Ringelschwanzprämie in Niedersachsen angekündigt

30.06.2014: Was von PROVIEH bereits seit 2011 propagiert wird, will Landwirtschaftsminister Meyer nun in Niedersachsen als erster umsetzen: Eine Ringelschwanzprämie für Schweinehalter, die ihre Tiere nicht kupieren.

Es gilt zwar seit 1994 ein allgemeines EU-Verbot für das routinemäßige Kupieren des Ringelschwanzes beim Schwein, aber wegen unvollständiger, schwammiger Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht und großzügig ausgelegter „Ausnahmeregelungen“ seitens der Vollzugsbehörden wurde das Verbot bisher nicht eingehalten.

PROVIEH klagt seit 2009 in Brüssel gegen die Nichtumsetzung der Richtlinie 2008/120/EG – unter anderem gegen die Nichteinhaltung des Kupierverbots – und brachte damit den Stein ins Rollen. Seither wurden verschiedenste Projekte zum Kupierverzicht durchgeführt und Studienreisen ins Ausland (zum Beispiel die Schweiz) unternommen, um das Wissen zu mehren, wie man auch hierzulande auf das Kupieren verzichten kann, ohne dass es zu vermehrten Ausbrüchen von Schwanzbeißen (Kannibalismus) kommt.

Nach Erlassen in einigen Bundesländern sowie der „Gemeinsamen Erklärung zum Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkupieren“ des Landwirtschaftsministeriums und der Bauernverbände in Nordrheinwestfalen im März 2014 (wir berichteten) setzte jetzt Niedersachsen einen weiteren Akzent mit der am 20. Juni angekündigten Ringelschwanzprämie.

Allerdings sind die genauen Kriterien noch nicht veröffentlicht, da jedes von Brüssel kofinanzierte Programm (wie auch dieses) erst von den EU-Institutionen genehmigt werden muss. Vor Jahresende ist also nicht mit Details darüber zu rechnen, wer, wann und wie ganz genau prämienberechtigt sein wird.

Angekündigt hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer lediglich, dass die „Prämie“ als Ausgleich für Verluste 16 bis 18 Euro betragen soll und nur ausgezahlt wird, wenn mindestens 70 Prozent der abgelieferten Schweine einen intakten Ringelschwanz aufweisen. Grundlage der Berechnung sind offenbar die Erfahrungen und Untersuchungen in Bezug auf den Kupierverzicht im Rahmen des „Tierschutzplans Niedersachsen“, der einen Ausstieg aus dem Schwanzkupieren bis Ende 2016 vorsieht.  

Mindestens 70 Prozent unversehrte Ringelschwänze bedeuten im Umkehrschluss bis zu 30 Prozent Schäden. Das hält PROVIEH aus Tierschutzsicht für sehr hoch und hofft deshalb auf eine Begleitregelung zur eingehenden Information und Beratung der Betriebe. Denn es gibt unterschiedliche Ursachen für das Schwanzbeißen. Als Grundvoraussetzungen für den Kupierverzicht müssen Fütterung (inklusive täglich frische Raufuttergabe!) und Tränke auf dem Betrieb absolut einwandfrei sein, was in der Praxis oft komplizierter ist, als es auch den ersten Blick klingt, denn die Schweine sind hochempfindlich. Auch die allgemeine Tiergesundheit und insbesondere die Magen-Darmgesundheit gelten als ein elementarer Faktor. Hinzu kommen mögliche weitere Stressfaktoren wie Stallklima, Platz usw., die „das Fass zum Überlaufen“ bringen und dadurch Schwanzbeißen auslösen können.

Insgesamt freut sich PROVIEH über den Dominoeffekt, den unsere Kampagne und unsere praktischen Lösungsvorschläge letztendlich in der Politik und Landwirtschaft auslösen. Auch in Schleswig-Holstein, wo PROVIEH der Arbeitsgruppe Tierschutz in der Schweinehaltung vorsitzt, arbeiten wir derzeit an einer „Gemeinsame Erklärung zum Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkupieren“. Wir werden weiter kräftig daran mitwirken, dass der Ausstieg aus dem routinemäßigen Schwanzkupieren in den kommenden Jahren gelingt.

Sabine Ohm


Quellen und weiterführende Informationen:

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