Die betäubungslose Ferkelkastration

ein langer Albtraum geht endlich zu Ende

Bisher wurden in Deutschland jährlich etwa 20 Millionen Ferkel auf tierschutzwidrige Art und Weise kastriert. Unter sieben Tage alten Tieren wurden dabei ohne jede Betäubung oder auch nur schmerzstillende Mittel die Hoden abgeschnitten. Dabei heißt es in §5 des Tierschutzgesetzes: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden“ – um dann direkt im nächsten Absatz zu viele Ausnahmen aufzuzählen, insbesondere die Kastration von unter sieben Tage alten Ferkeln. Seit vielen Jahren kämpfen Tierschutzorganisationen gegen diese Ausnahmen. Nun endlich ist dieser Kampf zumindest für den Bereich der Ferkelkastration gewonnen: Ab dem 01.01.2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten, die bisherige Ausnahme von §5 entfällt. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz ist dann geschafft!

Sind unkastrierte männliche Schweine ein Problem?

Das Fleisch von etwa fünf Prozent der männlichen Schweine entwickelt nach der Geschlechtsreife der Tiere den sogenannten „Ebergeruch“. Dieser wird durch das Zusammenspiel der beiden im Darm beziehungsweise in den Hoden produzierten Stoffe Skatol und Androstenon ausgelöst. Wird es erhitzt, stinkt es stark urin- oder auch fäkalartig. Deshalb ist es für die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren, die erhitzt werden, ungeeignet. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf dieses Problem zu reagieren. So können Tiere bereits vor der Geschlechtsreife geschlachtet werden, das Fleisch kann in der Schlachterei getestet werden und das der sogenannten „Stinker“ wird entsprechend aussortiert oder, und das war bisher in Deutschland das gängige Verfahren, Die Tiere werden kastriert. Durch das Abschneiden der Hoden kann kein Androstenon mehr gebildet werden, das Fleisch der Schweine stinkt nicht. Gleichzeitig ist dies jedoch auch ein erheblicher Eingriff in den Hormonhaushalt und die körperliche Unversehrtheit der Tiere.

Der lange Weg zum Verbot

Ferkel werden kastriert.
Kastration Foto: © Countrypixel-Adobe-Stock.com

Früher ging die Wissenschaft davon aus, dass junge Tiere kein Schmerzempfinden haben. Diese Annahme ist jedoch seit langem widerlegt. Junge Tiere empfinden den gleichen Schmerz wie alte Tiere! Eine Kastration ohne Betäubung ist in den ersten Lebenstagen genauso schmerzhaft wie bei erwachsenen Tieren. Bereits im September 2008 gab es ein Spitzengespräch mit dem Deutschen Bauernverband, dem Verband der Deutschen Fleischwirtschaft und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Ergebnis war die sogenannte „Düsseldorfer Erklärung“, welche von allen drei teilnehmenden Spitzenverbänden unterzeichnet wurde. Wichtigstes festgelegtes Ziel war es bereits also vor 13 Jahren, „…unter Ausschluss jeglicher Risiken für die Verbraucher und die Tiere auf die Kastration gänzlich verzichten zu können.“  Im Jahr 2013 wurde das deutsche Tierschutzgesetz entsprechend geändert, mit einer fünfjährigen Übergangsfrist sollten ab dem 01.01.2019 Ferkel nur noch bei „wirksamer Schmerzausschaltung“ kastriert werden. Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist waren technisch alle Möglichkeiten vorhanden, Schweine ohne chirurgische Kastration oder wenigstens bei „wirksamer Schmerzausschaltung“ kastrierte Tiere zu halten – in die Praxis umgesetzt wurde davon jedoch wenig. Auch auf Druck einiger berufsständischer Vertretungen wurde die Übergangsfrist des Gesetzes sogar um weitere zwei Jahre verlängert, bis zum 01.01.2021. Ein Skandal, der leider in der Landwirtschaftspolitik nicht einmalig ist – starker Lobbyarbeit durch berufsständische Vertretungen und enger Verflechtungen dieser mit der Politik sei Dank. Jetzt jedoch ist auch diese Übergangsfrist vorüber, eine chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung ist ab dem 01.01.2021 nicht mehr zulässig.

Was passiert nun mit den männlichen Ferkeln?

Ab Januar 2021 gibt es in Deutschland drei legale Wege zur Haltung männlicher Schweine:

  1. Chirurgische Kastration

Die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung war der bisher übliche Weg in der Schweinemast. Nun ist diese nur noch mit Vollnarkose zulässig. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: eine Vollnarkose durch den Tierarzt oder  mittels des Narkosegases Isofluran durch den Landwirt. Diese Methode hält PROVIEH, wie auch viele andere Tierschutzorganisationen, für ungeeignet. Es erfolgt weiterhin ein unnötiger Eingriff am Tier und die Narkose birgt viele Risiken für den Anwender sowie das Tier. Austretendes Narkosegas kann für den Menschen gefährlich werden und Narkosezwischenfälle können nur durch den Tierarzt fachgerecht behandelt werden. Außerdem haben Studien gezeigt, dass etwa 25 Prozent der Ferkel keine ausreichende Narkosetiefe erreichen, was sich teilweise an starken Abwehrreaktionen der Tiere zeigt. Da die Narkose nicht zur vollständigen Schmerzausschaltung führt, muss außerdem in einem zeitlich Abstand vor dem Eingriff zusätzlich ein Schmerzmittel gegeben werden. Das ist in der Praxis kaum umsetzbar. Postoperative Schmerzen und Komplikationen bei der Wundheilung können ebenfalls auftreten. Und nicht zuletzt ist das Gas Isofluran stark klimawirksam.

