LASSEN SIE DIE SCHWEINE NICHT IM STICH!
APPELL AN DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Das Land Berlin hat im Jahr 2019 einen extrem wichtigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es geht darum zu überprüfen, ob das grausame System der Schweinehaltung verfassungskonform ist. Doch jetzt, kurz vor dem Urteil, gibt es im aktuellen schwarz-rot geführten Senat Überlegungen, den Antrag wieder zurückzunehmen. Damit droht die Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht und die Schweine würden unverändert weiter leiden.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, dies zu verhindern: Wenn ein großes »öffentliches Interesse« besteht, kann das Gericht dennoch über den Antrag entscheiden. Sechs Tierschutzorganisationen – darunter Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz – richten daher den Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts, dass das Gericht über den Antrag auch dann entscheiden soll, wenn das Land Berlin seinen Antrag zurücknimmt.
Apell an das Bundesverfassungsgericht: Lassen Sie die Schweine nicht im Stich! Stellen Sie das Verfahren nicht ein!
Bitte unterzeichnen Sie jetzt die Petition und machen Sie dem Präsidenten des Gerichts mit Ihrer Unterschrift deutlich, wie groß das „öffentliche Interesse“ am Schicksal der Schweine ist!
Weitere Informationen auch in unserer Pressemitteilung Berliner Senat setzt Tierschutz aufs Spiel.
Ansprechperson
Andreas Schenk
Hauptstadtreferent
Telefon: 0163. 231 58 21
Mail: schenk@provieh.de