Bundestagsabstimmung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen und zur Verschiebung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Pressemitteilung
Berlin, 04. November 2026 – Morgen entscheidet der Deutsche Bundestag in abschließender Lesung über das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ und damit über die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtstätten. Der Nutztierschutzverband PROVIEH e.V. begrüßt die Einführung dieses Kontrollinstruments als längst überfälligen Meilenstein, warnt jedoch vor erheblichen Tierschutz-Schwachstellen des aktuellen Gesetzentwurfs.
„Die Videoüberwachung kann Transparenz schaffen – aber dies ist nur umfassend möglich, wenn sie für alle Schlachtstätten gilt und das Videomaterial ausgewertet wird. Denn jedes einzelne Tier verdient denselben Schutz, völlig unabhängig von der Betriebsgröße. Parallel dazu müssen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen in den Überwachungsbehörden geschaffen werden, damit das umfangreiche Videomaterial ausgewertet werden kann und gleichzeitig genügend Kapazitäten für Vor-Ort-Kontrollen erhalten bleiben.“, erläutert Kathrin Kofent, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH e.V..
Wie dringend eine effektive, lückenlose Kontrolle und das Verbot der CO2-Betäubung ist, unterstreicht erneut ein Schlachthof-Skandal im schleswig-holsteinischen Kellinghusen (R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH, Teil der Tönnies-Unternehmensgruppe). Im Oktober 2026 veröffentlichte, geheime Videoaufnahmen dokumentierten, wie Schweine unter der CO₂-Betäubung panisch nach Luft schnappten und zu fliehen versuchten, Tiere beim Zutrieb mehrfach geschlagen wurden und ihnen in nachweislich zwei Fällen vor der Entblutung Gliedmaßen abgeschnitten wurden. Die zuständige Veterinärbehörde des Kreises Steinburg bestätigte tierschutzrechtliche Verstöße nachfolgend offiziell.
Dieser Vorfall wird von den Verantwortlichen als Einzelfall menschlichen Versagens dargestellt. Allerdings schließt er an eine jahrelange Serie von häufig investigativ von Tierschützer:innen aufgedeckten Tierschutzverstößen in deutschen Schlachtbetrieben an, die insbesondere das gewaltsame Treiben der Tiere sowie Fehlbetäubungen betreffen. Wie eine offizielle Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 17/10021) verdeutlicht, versagt bei einer hohen Anzahl aller Schlachtungen die Betäubung. Das führt vermutlich millionenfach zu unvorstellbaren Qualen – bis hin zu Fällen, in denen Tiere den Schlachtprozess bei vollem Bewusstsein erleben.
Für ein schlagkräftiges, wirkungsvolles Kontrollinstrument fordert PROVIEH folgende konkrete Nachbesserungen am Gesetzentwurf:
1. Gleicher Standard für alle Betriebe (Video-Pflicht ohne Ausnahmen): Die geplante Ausnahme für kleinere Betriebe muss ersatzlos gestrichen werden.
2. Lückenlose Überwachung aller tierschutzrelevanten Bereiche: Die gesetzlichen Vorgaben (§ 4d Abs. 3 Ref-E) müssen präzisiert werden, um alle kritischen Prozessschritte – inklusive des Eingeweidebands – durchgängig zu erfassen. Zudem fordern wir verbindliche technische Mindeststandards (Auflösung von mindestens 1080p, Lichtempfindlichkeit von maximal 0,005 Lux), um auswertbares Bildmaterial zu garantieren.
3. Verlängerung der Speicherdauer auf 90 Tage und Personalaufstockung: Die im Entwurf vorgesehenen 30 Tage reichen nicht aus, um systematische Verstöße effektiv aufzudecken und behördlich aufzuarbeiten. Die Speicherfrist für die Aufnahmen muss auf 90 Tage verdreifacht werden. Parallel muss das Personal zur Auswertung und Beibehaltung/Ausbau der Vor-Ort-Kontrollen aufgestockt werden.
4. Kürzung der Übergangsfrist auf 6 Monate: Angesichts des täglichen Tierleids in deutschen Schlachthöfen ist die aktuelle Übergangsfrist von 15 Monaten viel zu lang. Jeder weitere Monat ohne funktionierende Kontrolle bedeutet eine Fortdauer möglicher illegaler Praktiken. Die Pflicht zur Videoüberwachung muss bereits 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vollumfänglich greifen.
5. Wirksame Sanktionen bei Manipulation und Systemausfällen: Die vorsätzliche Löschung oder Manipulation von Videoaufzeichnungen darf nicht bloß als einfache Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Sie muss als Straftatbestandverankert werden. Bei technischen Störungen fordern wir eine strikte 24-Stunden-Meldepflicht, um Kontrolllücken und bewusste Umgehungen zu verhindern.
Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
In der gleichen Bundestagssitzung soll der verschobene Start der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung beschlossen werden. Aufgrund notwendiger Änderungen im aktuellen Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, die durch die Rückmeldung der EU-Kommission entstanden, kann die ursprüngliche Frist erneut nicht eingehalten werden.
„Die gewonnene Zeit muss konsequent genutzt werden, um die Tierhaltungskennzeichnung im Sinne der Tiere weiterzuentwickeln und verbindliche Verbesserungen der Haltungsbedingungen für alle Tierarten sicherzustellen. Aus Aufschub muss Fortschritt werden.“, stellt Sophie-Madlin Langner, Fachreferentin bei PROVIEH klar.
- Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren
- Pressemitteilung zur CO2-Betäubung und Tierschutzverstößen in Kellinghusen
Pressekontakte
Sophie-Madlin Langner
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Hauptstadtbüro
Telefon: 0431. 2482824
Mail: langner@provieh.de
Kathrin Kofent
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Bundesgeschäftsstelle
Telefon: 0431. 2482805
Mail: kofent@provieh.de