Edeka Nord verbietet tierschonende Haltungsverfahren

Pressemitteilung

Edeka Nord verbietet tierschonende Haltungsverfahren – PROVIEH und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordern diese Entscheidung zu überdenken.

Berlin, 29.09.2020: EDEKA Nord will seinen Mast- und Ferkelerzeugungsbetrieben im „Gutfleisch“ Programm die Immunokastration und die Ebermast verbieten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz und PROVIEH kritisieren dies in einem offenen Brief: Da es sich bei diesen beiden Verfahren um die eindeutig tierschonenderen Alternativen zur chirurgischen Kastration handelt, sollte EDEKA diese Entscheidung dringend überdenken.

Ab dem 01.01.2021 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln endlich verboten. Bei der Mast und Ferkelerzeugung muss daher spätestens ab diesem Datum auf neue Verfahren umgestellt werden. In Deutschland gibt es dazu drei Möglichkeiten: 1.) die chirurgische Kastration der Ferkel mit kompletter Schmerzausschaltung – also unter Vollnarkose durch einen Tierarzt oder mittels Narkosegas Isofluran durch den Tierhalter selbst, 2.) die Immunokastration mittels zweimaliger Impfung oder 3.) die Mast unkastrierter Eber. Alle diese Verfahren haben Vor- und Nachteile, aus Sicht des Tierschutzes sind Immunokastration und Ebermast jedoch eindeutig die schonendsten Methoden. Doch genau diese will EDEKA Nord den Landwirten im „Gutfleisch“ Programm verbieten.

Dazu Ludwig Krüger, politische Leitung von PROVIEH: „Die Entscheidung gegen Immunokastration und Ebermast ist ausgesprochen bedauerlich. Aus Sicht des Tierschutzes wird hier ein schwerer Fehler begangen, weil ausgerechnet die Verfahren verboten werden sollen, die weder die Belastung der Narkose noch die Problematik des postoperativen Schmerzmanagements aufweisen.“ 

Thomas Blaha, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz ergänzt: „Dass Deutschland den Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes zu einem Staatsziel erklärt hat, bedeutet das Gebot, wo immer möglich die tierschonendsten Methoden der Nutzung von Tieren anzuwenden – dieses Gebot wird durch Edeka Nord ohne zwingenden Grund missachtet.“
 
Auch führende Forschungsinstitute wie das bundeseigene Friedrich-Löffler-Institut oder das Thünen-Institut erklären die Ebermast und die Impfung zu den tierschonendsten und darüber hinaus auch wirtschaftlichsten Verfahren bei der Haltung männlicher Schweine. Bisherige Vorbehalte einzelner Unternehmen gegenüber der Immunokastration haben sich ebenfalls nicht bestätigt, auch große Schlachtunternehmen haben angekündigt so behandelte Eber problemlos anzunehmen. Das Verbot von EDEKA Nord kommt umso überraschender als das Schwesterunternehmen EDEKA Südwest die beiden Verfahren in seinem „Gutfleisch“-Programm anstandslos akzeptiert. Für die Konsumenten ist bei der Produktwahl nicht zu erkennen, welches Verfahren eingesetzt wurde. EDEKA sollte hier dringend für Transparenz sorgen und gleiche Bedingungen für gleiche Programme schaffen – mit der Möglichkeit der Ebermast und der Immunokastration auch im „Gutfleisch“-Programm.

Thomas Blaha
1. Stellvertretender Vorsitzender
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Telefon: 0 44 46-95 98 68
Mail: blaha@tierschutz-tvt.de

Ada Brandt
Pressereferentin
Telefon: 0178. 1005391
E-Mail: brandt@provieh.de

Beitrag teilen