Tierschutz gestärkt: Gericht verbietet Transport trächtiger Rinder nach Marokko

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko mit der Begründung verboten, dass die Rinder dort häufig nicht tierschutzgerecht geschlachtet würden.

Berlin, 24.11.2020: PROVIEH begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, den Lebendtierexport trächtiger Rinder nach Marokko zu verbieten. Vor der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts für das Verbot hatte zunächst das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreis die Genehmigung für den Transport der trächtigen Rinder nach Marokko versagt. Dagegen hatten zwei Exporteure geklagt – und haben im Eilverfahren verloren. Der für den 18.11.2020 geplante Transport durfte nicht stattfinden, weil die Richter in Marokko eine „nicht tierschutzgerechte Schlachtung“ der Tiere befürchteten.

 „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln bewertet PROVIEH als Erfolg für den Tierschutz. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wären die Rinder in Marokko unter tierschutzwidrigen Bedingungen geschlachtet worden“, kommentiert Patrick Müller, Hauptstadtreferent bei PROVIEH. „Die Entscheidung sollte anderen Veterinärämtern als Bestärkung dienen, keine Transporte abzufertigen, bei denen unterwegs oder im Zielland Tierschutzverstöße zu erwarten sind. Es braucht nun endlich bundesweit einheitliche Regelungen für Tiertransporte, damit es nicht nochmals zu drastischen Fehlurteilen wie zum Beispiel vor einigen Wochen durch das Verwaltungsgericht Potsdam kommen kann, wo ein Transport trächtiger Rinder mit Verweis auf die EU-Verordnung erlaubt wurde. Die Europäische Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport muss zudem einheitlich und vollständig im Sinne des Tierschutzes ausgelegt werden.“

Immer wieder kommt es bei Lebendtierexporten zu massiven Tierschutzverstößen. Probleme entstehen dadurch, dass die Tiere nicht regelmäßig und nicht ausreichend gefüttert und mit Wasser versorgt werden, selbst bei hohen Temperaturen. Versorgungspausen werden nicht eingehalten, entsprechende Versorgungsstationen insbesondere in Drittstaaten werden nicht angefahren oder sind erst gar nicht vorhanden. In der EU sind die Regelungen schon völlig unzureichend, in Drittstaaten ist aber noch nicht einmal die Einhaltung dieser Minimalvorgaben gesichert.

Geltendes Recht wird bei Lebendtierexporten in Drittländer immer wieder umgangen: So werden die Tiere häufig als Zuchttiere deklariert, obwohl Experten bezweifeln, dass die Tiere tatsächlich zur Zucht genutzt werden. Meist eignet sich weder das Klima noch gibt es im Zielland eine entsprechende Futtergrundlage für die Tiere. Die Tiere werden also innerhalb kurzer Zeit „verbraucht“ und oft unter schlimmen Bedingungen geschlachtet. Dies hat nun auch das Verwaltungsgericht Köln anerkannt, zumindest für den Fall eines Transportes nach Marokko. Anders hatte noch im September das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden und einen Lebendtierexport erlaubt. Dies zeigt, wie unterschiedlich die Gerichte die Situation bewerten und wie dringend bundesweite und EU-weite einheitliche gesetzliche Regelungen und Kontrollen sind.

Grundsätzlich fordert PROVIEH:

  • ein bundesweites sofortiges Aussetzen aller Tiertransporte in Drittländer 
  • eine bundesweit einheitliche und gültige Regelung zur Beendigung von tierschutzwidrigen Langstreckentransporten 
  • eine Transportdauerbeschränkung auf maximal acht Stunden innerhalb der EU und vier Stunden bei Inlandstransporten
  • keinerlei Abfertigung von Tiertransporten bei möglichen Außentemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius

Weitere Informationen zu unserer Kampagne „Stoppt Lebendtierexporte!“ finden Sie hier.

Pressestelle
PROVIEH e.V.
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