„Sportgerät Pferd“

Was muss sich dringend ändern?

„Nicht länger als drei Meter, maximal zwei Kilogramm schwer.“ Mit solch einer Stange dürfen Springpferde in Deutschland über dem Sprung an den Beinen „touchiert“ werden. Anerkannte Trainingsmethode oder erlaubte Tierquälerei? Wo ist die Grenze und wie sieht es derzeit im Springsport aus? PROVIEH schaut aus aktuellem Anlass einmal genauer hin: Videoaufnahmen zeigen ein Pferd, dass während des Sprunges über ein Hindernis mit einer Stange an den Vorderbeinen geschlagen oder wie noch zu klären ist „nur“ zulässig touchiert wurde. RTL extra stellte diese Aufnahmen jetzt der Öffentlichkeit vor und schob damit erneut eine Diskussion um den modernen Pferdesport an.   

Nach den Skandalen um Annika Schleu im sogenannten “modernen Fünfkampf” bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr kocht ein weiterer Skandal im Bereich des Pferdesportes hoch. Dieses Mal rund um den prominenten Springreiter Ludger Beerbaum: Auf seinem Hof wurde die oben genannte Szene heimlich gefilmt und dann bei RTL extra ausgestrahlt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), ebenso wie der Weltverband des Pferdesports FEI bekunden dringenden Klärungsbedarf.  

Hintergrund  

Zur Steigerung der sportlichen Leistungen des Pferdes wurden bereits zu Beginn des Springsports als Disziplin Ende des 19. Jahrhunderts (auch) in aller Öffentlichkeit unterschiedliche Methoden eingesetzt. Es gab zum Beispiel über einen Federmechanismus hochschnellende Stangen und andere Hilfsmittel, mit denen die Pferde an den Beinen geschlagen wurden. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurden strengere Kontrollen und Reglements eingeführt, die diese öffentliche Tierquälerei eindämmten. Allerdings ging diese Praxis im Verborgenen der heimischen Ställe weiter. So geriet 1992 mit Paul Schockemöhle ein anderer bekannter Springreiter massiv in die Kritik, da er bei seinen Pferden im Training eine ähnliche Methode, dass sogenannte „Barren“ der Beine, einsetzte. Dies bedeutetet, dass Pferden über dem Hindernis mit einer schweren Eisen- oder Holzstange durch gezielte Schläge gegen die Gliedmaßen Schmerzen zugefügt wurden, um sie zu konditionieren kraftvoller abzuspringen. Die traumatisierten Pferde verknüpfen hierbei zukünftig (wobei dieser Vorgang regelmäßig wiederholt wurde/wird) die Stange mit Schmerzen und somit werden sie über die Angst zu höheren Leistungen gezwungen. Es ging ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit.   

Damals reagierte die FN, indem sie offiziell das “Barren” der Pferde verbot. Stattdessen wurde eine zulässige Form dieser „Trainingsmethode“ festlegt und dafür der Begriff des „Touchierens“ eingeführt. In ihren Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 2, Ausbildung für Fortgeschrittene, FN-Verlag heißt es:  

„Beim Touchieren handelt es sich um ein fachgerechtes Sensibilisieren des Pferdes durch gezieltes Berühren der Pferdebeine im Sprungablauf.“ 

Weiter wurde dazu Folgendes erläutert: 

„Wird die Touchierstange gehalten, darf dies nur von sehr erfahrenen, routinierten Pferdefachleuten durchgeführt werden, die über genügend Gefühl, Sensibilität und Erfahrung verfügen… 

Die Touchierstange darf ein maximales Gewicht von 2.000 g bei 3 m Länge haben. Die Beschaffenheit der Stange muß rund sein, mit glatter Oberfläche aus nicht splitterndem Material. Sie darf jedoch nicht aus Metall sein.“ 

Zum Praktizieren des Touchierens kann man in den Richtlinien weiterhin lesen: „Dazu wird, wenn die o.g. Voraussetzungen gegeben sind, über ein niedriges Hindernis gesprungen. Das Anheben der Stange muß aus der Höhe der oberen Hindernisstange erfolgen. Der „touchierende Ausbilder“ hält die Touchierstange so, daß entweder die Vorderbeine oder die Hinterbeine im Sprungablauf berührt werden. Dabei muß das Touchieren in der ersten Hälfte des Sprungablaufs erfolgen bzw. im höchsten Punkt der Flugbahn. Ein Kontakt zwischen Stange und Pferdebeinen in der zweiten Hälfte der Flugbahn sollte auf alle Fälle vermieden werden, da sonst die Stange entgegen der Bewegungsrichtung des Pferdes wirkt und die Stoßkräfte entsprechend höher werden.“ 

PROVIEH stellt sich die Frage, wer das „regelkonforme Touchieren“ kontrolliert – und wo die Grenze zum rechtswidrigen “Barren” ist?  

