Staatliche Tierhaltungskennzeichnung erneut verschoben
16. Januar 2026 – Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung wird erneut verschoben. Der Bundestag hat gestern das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken tritt die Kennzeichnung nun erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die Tierhaltungskennzeichnung soll Verbraucher:innen darüber informieren, unter welchen Bedingungen „Nutztiere“ gehalten wurden. PROVIEH setzt sich seit vielen Jahren für eine verpflichtende, verständliche und umfassende Kennzeichnung ein, die über freiwillige Label hinausgeht und echte Transparenz schafft. Wir bewerten diese erneute Verschiebung mit großer Sorge: Die längst überfällige Transparenz für Verbraucher:innen wird weiter verzögert und es droht, dass die Chance auf eine tierschutzwirksame Kennzeichnung weiter verwässert wird.
Bisher erfasst die Kennzeichnung nur einen kleinen Teil tierischer Produkte und berücksichtigt wichtige Tierschutzaspekte – wie Tiergesundheit oder Haltungsbedingungen vor der Mast – nur unzureichend. PROVIEH fordert, die zusätzliche Zeit konsequent zu nutzen, um die Tierhaltungskennzeichnung tierschutzgerecht weiterzuentwickeln und die bestehenden Schwächen des Gesetzes zu beheben: Es gilt, sie auf alle tierischen Produkte auszuweiten und klare, nachvollziehbare Kriterien festzulegen. Nur so kann die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ihrem Anspruch gerecht werden, Orientierung zu bieten und den dringend notwendigen Umbau der Tierhaltung wirksam zu unterstützen.
Christina Mietrach
Weiterführende Informationen:
Tierhaltungs-Kennzeichengesetz – Systematische Verschleppung statt Reform? (PROVIEH | 19.12.2026)
2./3. Lesung im Bundestag: Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben (Bundestag | 15.01.2026)