Tierwohl-Cent
Für eine nachhaltige Finanzierung des Umbaus in der Tierhaltung
PROVIEH setzt sich für die Einführung eines zielgerichteten Tierwohl-Cents ein.
Die gegenwärtigen Mängel in der Tierhaltung, wie Anbindehaltung, Qualzucht und Verstümmelungen, erfordern unmittelbare Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls. Diese Maßnahmen gehen jedoch häufig mit erheblichen Kosten einher. Die Kosten für mehr Platz und damit weniger Tiere, Auslauf, Stroh und Tiergesundheitsmaßnahmen belaufen sich auf jährlich 3 bis 5 Milliarden Euro. PROVIEH kämpft für die umfassende Transformation der Tierhaltung und setzt sich entschieden für eine langfristige Finanzierung des notwendigen Umbaus der Tierhaltung ein. Diese Mittel können nicht allein über die Ladenkasse erwirtschaftet werden, sondern erfordern eine gezielte Förderung durch die Politik. Hierfür braucht es wiederum eine Finanzierung – denn die Milliarden können aus dem aktuellen Haushalt nicht bestritten werden, sondern bedürfen eine gesonderte Einnahmequelle.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir präsentiert Lösungsansatz:
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat nun Eckpunkte für eine solche Finanzierung vorgelegt. Mit einem sogenannten Tierwohl-Cent soll eine geringfügige Steuer auf Fleischerzeugnisse eingeführt werden. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, die Rede ist von 10-40 Cent pro Kilogramm. Durch diese mengenbezogene Steuer können die Tierwohlförderprogramme, etwa für den Stallumbau oder gezielte Tiergesundheitsmaßnahmen langfristig finanziell gesichert werden. Denn die hierfür entstehenden Kosten müssen nicht mit anderen Haushaltsansprüchen konkurrieren, die Finanzierung vom Umbau der Tierhaltung wäre für Landwirtinnen und Landwirten endlich gesichert.
PROVIEH’s zentrale Forderung:
PROVIEH setzt sich für die Einführung eines zielgerichteten und mengenbezogenen Tierwohl-Cents ein. Entscheidend ist natürlich, dass die Einnahmen aus der Steuer ausschließlich und in voller Höhe in mehr Tierwohl fließen, um landwirtschaftlichen Betrieben Tierwohlmaßnahmen zu honorieren. Die Einnahmen dürfen nicht im allgemeinen Steuertopf anderen Maßnahmen, wie etwa Bildung, Infrastruktur oder anderen Haushaltsansprüchen dienen. Stattdessen müssen die weitreichenden Transformationsprozesse für eine tierschutzkonforme Nutztierhaltung durch den Tierwohl-Cent finanziert werden: die Beendigung von Verstümmelungen, Qualzucht und widrige Haltungsformen wie etwa die Anbindehaltung.
PROVIEH appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Einführung der Verbrauchssteuer zeitnah zu beschließen und die Einnahmen zielgerichtet für den Umbau der Tierhaltung zu verwenden.
Aktuelle Entwicklungen:
PROVIEH informiert über laufende Aktionen, darunter ein gemeinsamer Brief an die FDP, in dem die Partei aufgefordert wird, sich für den Tierwohl-Cent zu engagieren.
- Offener Brief: Blockade der Einführung des Tierschutz-Cents beenden
- 11. April 2024: Finanzierungsfrage Umbau der Nutztierhaltung – Tierwohl-Cent jetzt!
- 21. Februar 2024: Tierwohl-Cent: Argumente der FDP nicht stichhaltig, Fortschritt im Tierschutz dringend nötig!
- 07. Februar 2024: Tierwohl-Cent: Özdemir treibt Finanzierung für mehr Tierwohl voran
- 16. Januar 2024: Umbau der Tierhaltung: PROVIEH fordert schnelle Einführung der Tierwohlabgabe
Warum der Tierwohl-Cent?
Der Tierwohl-Cent gewährleistet die langfristige Finanzierung für dringend benötigte Veränderungen in der Tierhaltung. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Steuererhöhung, sondern um eine gezielte Maßnahme zur Förderung des Tierschutzes. Die Einnahmen müssen gezielt in höhere Tierwohlstandards investiert werden, um mehr Platz, Auslauf, Liegebereiche und Beschäftigungsmaterial für Tiere zu ermöglichen.
Argumente für den Tierwohl-Cent:
- Gesellschaftlicher Wunsch nach höheren Tierschutzstandards: 92 Prozent der Befragten einer Studie unterstützen die Forderung nach erhöhten Tierschutzstandards.
- Honorierung des Tierwohls für Landwirt:innen: Die Finanzierung des Tierwohls muss verbessert werden, um Landwirt:innen angemessen zu entlohnen.
- Geringe Belastung für Verbraucher:innen: Der vorgeschlagene Tierwohl-Cent führt zu einer minimalen finanziellen Belastung für Endverbraucher:innen.
- Empfehlungen von Expertengremien: Empfehlungen von Expertengremien, wie der Borchert-Kommission, befürworten die Einführung einer Tierwohlabgabe.
„Wer sich für eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland einsetzen will, muss den Tierwohl-Cent befürworten. Dieser ermöglicht eine nachhaltige Lösung für Probleme wie Anbindehaltung, Qualzucht und Verstümmelungen. Die Landwirtinnen und Landwirte benötigen konkrete Finanzierungskonzepte, um 700 Millionen Nutztieren ein artgemäßes Leben zu ermöglichen.“
Anne Hamester, Geschäftsführung PROVIEH