Neue Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

– Tierschutzfortschritte in Trippelschritten –

Am 09.02.2021 ist eine neue Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten – formal handelt es sich um die siebente und achte Verordnung zur Änderung der TierSchNutztV. Aktuell werden vor allem die Änderungen für Schweine medial aufgegriffen, es gibt aber auch kleine positive Änderungen für Legehennen und Kälber. 

Schweine 

Für die Schweine verbessern sich vor allem die Haltungsbedingungen im Bereich der Muttersauen. Die Zeiten im sogenannten Ferkelschutzkorb werden deutlich verkürzt, der Kastenstand im Deckzentrum wird völlig abgeschafft. Jedoch sind die Übergangsfristen dafür deutlich zu lang, zum Teil können diese tierschutzwidrigen Haltungssysteme noch bis zu 17 Jahren weiter genutzt werden! Hierzu hatte PROVIEH schon in der Verhandlungsphase eine umfangreiche Einschätzung veröffentlicht (weitere Details zu den Änderungen für die Schweine finden Sie auf unserer Kampagnenseite “Lasst die Sau raus”). Sowohl im Mastbereich als auch in der Sauenhaltung bleibt viel zu tun. So muss dringend der Zugang zu verschiedenen Klimazonen ermöglicht werden, auch müssen verschiedene Funktionsbereiche berücksichtigt und damit den natürlichen Bedürfnissen des Schweines besser Rechnung getragen werden. Hierzu gehört insbesondere der Zugang zu Außenklima und die Buchtenstrukturierung, so dass Aktivitäts-, Kot-, und Ruhebereich voneinander getrennt sind. Damit diese Strukturierung funktioniert, muss unbedingt das Platzangebot deutlich vergrößert werden. Auch Beschäftigungsmaterial, im Allgemeinen in Form von Stroh, muss angeboten werden – die aktuelle Regelung schreibt lediglich “faserreiches, organisches” Material vor. Dies ist nicht ausreichend, um Verhaltensstörungen wie zum Beispiel Schwanzbeißen effektiv zu verhindern. 

Legehennen 

Ein positives Signal wird auch im Legehennenbereich gesetzt. Die neue Änderung zum Verzicht auf eine Mindesthöhe von zwei Metern bei mobilen Haltungseinrichtungen dürfte den Einsatz von Mobilställen erleichtern. Das ist sehr zu begrüßen, denn richtig umgesetzt zählen Mobilställe zu den tiergerechtesten Aufstallungsformen für Legehennen. Das größte Problem im Legehennen-Bereich besteht allerdings weiterhin darin, dass gesetzliche Haltungsvorgaben für Elterntiere, Junghennen und Bruderhähne fehlen. Für anderes Geflügel wie Puten, Enten und Gänse und die Elterntiere der Masthühner fehlen Haltungsverordnungen ebenfalls noch gänzlich. Hier müssen endlich tierschutzgerechte Vorgaben zur Haltung festgelegt werden, die an die jeweilige Tierart angepasst sind. Darunter fallen etwa Vorgaben zu angepassten Gruppengrößen und Besatzdichten, zu Beschäftigungsmaterial, Sandbademöglichkeiten, Sitzstangen beziehungsweise erhöhten Ebenen sowie Auslauf. Enten und Gänse brauchen zudem offene Wasserflächen zum Schwimmen. 

Kälber 

Mit dem Beschluss ergeben sich auch für die Haltung von Kälbern einige Neuerungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit. Bislang mussten für Kälber ab zwei Wochen die Liegeflächen entsprechend § 5 Nr.1 TierSchNtV lediglich trocken sein, außerdem musste laut § 6 Abs.2 Nr.2 d der Boden im ganzen Liegebereich nur so beschaffen sein, dass er die Erfordernisse für das Liegen erfüllt, insbesondere, dass eine nachteilige Beeinflussung der Gesundheit der Kälber durch Wärmeableitung vermieden wird. Die aktuelle Änderung enthält nun die Vorgabe, dass die Liegefläche für Kälber „bequem“ sein muss und konkretisiert dies durch den Zusatz, wonach die Liegefläche “weich oder elastisch verformbar” zu sein hat. Damit wird nun endlich eine wichtige Minimalanforderung an die Ausgestaltung der Liegeflächen formuliert und zudem die Richtlinie 2008/119/EG umgesetzt, was schon längst überfällig war. Das ist eine Formulierung, die vor allem den landwirtschaftlichen Betrieben entgegenkommt, weil auf diese Weise die bestehenden Spaltenböden leicht mit Gummi- beziehungsweise Kunststoffauflagen umgerüstet werden können. Auch wenn das nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu mehr Tierschutz ist, kommen solche Liegeflächen gegenüber den bislang üblichen Beton- oder Bongossiholzspaltenböden dem Bedürfnis der Tiere nach einer adäquaten Liegefläche zumindest näher. Es bleiben allerdings mannigfaltige Probleme wie die hohe Kälbersterblichkeit, besonders in den ersten Lebenswochen, unberücksichtigt. Auch werden weder die enge Haltung in Großmastbetrieben auf Spaltenböden noch die obligatorischen Gaben von Antibiotika aufgrund des hohen Infektionsdrucks bei Kälbergruppen aus verschiedenen Höfen oder die Problematik der oft weiten Transportstrecken angegangen. Darüber hinaus fehlen immer noch gesetzliche Regelungen für Jungvieh, Milchvieh, Mutterkühe und Mastrinder. Vielfältige gesetzliche Regelungen sowie ein Überdenken des ganzen Systems der Kälber”produktion” sind also dringend angezeigt. 

Insgesamt beinhaltet die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur kleine Verbesserungen. Zwar sind diese durchaus erwähnenswert, aber gemessen an dem, was eigentlich nötig ist, kann es nur bei einer Erwähnung bleiben. Für einen Umbau der Tierhaltung brauchen wir in Zukunft deutlich ambitioniertere Änderungen. 

17.02.2021

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