997 als fühlende und empfindsame Wesen anerkannt hat, werden Tiere und ihre Produkte im Warenverkehr als Güter behandelt. Bei den Ferkeln wurde kürzlich noch einmal sehr deutlich, dass der freie Binnenmarkt so auch höhere Tierschutzstandards verhindern kann: Eigentlich sollte das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 gelten. So wurde es bereits vor fünf Jahren vom Bundestag beschlossen. Nun haben Bauernverband und Schlachtindustrie durch fleißige Lobbyarbeit erwirkt, dass Deutschlands Ferkel noch weitere zwei Jahre ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Das Hauptargument der Lobbyisten bezog sich auf den freien Binnenmarkt der EU: „Wenn wir in Deutschland nun den Standard anheben und die Ferkel mit Betäubung kastrieren, sind wir nicht mehr wettbewerbsfähig und importieren stattdessen die billigeren Ferkel aus dem Ausland, vor allem aus Dänemark.“ 

Zwar war die Argumentation im Falle der Ferkel falsch – das Thünen-Institut hat errechnet, dass die Alternativen zur betäubungslosen Kastration keine Kostennachteile mit sich bringen – dennoch hat sich das Argument durchgesetzt, da wir uns nicht vor etwaigen „Billigimporten“ aus Dänemark schützen können. So bewirkt zumindest im Fall der Ferkelkastration der freie Binnenmarkt ein Standard-Dumping nach unten, denn auch die Finnen wollen sich nach der Entscheidung Deutschlands mit einem Verbot der betäubungslosen Kastration noch ein wenig Zeit lassen. 

Dabei geht es auch anders: Kalifornien zum Beispiel hat im Jahr 2018 nicht nur im eigenen Land die Käfighaltung von Legehennen verboten – sondern auch ein Importverbot von Eiern, die in Käfighaltung produziert wurden, erlassen. Und das gilt nicht nur für Länder außerhalb der USA, sondern auch für alle anderen 49 Mitgliedsstaaten. Schade, dass so ein Importverbot von tierschutzwidrigen Produkten innerhalb der EU nicht möglich ist. So hat Großbritannienim eigenen Land die Produktion von Stopfleber zwar verboten. Allerdings konnte das Land bisher kein Importverbot von Stopfleber aus Frankreich erheben – aufgrund des freien Warenverkehrs, der in der EU als heilig gilt. Erst nach dem Austritt aus der Wirtschaftsunion könnte Großbritannien ein Importverbot für Stopfleber erheben. So hat der Brexit vielleicht wenigstens etwas Positives für die Gänse!

Globaler Handel: Schützt die Welthandelsorganisation die Tiere? 

Innerhalb der EU ist es schwierig, sich vor den Importen aus anderen Mitgliedsstaaten mit niedrigeren Tierschutzstandards zu schützen. Für globale Welthandelsfragen ist die Welthandelsorganisation (WTO) zuständig. 2009 gab es einen Präzedenzfall in Sachen Tierschutz: Die EU verbot den Import von Robbenerzeugnissen, da die qualvolle Robbenjagd nicht mit den moralischen Werten der EU vereinbar ist. Daraufhin klagten Kanada und Norwegen vor der WTO wegen unlauteren Wettbewerbsbedingungen gegen den Importstopp. Jedoch ohne Erfolg: Die endgültige Entscheidung der WTO fiel im Jahr 2014 und war von historischer Bedeutung: Die EU bekam Recht! Es war der erste Fall der weltweiten Handelsgeschichte, bei dem der Schutz der Tiere als hohes moralisches Gut als Rechtfertigung für ein Importverbot akzeptiert wurde. 

Es besteht also Hoffnung, dass der globale Handel durch Tierschutz als schützenswerte Handelsbarriere begrenzt werden kann. Leider sieht das jedoch bei sogenannten Freihandelsabkommen anders aus.

Freihandelsabkommen: Agraröffnung im Sinne der Tiere?

Grundsätzlich gilt: Wenn Freihandelsabkommen zwischen zwei Staaten mit sehr unterschiedlichen Tierschutzstandards abgeschlossen werden gibt es zwei Möglichkeiten: Läuft es positiv für den Tierschutz, werden die Standards nach oben harmonisiert, was bedeutet, dass das Land mit den niedrigeren Standards die schärfere Gesetzgebung des Handelspartners implementieren muss, um die Produkte auch exportieren zu dürfen. Jedoch ist meist leider das Gegenteil der Fall: Die Öffnung, beziehungsweise das Absenken der Zölle, wird ohne eine Vereinbarung auf Tierschutzstandards beschlossen. Nun stehen Landwirte mit höheren Standards (und folglich höheren Kosten) Landwirte mit niedrigeren Standards gegenüber. Der verstärkte Wettbewerb erzeugt einen Preisdruck, der Betriebe mit höheren Produktionskosten aus dem Markt drängen kann. 

Was ist eigentlich mit TTIP und CETA?

