30 Jahre für den Umbau sind genug – warum Tierschutz in der Sauenhaltung nicht noch länger warten kann

Kiel, 02. September 2026 – Der Kastenstand schränkt Sauen in ihrem natürlichen Verhalten massiv ein. Trotzdem fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) erneut, die geltenden Umbaufristen für Sauenhalter:innen auszusetzen. PROVIEH stellt sich entschieden dagegen. 

Unmittelbar vor Beginn der Landwirtschaftlichen Fachmesse NORLA wird wieder über die Zukunft der Sauenhaltung und die Umbaufristen diskutiert. Der DBV hatte Anfang August in seinem „Überlebenspaket“ für Schweinehalter gefordert, die Fristen zum Ausstieg aus dem Kastenstand angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation auszusetzen und die weitere Entwicklung der Tierschutzgesetzgebung auf EU-Ebene abzuwarten. Auch der BVSH greift diese Forderung auf, sucht den Austausch mit der Landesregierung und wendet sich an Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg. 

Für PROVIEH ist klar: Der Tierschutz darf nicht erneut vertagt werden. 

Was die Fristen für die Tiere bedeuten 

Hinter der Diskussion über Fristen stehen Millionen Tiere und ihre Lebensbedingungen. Sauen verbringen in der konventionellen Haltung noch immer einen erheblichen Teil ihres Lebens in Kastenständen. Bei 2,3 Ferkelzyklen sind es bis zu 22 Wochen pro Jahr im Deck- und Abferkelbereich. 

Im Kastenstand kann sich eine Sau nicht umdrehen, nur einen Schritt vor und zurück bewegen. Verhalten wie Erkunden, Wühlen und soziale Interaktionen sind stark eingeschränkt. Besonders gravierend ist die Situation rund um die Geburt: Sauen zeigen ein ausgeprägtes Nestbauverhalten. Sie suchen einen geeigneten Platz, scharren, tragen Material zusammen und bereiten sich auf die Geburt ihrer Ferkel vor. Der Kastenstand verhindert dieses Verhalten erheblich. Auch nach der Geburt bleibt die Sau in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die Möglichkeiten, sich frei zu bewegen und mit ihren Ferkeln zu interagieren, sind stark begrenzt. Damit wird die Sau über einen langen Zeitraum daran gehindert, wesentliche Teile ihres natürlichen Verhaltens auszuleben. 

Ein Veränderungsprozess seit 2006 

Diese Haltungsbedingungen sind seit Jahrzehnten in der Diskussion.  

Bereits 2006 wurde mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Gruppenhaltung von Sauen in der sogenannten Wartephase vorgeschrieben. Für bestehende Haltungseinrichtungen galten Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2012. Die Diskussion über die verbleibenden Kastenstände im Deck- und Abferkelbereich ging weiter.  

2015 setzte sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit den Anforderungen an die Haltung von Sauen in Kastenständen auseinander. Die damaligen Kastenstände erfüllten nach Auffassung des Gerichts die tierschutzrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung 2016. 

2021, 15 Jahre nach der gesetzlichen Weichenstellung von 2006, wurde die TierSchNutztV erneut geändert. Damit wurden die heute geltenden Anforderungen an die Haltung von Sauen, und insbesondere die weiteren Schritte zum Ausstieg aus der bisherigen Kastenstandhaltung, festgelegt. 

Für bestehende Anlagen wurden erneut lange Übergangsfristen eingeräumt: im Deckzentrum bis 2029, im Abferkelbereich bis 2036. Gleichzeitig wurden konkrete Zwischenschritte für die Planung des Umbaus vorgeschrieben: 

  • Für das Deckzentrum musste bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt werden. 
  • Soweit eine Baugenehmigung erforderlich war, musste bis zum 9. Februar 2026 ein entsprechender Bauantrag nachgewiesen werden. 

Damit erstreckt sich der gesetzlich angelegte Veränderungsprozess von den ersten verbindlichen Vorgaben im Jahr 2006 bis zum regulären Ende der Übergangsfrist im Abferkelbereich 2036 über rund 30 Jahre. 

Die langen Übergangsfristen waren bereits ein Kompromiss 

PROVIEH hat die letzte Änderung der TierSchNutztV für die Sauenhaltung im Jahr 2021 grundsätzlich als wichtigen Schritt bewertet. Gleichzeitig wurden die langen Übergangsfristen aus Tierschutzsicht kritisch gesehen. Die Fristen sollten den Betrieben Zeit geben, ihre Haltungssysteme anzupassen, Investitionen zu planen und den notwendigen Umbau vorzubereiten. 

Seit der ersten gesetzlichen Weichenstellung 2006 sind inzwischen zwei Jahrzehnte vergangen. Für das Deckzentrum ist die nächste entscheidende Frist 2029, für den Abferkelbereich 2036. Eine erneute Aussetzung würde deshalb nicht bedeuten, dass den Betrieben erstmals Zeit gegeben wird. Sie würde bedeuten, dass ein gesetzlich vorgezeichneter und seit Jahrzehnten laufender Veränderungsprozess weiter verlängert wird – und damit auch die Zeit, in der Sauen unter den bisherigen Bedingungen gehalten werden. 

Wirtschaftliche Gründe können vermeidbares Tierleid nicht begründen 

PROVIEH erkennt an, dass viele Schweinehalter vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Der notwendige Umbau von Haltungssystemen kann Investitionen erfordern und für einzelne Betriebe eine große Belastung darstellen. 

Deshalb sollten öffentliche Mittel gezielt eingesetzt werden und nicht nach dem Gießkannenprinzip in Strukturen fließen, die eine tiergerechte Weiterentwicklung der Sauenhaltung erschweren oder industrielle Haltungsformen weiter verfestigen. Auch der Verweis auf eine mögliche neue EU-Regelung kann die Aussetzung der deutschen Fristen nicht rechtfertigen. 

Forderung: Fristen einhalten, Umbau konsequent umsetzen 

PROVIEH fordert, die geltenden Umbaufristen einzuhalten und den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung konsequent umzusetzen. 30 Jahre für den Umbau sind genug. Die Sauen können nicht noch länger warten. 

Kathrin Kofent 

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