Zwei Geflügelpestausbrüche bei zuliefernden Großbetrieben für Gutshof-Ei

Im Kreis Plön wurden am 08. März 2021 auf einem Betriebsgelände mit zwei Betrieben alle 76.000 der dort gehaltenen Legehennen in Bodenhaltung getötet. Grund war der Nachweis des hochpathogenen Vogelgrippe-Virus A-H5N8 dort. Nur vier Tage später, am 12. März 2021, mussten aus dem gleichen Grund alle 53.000 Legehennen des Betriebs in Neuwetterade der Gemeinde Dannau getötet werden. In beiden Fällen wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um die Betriebe ausgewiesen mit dem Verbot des Transports von Geflügel und Geflügelprodukten einschließlich Geflügelmist aus diesem und in diesen. Die betroffenen Betriebe müssen gründlich desinfiziert werden. Um jeden der Betriebe wurde außerdem ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern Radius ausgewiesen. 

In beiden Fällen bestand eine enge Zusammenarbeit mit der Firma Gutshof-Ei. Sie liefert alles, was für die Hennenhaltung benötigt wird, und vermarktet umgekehrt alle Eier, die die Betriebe erzeugen. 

Doch warum gibt es auf dem Kührener Betriebsgelände gleich zwei Betriebe für Hennenhaltung? Zunächst sollte auf dem Gelände nur ein Betrieb stehen, konzipiert für die Haltung von 59.900 Legehennen. Weil eine teure Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) erst ab 60.000 LH erforderlich ist, reichte für diese Anzahl ein einfaches Gutachten über die Abluft, die aus dem Betrieb austreten und zu den Dorfbewohnern gelangen könnte. Als der Betrieb später auf 76.000 Hennen erweitert werden sollte, wäre eine UVP eigentlich nötig gewesen. Sie wurde vermieden, weil der ursprüngliche Betrieb um einen weiteren, kleineren Betrieb mit viel weniger als 60.000 Hennen ergänzt wurde. Bei der UVP hätte außerdem berücksichtigt werden müssen, dass das Betriebsgelände nur zwei Kilometer entfernt vom Naturschutzgebiet „Halbinseln und Buchten am Lanker See“ liegt. 

Die Ursache für die beiden Geflügelpest-Ausbrüche im Kreis Plön konnte nicht ermittelt werden. Wildvögel aus der Region waren nicht an Geflügelpest gestorben. Das spricht gegen die Möglichkeit, dass sie die Geflügelpest-Viren direkt oder indirekt in die Betriebe eingebracht haben. Alternativ wäre möglich, dass die Viren auf betrieblichen Wegen eingetragen wurden, denn seit über zwanzig Jahren ist bekannt, dass sich das Risiko der Ausbreitung von Geflügelpest-Viren mit dem Vernetzungsgrad der Geflügelindustrie signifikant erhöht. Die Viren können also zum Beispiel durch Transporte von Küken, Schlachtgeflügel, Geflügelprodukten und Geflügelmist nah- und fernräumig verbreitet werden von Betrieb zu Betrieb. PROVIEH hält es daher für nicht ausgeschlossen, dass die Firma Gutshof-Ei mit ihrem firmeneigenen Netzwerk die Viren versehentlich in die Betriebe eingebracht haben könnte.  

Sievert Lorenzen 

17.03.2021

Der Zusammenhang von Industrie und Viren ist untersucht worden in “Evolution und Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus H5N1 Asia sowie Aspekte der Biosicherheit” (Tierärztlichen Umschau 63, Seite 333 – 339, Sievert Lorenzen, 2008) 

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