Kastenstandhaltung von Sauen
Neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hebelt Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus
Gestern kündigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an. Bis 2035 sollen Sauen etwas größere Kastenstände bekommen und weniger häufig darin eingesperrt werden.
Zu diesem Ergebnis kam das OVG bereits in 2015 und entschied, dass Kastenstände sofort und ohne langjährige Fristen vergrößert werden müssen. Um die Umsetzung des Urteils zu verhindern, wurde nun die Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung in die Wege geleitet, denn mit der Änderung von Gesetzen darf eine großzügige Übergangsfrist von zum Beispiel 15 Jahren festgelegt werden.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner wirbt derweil mit ihrem Verordnungsentwurf und verheimlicht dabei, dass durch die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nun ganz legal für weitere 15 Jahre eine tierschutzwidrige Praxis beibehalten werden kann.
Klöckner hebelt damit ganz geschickt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt von 2015 aus, dessen Umsetzung zu einem schnellen Umbau der Sauenhaltung geführt hätte. Das Urteil stellte fest, dass die gültige Tierschutz-Nutztierverordnung bereits eindeutig festlegt, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken“ können müsse und dass deshalb der Umbau der Kastenstände unverzüglich erfolgen muss. Eine Übergangsfrist für bereits geltende Gesetze ist nicht möglich.
„In der Schweinehaltung werden Rechtsgutachten ignoriert, Gesetze gebeugt und Urteile ausgehebelt, um die Agrar- und Fleischlobby bei Laune zu halten. Dass dies nur auf Kosten der Tiere geht, zeigt der aktuelle Gesetzesentwurf schwarz auf weiß“, sagt Angela Dinter von PROVIEH.
Sauen dürfen laut neuem Verordnungsentwurf nur noch wenige Tage statt mehrerer Wochen im Kastenstand eingesperrt bleiben. Dies kann Frau Klöckner freudig verkünden, denn laut Auskunft ihres eigenen Ministeriums müssen Nutztierhalter nur alle 20 bis 48 Jahre mit einer Veterinärkontrolle rechnen, die eventuelle Missstände aufdecken könnte.
Zukunftweisende und tiergerechte Agrarpolitik geht anders. Wir von PROVIEH e.V. fordern ein Ende des Kastenstands und empfehlen, Um- und Neubauten von Stallanlagen nur noch mit Buchten für freie Abferkelung und für Gruppenhaltung auszugestalten.
Dies wäre nicht nur ein großer Fortschritt für den Tierschutz in der Sauenhaltung, es entspräche auch einer verbraucherakzeptierten Nutztierhaltung.
Zur gleichen Zeit geht die Europa-Petition „End The Cage Age“ in die Endphase. Mit derzeit fast 990.000 Unterschriften setzen EU-Bürger ein eindeutiges Signal: Sie fordern eine Nutztierhaltung, die jegliche Käfighaltung ausschließt.
29.05.19
Pressestelle PROVIEH
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