PROVIEH-Stellungnahme zum geplanten Tierwohlkennzeichen

PROVIEH-Stellungnahme zum geplanten Tierwohlkennzeichen des Bundeslandwirtschaftsministeriums – vor allem bei den Kritierien für die Einstiegsstufe muss deutlich nachgebessert werden

­Berlin, 24.09.2020: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant die Einführung eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens – zunächst nur für Schweine. Dieses Tierwohlkennzeichen soll den Menschen eine verantwortungsvolle Kaufentscheidung erleichtern, für mehr Transparenz und für mehr Tierwohl in der Tierhaltung sorgen. Im Gegensatz zu einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen hält PROVIEH grundsätzlich eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte für die bessere Lösung. Dennoch kann auch eine gut gemachte freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und gesellschaftlich akzeptierten „Nutz“tierhaltung sein. In einer Stellungnahme fordert PROVIEH aber deutliche Nachbesserungen.
 
Der Verordnungsentwurf des BMEL sieht drei Stufen vor: Hierbei stellt die Stufe 1 die niedrigsten Anforderungen an die Haltungsbedingungen, Stufe 2 hebt sich davon maßgeblich durch ein höheres Platzangebot und Stallbedingungen mit Außenklima ab, während in der Stufe 3 ein Auslauf für Schweine vorgesehen ist. PROVIEH kritisiert vor allem die Kriterien der Stufe 1 des Tierwohlkennzeichens scharf und fordert, dass das Etikett „Tierwohl“ nur dann vergeben werden darf, wenn die Haltungsbedingungen merklich über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.

Dazu Ludwig Krüger, politische Leitung bei der Tierschutzorganisation PROVIEH: „Die Einstiegsstufe 1 des Verordnungsentwurfs stellt derart niedrige Anforderungen an die Haltungsbedingungen, dass hier gesetzliche Mindeststandards teils unterschritten, teils lediglich konkretisiert oder nur marginal verbessert werden. Doch das kann nicht der Sinn einer freiwilligen Kennzeichnung sein, die Tierwohl auszeichnet!“ 

Nach dem Entwurf des BMEL werden gesetzeswidrige Praktiken wie das routinemäßige Schwänzekürzen (Kupieren) weiterhin zugelassen und sollen dann sogar das Prädikat „Tierwohl“ erhalten können. Ähnlich problematisch sind die fehlenden Kriterien in der Sauenhaltung.

Hierzu Sinja Funke, Tierärztin und Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft bei PROVIEH: „Der Verordnungsentwurf sieht keinerlei Abgrenzungen zum gesetzlichen Standard bezüglich der Kastenstandhaltung von Sauen vor. Die wochenlange Fixierung der Sau, sowohl im Abferkelbereich als auch im Deckbereich, ist nicht mit dem Kennzeichen „Tierwohl“ vereinbar.“

PROVIEH hat den Entwurf des Ministeriums im Detail geprüft und viele weitere kritische Punkte gefunden.

Lesen Sie hier unsere ausführliche Stellungnahme:

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