Trainingsmethode oder Tierquälerei? 

Die FN hat nun das gesamte Videomaterial von RTL angefordert, um dieses auswerten zu können. Ludger Beerbaum streitet die Vorwürfe der Tierquälerei unterdessen ab und hat rechtliche Schritte gegen den Fernsehsender angekündigt. 

Uns Tierschützer:innen stimmt dies alles mehr als nachdenklich. Anzunehmen ist, dass unzählige Trainer:innen und Springreiter:innen Pferde „touchieren“ und mit weiteren bedenklichen Methoden und Hilfsmitteln tierschutzrelevant zu Höchstleistungen treiben – insbesondere im Profisport, wo es um Millionen an Preisgeldern gehen kann.  

Tausendfaches Tierleid für Geld, Macht und Ruhm in allen Sparten des Pferdesportes gibt es dabei nicht nur auf öffentlichen Turnierveranstaltungen. Auch im alltäglichen Trainingsbetrieb, ob bei Profis oder im Freizeitstall, werden immer wieder tierschutzwidrige Zwangsmaßnahmen angewendet. Tierschutzrelevanter Umgang ist dabei nicht nur Folge von bewusst schädigendem Verhalten. Gerade im Freizeitbereich ist häufig Unwissenheit Ursache für Misshandlungen und unangebrachte Trainingsmethoden oder schlechten Umgang mit dem Pferd. Es beginnt beim unpassenden Sattel, geht über Zwangsmittel wie Hilfszügel, Sporen, scharfe oder unsachgemäß verschnallte und verwendete Zäumungen bis hin zu Zwangsmaßnahmen in allen Sparten der Pferde“nutzung“ und dem o.g. Barren/Touchieren. Hinzu kommt die nicht artgemäße Haltung und Fütterung. Doch wo kein Kläger da kein Schuldiger. Denn wer soll das alles kontrollieren und bewerten?  

Eine flächendeckende Umsetzung der Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport wäre definitiv wünschenswert. Klare Regelungen auch in „Grauzonen“ sind dabei dringend nötig. Bei dem Beispiel illegales “Barren” vs. legales “Touchieren” scheint dies unmöglich. So beißt sich eine extra gegründete Kommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung seit geraumer Zeit die Zähne an diesem Sachverhalt aus. Ist eine klare Abgrenzung nicht möglich – so muss auch das “Touchieren” verboten werden. Weiterhin braucht es unabhängige Tierschutzbeauftragte in den Bundesländern, die unangekündigt kontrollieren. Zeitgleich muss die Öffentlichkeit, insbesondere die pferdeaffine Öffentlichkeit, weiter sensibilisiert werden. Tierschutzverstöße dürfen nirgendwo geduldet werden, egal ob sie bei namhaften Reitern oder im Freizeitbereich geschehen. 

Fair zum Pferd 

Nicht unerwähnt lassen möchten wir, dass es mittlerweile eine Vielzahl an bewussten Trainer:innen und Reiter:innen gibt, die Wert auf einen fairen Umgang und ein individuelles und langsam aufbauendes Training legen. Auch im Bereich der Haltung ist vieles im Umbruch. 

Diese Entwicklung muss sich weiterverbreiten und zum neuen Status Quo werden. Das Pferd darf bestenfalls ein Sportpartner, aber  keinesfalls ein Sportgerät sein.  

PROVIEH setzt sich dafür ein, dass alle Pferdefreunde aufmerksamer werden, wenn es darum geht, für was sie applaudieren. Auch die Pferde“nutzer“ möchten wir zu einem möglichst sensiblen und selbstreflektierten Handeln aufrufen, damit sie so zum Vorbild für andere werden können. 

Wir werden die Geschehnisse rund um das Barren/ Touchieren im Blick behalten und fordern unter anderem von der FN eine Überarbeitung ihrer Richtlinien zum Wohle der Pferde. 

Kathrin Kofent    

13.01.2022


Weitere Informationen:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Olympiasieger Beerbaum (www.spiegel.de, 27.01.2022)

FN mit ersten Ergebnissen zu Barr-Video: „teilweise nicht touchieren“ (www.equo.net, 18.01.2022)

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