PROVIEH fordert Ende der Qualzucht in der Nutztierhaltung: Legalisierte Tierqual beenden

Pressemitteilung

Überarbeitung des Tierschutzgesetzes jetzt: 700 Millionen Nutztiere vor strukturellem Leid durch Hochleistungszucht schützen!

Berlin, 29.09.2023: Die Bundesregierung befindet sich aktuell in der wichtigen Phase der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Dies begrüßt die Nutztierschutzorganisation PROVIEH außerordentlich. Um essenzielle Verbesserungen in der Nutztierhaltung zu erwirken, muss das Ende der Qualzucht in den Gesetzgebungsbemühungen jedoch einen zentralen Platz einnehmen. Der Großteil der 700 Millionen jährlich in Deutschland gehaltenen Nutztiere ist von Qualzucht betroffen und durch die entstehenden körperlichen Gebrechen täglichem Leid ausgesetzt. PROVIEH fordert die Beendigung der Qualzucht mittels klarer und praktikabler Qualzuchtmerkmale zur Identifizierung und Beendigung solcher Praktiken.

„Fast alle Nutztiere leiden unter den Folgen der Hochleistungszucht, die zu enormen körperlichen Gebrechen führt. Ein Beispiel ist die Zucht von Sauen, die mehr Ferkel gebären müssen, als sie Zitzen und Ressourcen zum Säugen haben. Diese züchterische Steigerung der Ferkelanzahl führt zur enormen Belastung der Sauen, die unter Abmagerung, Stoffwechselstörungen und Schwergeburten leiden. Gleichzeitig leiden einzelne Jungtiere an einer Unterversorgung, da nicht alle Ferkel ausreichend mit Milch versorgt werden können“, beleuchtet Anne Hamester, Leiterin der Facharbeit und Politik bei PROVIEH ein konkretes Beispiel. „Kranke und fehlversorgte Tiere durch Hochleistungszucht – damit muss Schluss sein!“

Auch Masthühner leiden infolge der übertriebenen Hochleistungszucht unter Herz-Kreislauf-Versagen und können sich aufgrund des enormen Wachstums am Ende der 42-tägigen Mast kaum noch bewegen. Legehennen und Milchkühe sind durch die enorme Eier- und Milchproduktion genauso davon betroffen und zeigen dauerhafte Eileiter- und Euterentzündungen.

PROVIEH fordert eine umfassende Gesetzgebung zur Beendigung der Qualzucht. Diese muss eindeutige Qualzuchtmerkmale und Haltungs‐, Handels‐, Ausstellungs‐ sowie Bewerbungsverbote von Tieren beinhalten, die unter Qualzuchtmerkmalen leiden. Zwar ist Qualzucht nach dem Tierschutzgesetz bereits verboten, doch was genau unter Qualzucht zu verstehen ist, bleibt bisher Auslegungssache. Diese Gesetzeslücke muss jetzt durch die Bundesregierung geschlossen werden: Legalisierte Tierqual beenden!

Weitere Informationen zu den Forderungen von PROVIEH im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes finden Sie auf hier: „Legalisierte Tierqual beenden!„.

Ansprechperson

Anne Hamester
Leitung Fach und Politik
Telefon: 0157. 519 573 41
Mail: hamester@provieh.de

Pressestelle

Ada Brandt 
Pressereferentin 
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de

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