Die Tierschutzfall-Anzeige

Wer? · Was? · Wo? · Wann? · Wie? · Warum? · Woher?  

Um sich im Falle der Meldung beziehungsweise Anzeige eines Tierschutzfalles bei den Behörden best- und schnellstmöglich Gehör zu verschaffen, ist es immens wichtig, dass Sie hierbei einige Regeln befolgen. Bleiben Sie frei von Emotionen und formulieren Sie wohl durchdacht, sachdienlich detailliert und so verständlich wie möglich den beobachteten oder ggf. durch Dritte erfahrenen Fall. Um etwas zu bewirken, müssen Sie den Sachverhalt (also das tatsächliche Geschehen) bestmöglich schildern und dokumentieren. Das Schreiben muss die wichtigsten folgenden sieben Leit-Fragen beantworten:

Wer? 

  • Name(n), Anschrift(en), Personenbeschreibung (Tierhalter:in, Naturschutzorganisation) 

Was? 

  • Beschreibung betroffener Tiere und Schilderung des Sachverhaltes
  • Tierbeschreibung so genau wie möglich: beispielsweise Tierart, Rasse, Alter, Geschlecht, Farbe/Muster, Besonderheiten, Identität: Ohrmarke, Tätowierung, Brandzeichen, spezielle Fell-Zeichnung oder sonstige Merkmale 
  • Sachverhalt: Zustand des Tieres/der Tiere, äußerlich wahrnehmbare Veränderungen betreffend Erscheinungsbild, Bewegungsabläufen, sichtbaren Verletzungen …, Beschreibung der Beobachtungen, die (erhebliche) Schmerzen, Leiden, Schäden vermuten lassen; 
  • Haltungsumgebung, Unterbringung, Klima (Temperatur, Luft, Licht…), Untergrund, Boden, Einstreu, …, Beschäftigungsmaterial
  • Zustand beschreiben; Versorgung des Tieres: Wer kümmert sich? Zugang zu Futter und Wasser? Pflege, tierärztliche Betreuung? Welche Umstände und Gegebenheiten begründen eine Gefährdungssituation für das Tier? 
  • Bei mehreren betroffenen Tieren, wenn möglich immer einzelne Tiere herausfiltern (individualisieren), deren Zustand genau dokumentieren und zusätzlich die Gesamtsituation der Tiergruppe beschreiben (Zustand insgesamt: Anzahl X der Tiere unterernährt, verschmutzt, ohne Zugang zu Futter, Wasser, trockener Liegefläche, etc.)

Wo?

  • Beschreibung des genauen „Tatorts“ (wo sich das tatsächliche Geschehen abspielt) sowie des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Tiere (sofern hier Unterschiede), Anschrift, GPS-Koordinaten, ggf. bei mehreren Orten: diese eindeutig benennen und voneinander nachvollziehbar abgrenzen (ggf. eine Übersichtskarte anfertigen und beifügen)

Wann?

  • Datum, Uhrzeit, bei wiederholten Beobachtungen an unterschiedlichen Tagen/ zu verschiedenen Tageszeiten die chronologische Reihenfolge beachten         

Wie?

  • Chronologische Beschreibung des Tathergangs und der Abläufe (was passierte zuerst, was folge dann, worin endete es?), Fotos und /oder Videos sind sehr hilfreich (Anfertigen und kommentiert der Anzeige beifügen, siehe unten) 

Warum?

  • Hintergrundinformationen, ggf. eigene Überlegungen und Schlussfolgerungen, aber diese als solche kenntlich machen und nur, wenn sie zwingend sachdienlich sind, anfügen (könnten ansonsten unsachlich wirken); demgegenüber besser nicht: als Laie rechtliche Mutmaßungen anstellen oder ohne Belege Verdächtigungen ins Blaue hinein konstruieren

Woher?

  • Informationen zur anzeigenden Person (Erläuterungen siehe unten): Name, Kontaktdaten, Angabe von sonstigen Zeug:innen, Quellen für Informationen benennen, unbedingt/bestenfalls: Augenschein-Beweise beifügen (zum Beispiel Foto-/Video-Aufnahmen, siehe unten, Kopien von Dokumenten, Proben für Untersuchungen, etc.)

Offen, vertraulich oder anonym?

Zeigen Sie einen Tierschutzfall bei Polizei, Veterinäramt oder Staatsanwaltschaft an, dann besteht die Möglichkeit dies offen, vertraulich oder anonym zu tun. Bedenken Sie, dass betroffene Tierhalter:innen durch Akteneinsicht Kenntnis über Ihre Identität erlangen können. Möchten Sie dies beispielsweise aufgrund von Nachbarschaft oder Angst vor „Rache“ durch den Angezeigten/die Angezeigte umgehen, können und sollten Sie ausdrücklich (schriftlich) um vertrauliche Behandlung Ihrer Mitteilung durch die Behörde bitten. So kann diese Sie bei Rückfragen erreichen und Sie können informiert werden, ob der Fall nachverfolgt wurde, aber Ihre Identität bleibt Dritten verborgen. Auch anonyme Anzeigen sind möglich. Diesen wird, unserer Erfahrung nach, aber zum Teil nicht so engagiert nachgegangen, unter anderem weil Denunzierungen nicht selten sind und anonyme Anzeigen zum Teil weniger glaubhaft erscheinen. Zudem sind keine Rückfragen seitens der Behörden möglich, die zu einer schnelleren Klärung und bestenfalls zur Abhilfe für die betroffenen Tiere führen. Wichtig ist immer, dass Ihre Anzeige die ausdrückliche Bitte enthält, ein Verfahren einzuleiten und dass man Sie über das Ergebnis informieren möge. Es besteht kein Anspruch, dass dies geschieht. Aber zumindest wird die Behörde Ihnen mitteilen, ob die Tierhaltung in Augenschein genommen wurde, beziehungsweise ob die Behörde in anderer Art und Weise tätig geworden ist. Es ist auch möglich, über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Anzeige zu erstatten. 

Mehr Hintergrundwissen

Sie sind unsicher oder benötigen für Ihre Tierschutzanzeige noch Hintergrundinfos? Rechtsvorschriften zu Tierhaltungen finden Sie zu Kälbern, Kaninchen, Ferkeln, Sauen und Mastschweinen sowie Legehennen und Masthühnern detailliert in der „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“. Interessante Hintergrundinformationen zu den arteigenen Bedürfnissen, Problemen und vielfältiges weiteres Wissen können Sie hier nachlesen. Zu Pferden gibt es Mindestanforderungen an Haltung und Umgang in den beiden Leitlinien, mehr dazu finden Sie auf unserer Website.

Tierschutzanzeige: Vorlage

Wir haben eine Vorlage erstellt, für den Fall, dass Sie einen Tierschutzfall anzeigen möchten.

Noch Fragen?

Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie sich unbedingt den Vortrag „Wie erstatte ich eine Anzeige bei einem Verstoß gegen das Tierschutzrecht?” an. Die Aufzeichnung der Veranstaltung vom 13.07.2023 können Sie hier ansehen oder direkt auf YouTube

Sollten Ihre Fragen zu konkreten Tierschutzfällen oder zum Ablauf bis hierhin nicht beantwortet worden sein oder sind sie unsicher, ob es sich wirklich um einen anzeigewürdigen Tierschutzfall handelt, dann kontaktieren Sie mich gern:

Kathrin Kofent
Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft 
Telefon: 0431. 24828-5 (Di., Do. und Fr.)
Mail: kofent@provieh.de