Die Richtung stimmt: BMEL erschwert Lebendtierexporte 

Langjähriges Engagement von PROVIEH zeigt endlich politische Wirkung 

Berlin, 01.11.2022: Nach jahrelangen Bemühungen PROVIEHs für ein Ende der Lebendtierexporte ist nun ein wichtiger Meilenstein erreicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat letzten Freitag bekanntgegeben, dass Tiertransporte aus Deutschland in Zukunft deutlich erschwert und die meisten bilateralen Veterinärbescheinigungen für Zuchttiere zurückgezogen werden. Diese hatten bisher den Handel lebender Tiere mit verschiedenen Staaten vereinfacht. Der Bundeslandwirtschaftsminister spricht sich zudem grundsätzlich gegen den Export von lebenden Tieren aus. PROVIEH begrüßt das Zurückziehen der Bescheinigungen als ersten wichtigen politischen Schritt hin zu einem vollständigen nationalen Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten.  

„Bereits seit vielen Jahren kämpft PROVIEH für das Ende der qualvollen Lebendtierexporte. Ein erster wichtiger Schritt für Deutschland ist nun getan. Danke, Cem Özdemir!“, würdigt Patrick Müller, Hauptstadtreferent von PROVIEH, das bisher Erreichte. „Weiterhin bleibt aber ein vollständiges nationales Transportverbot in Drittstaaten unbedingt notwendig, damit die Tiere nicht mehr unter tierschutzwidrigen Bedingungen bei den Transporten in alle Welt leiden müssen.“

Nach vielen offenen Briefen, direkten Gesprächen mit der Staatssekretärin und dem zuständigen Abteilungsleiter, Demonstrationen und Aktionen vor dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat der Druck durch PROVIEH und viele weitere beteiligte Organisationen nun einen ersten Erfolg erwirkt. Die Veterinärbescheinigungen regelten bisher die Voraussetzungen für einen Export zwischen Deutschland und den jeweiligen Zielländern. So waren die Bedingungen für alle Handelsbeteiligten einheitlich geregelt. Dieser Vorteil der vereinfachten Durchführung von Lebendtierexporten entfällt nun mit dem Zurückziehen der Bescheinigungen ab Juli 2023.

Für die Tiere ändert sich ab Juli 2023 vermutlich zunächst nichts. Denn zum einen werden nicht alle Bescheinigungen zurückgezogen, sondern für die Beitrittsländer der EU bleiben sie bestehen. Zum anderen gab es mit einigen Ländern wie beispielsweise Usbekistan in der Vergangenheit keine Abkommen. In diese Länder wurden jedoch auch in der Vergangenheit Tiere transportiert. Eine Veterinärbescheinigung ist für den Transport demnach nicht zwingend notwendig. Das heißt, auch weiterhin dürfen Tiere auf grausame Exporte geschickt werden, begleitet von Hunger, Durst, Angst, Stress und mangelhafter Versorgung. Trotzdem ist das Aufkündigen der bilateralen Verträge ein erster richtiger Schritt auf politischer Ebene hin zu einem vollständigen Verbot der Lebendtierexporte.  
 
Deutschland, als starker Staat der EU, muss nun unbedingt weiter vorangehen und national ein vollständiges Exportverbot für lebende Tiere umsetzen. Dies ist über eine Verbotsverordnung nach § 12 problemlos möglich, argumentieren gleich mehrere juristische Fachgutachten – zuletzt sogar eines des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Das Exportverbot ist dringend nötig und es ist möglich: PROVIEH wird sich für die Umsetzung weiterhin einsetzen!  
 
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Kampagnenseite „Stoppt Lebendtierexporte!„.

Pressestelle
Ada Brandt
Pressereferentin 
Telefon: 0178. 100 53 91
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