Stellungnahme des Bündnisses für Tierschutzpolitik

zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung versuchstierrechtlicher Vorschriften

Die Änderungen im nationalen Tierversuchsrecht sind mehr als überfällig. Zahlreiche Mängel in der Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in deutsches Recht sind der Bundesregierung seit vielen Jahren bekannt und hätten bereits vor spätestens acht Jahren umgesetzt werden müssen. Verschiedene Rechtsgutachten, aber insbesondere das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission, belegen das Ausmaß und die Dringlichkeit rechtlicher Korrekturen. Mehr als 20 Umsetzungsdefizite rügt allein die EU-Kommission. Festzustellen ist, dass trotz eines Aufforderungsschreibens der Kommission von Juli 2018 das deutsche Recht in Bereichen wie Inspektionen, Sachkunde und Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Projektanträgen immer noch unzureichend ist und einige Bestimmungen gänzlich fehlen.

Mit dieser Stellungnahme äußert sich das Bündnis für Tierschutzpolitik im Rahmen der öffentlichen Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung versuchstierrechtlicher Vorschriften: 

Stellungnahme des Bündnisses für Tierschutzpolitik zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung versuchstierrechtlicher Vorschriften (Berlin, den 04. April 2020)

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