Update: Bundestag befasst sich mit Videoüberwachung in Schlachthöfen
Berlin, 10.07.2026: Donnerstagabend fand im Bundestag die erste Lesung zum Gesetzentwurf, der die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen soll, statt. Damit wird der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren gegangen.
Der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, begrüßte grundsätzlich den Entwurf und sieht mit der Einführung der Videoüberwachung auch eine Möglichkeit, die Veterinärbehörden zu entlasten. Er sieht aber auch noch Verbesserungsmöglichkeiten was die Eingrenzung zur verpflichtenden Videoüberwachung auf bestimmte Betriebe und die Speicherfristen der Aufnahmen betrifft. Damit greift er einen wichtigen Kritikpunkt auf, den PROVIEH auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgeführt hatte. Es ist nicht vertretbar, dass das Gesetz erst bei Betrieben greifen soll, die jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Das Tierschutzgesetz schützt jedes Tier und das muss auch hier umgesetzt werden.
Schärfere Worte wählte Dr. Zoe Mayer von Bündnis 90/Die Grünen, die mithilfe zahlreicher Aufdeckungen aus Schlachthöfen verdeutlichte, dass es sich bei den Missständen um keine Einzelfälle handelt. Daher seien die Ausnahmen für kleinere Betriebe nicht tolerierbar. Sie stellte außerdem die Frage, wer die Aufnahmen sichten soll, wenn die Veterinärbehörden bereits jetzt überlastet sind. Diese Problematik sehen wir auch und haben daher in unserer Stellungnahme eine gezielte Personalaufstockung in den Veterinärbehörden gefordert. Nur so kann eine flächendeckende Sichtung der Aufnahmen gewährleistet werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer verweist in seiner Rede lediglich darauf, dass die Videoüberwachung überall dort kommt, wo es angemessen und verhältnismäßig ist. Übernahme von Verantwortung für alle geschlachteten Tiere sieht anders aus.
Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Sitzung an die Ausschüsse überwiesen. Anhand der Redebeiträge wird deutlich, dass noch Diskussionsbedarf besteht und Überarbeitungen des Entwurfs angestrebt werden. Dies entspricht auch PROVIEHs Einschätzung. Neben den bereits erwähnten Punkten fordern wir in unserer Stellungnahme daher auch wirksame Sanktionen bei Manipulationen von Aufzeichnungen. PROVIEH wird sich weiter in die politische Debatte einbringen und unsere Bewertung in entsprechenden Gesprächen anbringen.
Sophie-Madlin Langner
Weitere Informationen
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