  • Immunokastration

Besonders über dieses sehr tierschonende Verfahren wurde und wird noch immer viel Falsches geschrieben. Die Immunokastration (oder auch „Impfung“ genannt) funktioniert durch Spritzen eines Mittels, welches reversibel eine Antikörperbildung hervorruft und dadurch die Hodenfunktion hemmt. Das einzige aktuell in Deutschland zugelassene Mittel dafür ist kein „Hormon“, wie oft behauptet, sondern ein Ersatzstoff, welcher keinerlei hormonelle Wirksamkeit besitzt. Stattdessen hemmt er mittels Immunantwort die Bildung von Androstenon. Da die unterdrückende Wirkung reversibel ist, muss die Impfung mehrfach erfolgen, im Leben eines Mastschweines etwa zwei bis drei Mal. Das Mittel wird vom Körper vollständig abgebaut, so dass auch keine Rückstände im Fleisch verbleiben – eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Die Schweine sind außerdem deutlich ruhiger, es können weibliche und männliche Schweine gemeinsam gehalten werden und auch die Fleisch- und Verarbeitungsqualität sind besser. Das bundeseigene Friedrich-Löffler-Institut – und auch PROVIEH – sehen in diesem Verfahren den „tierschutzfachlich besten Weg“.

  • Ebermast

Die Ebermast kann ebenfalls ein guter Weg sein, männliche Schweine unter hohen Tierschutzstandards zu mästen. Es gibt jedoch einiges zu beachten. Denn das Problem der „Stinker“ und damit des schwer verwertbaren Fleisches einiger Tiere ist real. Es können verschiedene Maßnahmen getroffen werden, um die Quote an Stinkern zu verringern. So spielt sowohl die Genetik (Zucht) als auch die Fütterung der Tiere eine erhebliche Rolle. Auch durch einen früheren Schlachttermin kann das Risiko minimiert werden, dass das Fleisch von den Tieren stinkt. Probleme bei der Ebermast sind unter anderem das auftretende Penisbeißen und Rangkämpfe unter den Ebern. Es müssen männliche und weibliche Schweine getrennt gehalten werden, was zusätzlichen Aufwand erfordert. Durch gezielte Züchtung kann und wird an den Problemen weitergearbeitet, so dass hier in Zukunft Verbesserungen zu erwarten sind.

Ein junges Ferkel auf den Händen eines Menschen
Foto: © Sabine_Adobe-Stock.com

Für PROVIEH steht die Unversehrtheit der Tiere im Vordergrund. Deshalb halten wir die Ebermast – mit und ohne Immunokastration – für die besten Wege.

Die Medien haben zeitweise außerdem vom sogenannten „Vierten Weg“ berichtet. Bei diesem Verfahren der chirurgischen Kastration wird nur lokal in der Hodenregion der Ferkel betäubt, es erfolgt keine Vollnarkose. Lidocain oder Procain wird direkt in den Samenstrang oder den Hoden der Ferkel gespritzt, danach werden die Hoden abgeschnitten. Dass dies durchweg funktioniert, ist bei den winzigen Samensträngen/Hoden der Ferkel sehr unwahrscheinlich, da es selbst für erfahrene Tierärzte sehr schwierig ist, diese Regionen zielsicher zu treffen. Außerdem besteht in den Hoden bereits ein Druck, durch das Einspritzen würde dieser erhöht und neue Schmerzen würden entstehen. Die Methode wurde lange durch den Deutschen Bauernverband als beste Lösung propagiert, konnte sich politisch aber zum Glück nicht durchsetzen und ist deshalb in Deutschland verboten.

Fazit

Es gibt aus Sicht des Tierschutzes zwei sinnvolle mögliche Verfahren – die Ebermast und die Immunokastration. Bis es so weit war, dass bestehende Erkenntnisse aus der Wissenschaft umgesetzt wurden, hat es 13 Jahre gedauert. Dies zeigt: Oft ist es ein sehr langer Weg bis Missstände im Tierschutz abgestellt sind. Es braucht Mut, Zeit, Geld, Ausdauer und starke Nerven, um in der Tierhaltung etwas im Sinne der Tiere zu verändern. Aber: PROVIEH bleibt dran, an diesem wie auch an anderen wichtigen Tierschutzthemen!

Patrick Müller

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