Bahnbrechende Einigung zum Kupierverzicht bei Schweinen

Kampagnenerfolg für PROVIEH:

24.02.2014: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) einigt sich mit den Präsidenten des Rheinischen und des Westfälischen Landesbauernverbandes, Friedhelm Decker und Johannes Röring, auf eine „Gemeinsame NRW-Erklärung zum Verzicht auf das routinemäßige Kürzen des Schwanzes bei Schweinen“. Durch die gemeinsamen Bemühungen soll die derzeit gängige Verstümmelung der Ringelschwänze bis Ende 2016 abgeschafft werden. PROVIEH kämpft seit 2008 mit Hochdruck für intakte Ringelschwänze.

Die Mitte Februar 2014 erzielte Einigung ist ein elementarer Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen, deutschland- und europaweiten Abschaffung des Schwanzkupierens, die in der Schweiz bereits seit 2008 erfolgreich vollzogen wurde.

Vorausgegangen waren der Einigung neben unseren Klagen und Aktivitäten auf EU-ebene auch zahlreiche Gespräche, Workshops und Projekte zwischen PROVIEH, dem Landwirtschaftsministerium NRW und Erzeugern.

Bisher wird den Schweinen in konventioneller Haltung fast überall wenige Tage nach der Geburt ihr Ringelschwanz ohne Betäubung oder Schmerzausschaltung gekürzt, um dem „Schwanzbeißen“ (Kannibalismus) vorzubeugen. Dieser routinemäßige Eingriff ist zwar durch eine europäische Richtlinie schon seit 1994 verboten (91/630/EWG). Das Verbot wurde aber bisher weder in Deutschland noch in den meisten anderen EU-Mitgliedsländern eingehalten (Ausnahmen: Schweden, Finnland, Litauen).

Das soll nun anders werden. Der Ausstieg ist möglich, weil inzwischen die wesentlichen Ursachen und Wirkungszusammenhänge des Schwanzbeißens sowie notwendige Anpassungsmaßnahmen dank Studien und Praxiserfahrungen im In- und Ausland, insbesondere der Schweiz, identifiziert sind (wir berichteten, s.u.).

Laut Pressemitteilung des MKULV (siehe unten) sollen im Zentrum der ersten Phase, die bereits in diesem Jahr beginnt, eine Informations- und Beratungsoffensive für Schweine haltende Betriebe und die Tierärzteschaft stehen, die grundsätzlich eine einzelbetriebliche Beratung vor Ort ermöglichen soll. Die Beratungsoffensive soll von einer gemeinsam getragenen Koordinierungs- und Beratungsstelle gesteuert werden.

In der zweiten Phase (ab 2015) sollen gemäß der NRW-Erklärung die Erstellung von betriebsindividuellen Maßnahmenplänen und erste Umsetzungsschritte folgen, die bei positiver Entwicklung in der dritten Phase ab dem Jahr 2016 in den Betrieben flächendeckend umgesetzt werden.

PROVIEH geht davon aus, dass danach bei Nicht-Einhaltung die entsprechenden rechtlichen Mittel greifen werden, unter anderem EU-Agrarsubventionskürzungen. Denn laut EU-Recht („cross-compliance“-Regeln) müssen die Schweinehalter alle sie betreffenden EU-Umwelt- und Tierschutzvorschriften einhalten. Bei Nichteinhaltung drohen ihnen Abschläge von den Agrarsubventionszahlungen, zum Beispiel von ihren Flächenprämien.

PROVIEH feiert diesen großen Schritt im Pionierland NRW als „Einstieg in den Ausstieg“, nach fünfjähriger intensiver Kampagnen-, Lobby- und praxisnaher Projektarbeit  für die Umsetzung und Kontrolle des Kupierverbots für Ringelschwänze.

Dies ist ein vielversprechender Auftakt für 2014. Denn die Einigung lässt auf einen Dominoeffekt hoffen – nicht nur in anderen Bundesländern (insbesondere den rot-grün geführten). Auch die Sauenhalter in den Nachbarländern Niederlande und Dänemark müssen schnell reagieren, denn sie exportieren jährlich zusammen etwa elf Millionen Ferkel nach Deutschland. Aber auch andere EU-Mitgliedsländer werden nach erfolgreichem Kupierverzicht in NRW keine Ausreden mehr für eine weitere Verschiebung der Umsetzung des Kupierverbots haben.

Sabine Ohm


Quellen und weiterführende Informationen:

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