Großen Bekanntheitsgrad erreichten vor einiger Zeit die beiden Freihandelsabkommen TTIP (EU-USA) und CETA (EU-Kanada). Während TTIP wegen Verhandlungsschwierigkeiten erst einmal auf Eis gelegt wurde, hat die EU-Kommission das Abkommen mit Kanada imJahr 2017 ohne Aufruhr oder viel Medienecho doch noch unterzeichnet. Damit ist CETA am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Zwar müssen die nationalen Parlamente zu strittigen Punkten noch zustimmen, aber die meisten Bestimmungen gelten schon heute. So schaffte Kanada die Zölle auf 98 Prozent aller zwischen der EU und Kanada gehandelten Waren bereits ab. Das Schutzsystem für die kanadischen Milch- und Geflügelbauern wurde damit bereits aufgeweicht. Aber auch für die europäischen Erzeuger ergibt sich natürlich ein erhöhter Wettbewerbs- und Preisdruck. Die Gefahr besteht, dass zuerst beim Tierschutz gespart wird, um diesem Preisdruck standzuhalten.

JEFTA: Das größte Freihandelsabkommen weltweit

CETA ist jedoch vom Volumen eher „Pillepalle“ im Vergleich gegen das kürzlich abgeschlossene Abkommen mit Japan. Im Dezember 2018 hat die EU das größte Handelsabkommen ihrer Geschichte unterzeichnet. 630 Millionen Menschen sind von dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, genannt JEFTA, betroffen. Es trat am 1. Februar 2019 in Kraft und bescherte den europäischen Landwirten zollfreie Märkte für Milch- und Fleischprodukte sowie für Weinerzeugnisse und Spirituosen. Japan war 2017 mit einem Handelsvolumen von rund 129 Milliarden Euro der sechstgrößte Handelspartner der EU – nach den USA, China, der Schweiz, Russland und der Türkei. 

Gerade der Agrarsektor war lange ein strittiges Thema: Während die europäische Molkerei- und Schlachtindustrie für ihre Exportprodukte eine möglichst starke Marktöffnung in Japan einforderten, haben sich die Landwirte in Japan gegen JEFTA ausgesprochen. Sie fürchten, dass die größere Menge von Agrarimporten ihre lokalen Märkte beschädigen wird und dadurch ihre Erzeugerpreise stärker unter Druck geraten. 

Gleiches gilt auch wieder für die europäischen Landwirte. Japan ist der fünftgrößte Eierproduzent der Erde – jedoch werden 90 Prozent der Eier in Käfighaltung produziert. Japan hat die schwächsten Tierschutzstandards der G7-Länder – die Marktöffnung birgt also die große Gefahr, dass die EU Produkte mit schlechteren Standards importiert. Das Abkommen behandelt den Tierschutz nur am Rande und die enthaltenen Bestimmungen zum Tierschutz sind schwach. Es gibt nur eine Absichtserklärung, das Verständnis der Vertragsparteien über ihre jeweiligen Gesetze und Vorschriften zu verbessern – was keinerlei konkrete Verbesserung des Tierschutzes bedeutet.

Auf beiden Seiten wird durch den verstärkten Wettbwerb wieder vermehrt gelten: „Wachse oder weiche“ – und das auf dem Rücken der Tiere, die im internationalen Handel einfach nur als Produktionsgut gelten, das so günstig wie möglich produziert werden soll. 

Fazit:

Während der Freihandel zwar Wachstum und Arbeitspätze schaffen kann, sind die damit verbundenen Risiken für kleine landwirtschaftliche Betrieben und vor allem für die „Nutz“tiere sehr groß. Höhere Tierschutzstandards werden durch Kostendruck und verstärkten Wettbewerb untergraben. 

Jedes Land – ob als Mitgliedsstaat einer Freihandelszone wie der Europäischen Union oder als Handelspartner eines Freihandelsabkommen – sollte die eigenen Tierschutzstandards schützen und ein Importverbot auf Produkte mit niedrigeren Standards auferlegen dürfen. Dafür sollte die Europäische Union faire Regeln für den freien Binnenmarkt innerhalb ihrer Mitgliedstaaten aufstellen, die den ethischen und moralischen Bedenken gerecht werden und die nationale Tierschutzpolitik nicht untergraben Freihandelsabkommen wiederum sollten nur mit stringenten Bedingungen vereinbart werden. Die Eurogroup for Animals kämpft auf EU-Ebene für eine solche „bedingte Öffnung“, bei der alle Standards des Handelspartners anerkannt und für den Handel mit entsprechenden Produkten auch eingehalten werden. Dies könnte eine enorme positive Wirkung entfalten und dafür sorgen, dass Tierschutzstandards weltweit verstärkt werden.

Jasmin Zöllmer

Bestehende Freihandelsabkommen Übersicht:
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Markt-Handel-Export/_Texte/UebersichtStandDerVerhandlungen.html

Dieser Artikel ist imPROVIEH Magazin „respektiere leben.“, Ausgabe 01-2019 von PROVIEH erschienen.

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