Puten jetzt schützen: 

PROVIEH fordert tierschutzgerechte Haltungsverordnung für Puten! 

Berlin, 07.11.2022: Bereits vor Monaten versprach Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Aufnahme von Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und dieses Vorhaben ist ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert. Die politische Umsetzung läuft aktuell, auch PROVIEH bringt sich in diesen dringend notwendigen Prozess ein. Denn bisher gibt es für diese Tiere keine speziellen gesetzlichen Mindeststandards. Daher leiden tagtäglich Millionen Puten unter unzureichenden Haltungsbedingungen und daraus resultierenden Erkrankungen und Verhaltensstörungen wie dem Federpicken. Um die Folgen abzumildern, werden Puten nach wie vor die Schnabelspitzen entfernt. PROVIEH fordert seit Jahren eine tierschutzgerechte, gesetzliche Haltungsverordnung für Puten, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert.  

„Dass im Jahr 2022 Tieren immer noch Körperteile amputiert werden, um sie so an eine tierschutzwidrige Haltung anzupassen, anstatt die Haltungsumwelt an die Tiere, ist skandalös. Der Eingriff des Schnabelkürzens ist für Puten mit starken Schmerzen und langanhaltenden Beeinträchtigungen verbunden und muss daher schnellstmöglich der Vergangenheit angehören”, sagt Mareike Petersen, Fachreferentin für Geflügel bei PROVIEH. „Puten brauchen jetzt unseren Schutz!” 

Obwohl 2021 in Deutschland über 33 Millionen Puten geschlachtet wurden, gibt es bisher keine speziellen gesetzlichen Mindestanforderungen für die Haltung dieser Tiere. Stattdessen hat sich die Branche die sogenannten “Bundeseinheitlichen Eckwerte” selbst auferlegt, die jedoch aus Tierschutzsicht völlig unzureichend sind. Es müssen schnellstmöglich verbindlich gesetzliche Haltungsstandards für Puten in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung integriert werden, die auf das Wohlbefinden der Tiere ausgerichtet sind. Die aktuellen Gruppengrößen und Besatzdichten müssen drastisch verringert werden, damit die Tiere Platz zur Ausübung arteigener Verhaltensweisen haben. Darüber hinaus brauchen Puten eine abwechslungsreiche Haltungsumwelt, Beschäftigungsmaterial, erhöhte Ebenen und einen ausgestalteten Auslauf. Die reine Stallhaltung ist nicht tiergerecht.

Aus Sicht von PROVIEH wäre die Übernahme der Bundeseinheitlichen Eckwerte in den Gesetzestext ein folgenschwerer Fehler. Eine tierschutzgerechte und zukunftsfähige Haltungsverordnung muss deutlich darüber hinaus gehen und sich an den Bedürfnissen von Puten orientieren.  Die aus Tierschutzsicht notwendigen Forderungen an eine Verordnung finden Sie im Positionspapier von PROVIEH. Den politischen Prozess wird die Tierschutzorganisation weiterhin intensiv begleiten.  
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kampagnenwebseite „Puten jetzt schützen!“.

Ansprechperson

Anja Höhne
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft, Schwerpunkt Geflügel
Telefon: 0163. 2315846
E-Mail: hoehne@provieh.de

Pressestelle
Ada Brandt
Pressereferentin 
Telefon: 0178. 100 53 91
Mail: pressereferat@provieh.de

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